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Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I

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Präsentation zum Thema: "Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I"—  Präsentation transkript:

1 Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I
Referat 24 – Schulaufsicht

2 Herzlich Willkommen! 1. Begrüßung 2. Grundlegende Informationen 3. Schulen der SEK I stellen sich kurz vor 4. Möglichkeit für Rückfragen

3

4 Die beiden Schularten Die Oberschule
ist eine Schule für alle und führt zu allen Abschlüssen (Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss, Abitur) bietet eine 2. Fremdsprache an, sie ist aber nicht Pflicht führt i. d. R. nach 9 Jahren zum Abitur Das Gymnasium ist auf das Abitur ausgerichtet und setzt Lernfähigkeit in erhöhtem Lerntempo auf einem Anforderungsniveau voraus bietet eine 2. Fremdsprache verpflichtend an führt nach 8 Jahren zum Abitur führt zu Abschlüssen in der Sek I (Berufsbildungsreife und Mittlerer Schulabschluss)

5 Abschulung und Nichtversetzung
In beiden Schularten durchlaufen die Schülerinnen und Schüler künftig die Sekundarstufe I bis zur letzten Jahrgangsstufe ohne eine Versetzungs(entscheidung) Erst für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe ist eine Versetzungsentscheidung notwendig. Die erste Versetzungssituation gibt es am Ende der Sekundarstufe I

6 Fachleistungsdifferenzierung in der Oberschule
Unterricht auf zwei Niveaus Grundlegende Anforderungen (G-Niveau) Erweiterte Anforderungen (E-Niveau) Englisch und Mathematik ab Jahrgang 7 Deutsch in der Regel ab Jahrgang 8, spätestens ab Jahrgang 9 Physik oder Chemie spätestens im Jahrgang 9 Eltern haben Erstentscheidungsrecht der Einstufung

7 Abschlüsse in beiden Bildungsgängen
Grundsatz: Abschlüsse werden erst nach Prüfungen erworben Abschlüsse: Erweiterte Berufsbildungsreife Mittlerer Schulabschluss Abitur

8 Abitur nach 8 Jahren in der Oberschule

9 Voraussetzungen Eltern entscheiden nach Beratung durch die Klassenlehrkraft am Ende der Jahrgangstufe 6 Bedingungen ab Jahrgang 7: Kurse mit erweiterten Anforderungen (E-Kurse) in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathe sowie Chemie oder Physik zusätzlicher Unterricht Schulen legen ein Konzept zur Umsetzung (Differenzierung und zusätzlicher Unterricht) vor Es bestehen breite Erfahrungen mit Zusatzkursen in bestimmten Fächern aus Bremerhaven, die die „Springerregelung“ erfolgreich angewendet haben.

10 Aufnahmeverfahren Oberschule und Gymnasium

11 Grundprinzipien des Übergangsverfahrens
Elternwahlrecht hat die oberste Priorität bei der Wahl der Schule Eltern haben einen Erst-, Zweit- und Drittwunsch Nur bei überangewählten Schulen findet ein Aufnahmeverfahren statt Abgabe des Anmeldebogens in der Grundschule ist der 6. Februar 2013 (Angabe des Zweit- und Drittwunsches ist keine Pflicht, aber sinnvoll)

12 Das Aufnahmeverfahren
Bei ausreichenden Kapazitäten werden alle Kinder aufgenommen Bei Überanwahl: Oberschule: 1. bis zu 10% Härtefälle (inkl. Geschwisterkinder) 2. ggf. Grundschulen mit besonderen Fremdsprachen 3. bis zu 1/3 nach Leistung über dem Regelstandard (ggf. Los) 4. regional zugeordnete Grundschulen (ggf. Los) 5. nicht zugeordnete Grundschulen (ggf. Los) Gymnasium: 3. Leistung über dem Regelstandard (ggf. Los) 4. Losverfahren unter den übrigen Schülerinnen und Schülern

13 Härtefallregelung Dafür stehen maximal 10% der jeweiligen Kapazität der Schule zur Verfügung. Voraussetzungen für einen Härtefall sind: Für die vorhandene Körperbehinderung gibt es an der Schule die notwendigen baulichen und räumlichen Voraussetzungen. Aufgrund außergewöhnlicher familiärer und sozialer Situation entstehen erhöhte Belastungen. Ein Geschwisterkind (im familienrechtlichen Sinn) befindet sich bereits in derselben Schule und die Nichtaufnahme führt zu ganz besonderen familiären Problemen. Geschwisterkinder werden nicht automatisch aufgenommen

14 Kein Wunsch konnte berücksichtigt werden
Schülerinnen und Schüler werden unter Berücksichtigung des Schulweges und nach Beratung durch die SfBWG folgendermaßen zugewiesen: einer anderen Schule derselben Schulart einer Schule einer anderen Schulart, die dieselbe abschließende Berechtigung vergibt Am Dienstag, und Donnerstag, werden die Sprechzeiten zur telefonischen Elternberatung bis 19:00 Uhr verlängert

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen finden Sie unter


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