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Arbeitsmigration in Deutschland

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsmigration in Deutschland"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsmigration in Deutschland

2 Gliederung 1.Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte (1955-1973)
2.Möglichkeiten der legalen Arbeitsausübung nach dem Anwerbestopp von 1973 2.1 Anwerbestoppausnahmen 2.2 Die deutsche „Green Card“ 3.Das Zuwanderungsgesetz - wie regelt es die Arbeitsmigration? 4. Arbeitsmigration – heute und in der Zukunft notwendig? 4.1 Notwendigkeit 4.2 Zukunftsmodell – Süssmuth-Kommission?

3 1.Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte (1955-1973)

4 Ausländische Arbeitskräfte in Westdeutschland (in 1.000)
Eigene Umsetzung aus folgenden Quellen: Herbert 1986:188f.(Tabelle 16); Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Fachserie 1, Reihe 4.2.1: Struktur der Arbeitnehmer(1993:49 und 1994:24 und 53)und Reihe 2: Ausländer (1994:11); Bundesanstalt für Arbeit: Jahresberichte

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6 2. Möglichkeiten der legalen Arbeitsausübung nach dem Anwerbestopp von Anwerbestoppausnahmen - zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht- EU-Staaten

7 § Aufenthalts- Erlaubnis Ausnahmetatbestände 2 Abs.1
Absolventen deutscher oder ausländischer Hoch- oder Fachhochschulen zur Aus- und Weiterbildung; Fach- und Führungskräfte (Regierungspraktikanten); Auszubildende mit Hochschul- oder Fachhochschulreife zur höher qualifizierten Fach- oder Führungskraft; Auszubildende nach anerkanntem Lehr- oder Ausbildungsplan; sonstige Weiterzubildende mit Berufsabschluss zwischen einem und fünf Jahren 2 Abs.2 Ausländer, die von einem inländischen Unternehmen im Ausland beschäftigt werden zur vorübergehenden Einarbeitung; Fachkräfte zur Einarbeitung oder Aus- und Weiterbildung, die in einem deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmen beschäftigt werden; Ausländer zur beruflichen Qualifikation im Rahmen von Exportlieferungs- oder Lizenzverträgen; Au-Pair- Beschäftigte bis zu einem Jahr 2 Abs.3 Gastarbeitnehmer; Ausländer zur Einführung in die Geschäftspraxis bei bestehenden Geschäftsbeziehungen bis zu 18 Monaten 2 Abs.4 Absolventen deutscher Hoch- und Fachhochschulen für ein fachbezogenes Praktikum; Fach- und Führungskräfte zur Aus- und Weiterbildung aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen bis zu zwei Jahren 3 Werkvertragsarbeitnehmer max. 3 Jahre

8 4 Abs.1 Saisonarbeitnehmer bis zu drei Monaten 4 Abs.2 Schaustellergehilfen bis zu neun Monaten 4 Abs.3 Arbeitnehmer zur Montage von Fertighäusern bzw. -hallen bis zu zwölf Monaten 4 Abs.4 Lehrkräfte zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts an Schulen bis zu fünf Jahren 4 Abs.5 Lehrkräfte und Lektoren zur Sprachvermittlung an Hochschulen 4 Abs.6 Spezialitätenköche bis zu drei Jahren 4 Abs.7 & 8 Fachkräfte in international tätigen Konzernen bis zu zwei/ drei Jahren 4 Abs.9 Ausländische Hausangestellte eines für einen begrenzten Zeitraum von seinem Arbeitgeber im Inland beschäftigten Ausländers

9 Wissenschaftler in Forschung und Lehre zwischen einem und fünf Jahren
5 Nr.1 Wissenschaftler in Forschung und Lehre zwischen einem und fünf Jahren 5 Nr.2 Fachkräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder vergleichbarer Qualifikation 5 Nr.3 Leitende Angestellte und Spezialisten eines Unternehmens mit Staatsangehörigkeit des Landes, in dem der Hauptsitz des Unternehmens ist 5 Nr.4 Leitende Angestellte eines deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmens 5 Nr.5 Fachkräfte bei deutschen Trägern in der Sozialarbeit zur Betreuung ausländischer Arbeitnehmer 5 Nr.6 Seelsorger für ausländische Arbeitnehmer 5 Nr.7 Krankenschwestern und -pfleger 5 Nr.8 Künstler und Artisten mit Hilfspersonal 5 Nr.9 Fotomodelle, Werbetypen, Mannequins und Dressmen 6 Grenzgänger Tägliche Rückkehr in Heimatstaat oder max. 2 Tage / Woche 7 Beschäftigte auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung 8 Beschäftigte auf der Basis einer Ausnahmebefugnis im Einzelfall 9 Bestimmte Staatsangehörige (Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Malta, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, USA und Zypern) 10 Ehemalige Deutsche und Kinder ehemaliger Deutscher Eigene Umsetzung mit Hilfe folgender Quellen:

10 2.2 Die deutsche „Green Card“

11 Green Card

12 Herkunftsländer der „Green Card“ erteilten IT-Fachkräfte

13 3.Das Zuwanderungsgesetz - wie regelt es die Arbeitsmigration?

14 OUT!!! IN(?)

15 4.Arbeitsmigration – in der Zukunft notwendig? 4.1 Notwendigkeit
Mangel an geeigneten Arbeitskräften Wettlauf im Werben um Fachkräfte Demographische Entwicklung

16 Bevölkerungsentwicklung bis 2050:
Der Spiegel – „Jedes Steinchen umgedreht“

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18 4.2 Zukunftsmodell – Süssmuth-Kommission?
1)Punktesystem Antragsvoraussetzung Nicht älter als 45 Jahre Gesund „guten Leumund“ Finanzielle Reserve für Anfangszeit Muss keine Arbeitsplatzzusage vorhanden sein positiver Antrag Bewertung durch Punktesystem

19 http://www. migration-info

20 http://www. migration-info

21 Betrachtung des Punktesystems
Vorteile: Gute Auswahl der Bewerber Große Flexibilität Transparenz Selbsteinschätzung Nachteile Administrative Kosten „time-lag“ Soziale Kompetenzen?

22 Weitere Vorschläge der Süssmuth-Kommission
2)Kurzfristige Aufenthaltgenehmigung 3)Aufenthaltsgenehmigung für Studenten 4)Aufenthaltsgenehmigung für Spitzenkräfte Ende 2001 blockiert CDU/CSU Mehrheit im Bundesrat

23 Einflussfaktoren für die Brüche bei der Arbeitsmigration in Deutschland
Wirtschaftliche Faktoren 1)Ölpreisschock verstärkt steigende Arbeitslosenzahlen Wirtschaftskrise Anwerbestopp 1973 2)Bedarfslücken des deutschen Arbeitsmarktes 1990 Anwerbestoppausnahmeverordnung politisch-historischer Faktor Öffnung der Grenzen zu Osteuropa 1990 Anwerbestoppausnahmeverordnung Taktik erwartete Wanderungsbewegungen aus den Transformationsstaaten zu bremsen politisch- institutioneller Faktor rot-grüne Regierung ab 1998 Bekennung zum Einwanderungsland Zuwanderungsgesetz politisch- konjunktureller Faktor Druck seitens der Unternehmerverbände (Beschwerden über den Mangel an IT- Fachkräften Schröder kündigt während der internationalen Computermesse CeBIT 2000 die „Green Card“ an

24 1)In welche Richtung wird die Große Koalition in Bezug auf Arbeitsmigration gehen? 2)Chance auf eine Regelung nach Punktesystem?


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