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Veröffentlicht von:Loreley Karber Geändert vor über 9 Jahren
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Herzlich willkommen Orientierungsabend vom 14. Januar 2015
zum Übertrittsverfahren von der 6. in die 7. Klasse Herzlich willkommen
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Begrüssung / Ablauf des Abends
Einführung ins Thema Der Ablauf und die Instrumente im Übertrittsverfahren Beantwortung von Fragen der Eltern Schullaufbahn ab der 7. Klasse Abschluss
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Ablauf des Übertrittsverfahrens
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Rechtliche Grundlagen
Direktionsverordnung Beurteilung Art. 25 Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe 1 zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden. Art. 30 Alle Schülerinnen und Schüler des 6. Schuljahres sind in das Übertrittsverfahren einzubeziehen. Art. 32 Die Schulleitung kann von den Vorschriften zum Übertrittsverfahren abweichen, wenn wichtige Gründe vorliegen und die Eltern einverstanden sind.
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Zeitplan 5. Schuljahr Wann? Was? Wer? bis Ende Januar
Information der Eltern und der Schülerinnen und Schüler zum Übertrittsverfahren Lehrkräfte der abgebenden und aufnehmenden Schule Ende 2. Semester Beurteilungsbericht der 5. Klasse Lehrkräfte der abgebenden Schule
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6. Schuljahr Wann? Was? Wer? Mitte 1. Semester (bis im Okt./Nov.)
fakultatives Gespräch Ziel: Standortbestimmung Lehrkräfte der abgebenden Schule Ende 1. Semester ab Mitte Januar Abgabe Übertrittsbericht Selbstbeurteilung Übertrittsprotokoll
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6. Schuljahr Wann? Was? Wer? bis Mitte Februar 20. Februar
Übertrittsgespräch Eltern/ Schüler/in/ Lehrkräfte Anmeldung Kontrollprüfung: Falls kein gemeinsamer Zuweisungsantrag gestellt werden kann, können die Eltern ihr Kind zur Kontrollprüfung anmelden Lehrkräfte der abgebenden Schule Eltern abgebende Schule März Kontrollprüfung Prüfung in allen drei Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch: Die Resultate der Kontrollprüfung sind massgebend für den Übertrittsentscheid Lehrpersonen prüfungsleitende Schule / Standort der Kontrollprüfung in der Oberstufenschule Steffisburg bis Ende März/Ende April Die Schulleitung trifft den Übertrittsentscheid aufgrund des Übertrittsprotokolls oder der Kontrollprüfung und eröffnet diesen den Eltern schriftlich mit einer Rechtsmittelbelehrung Schulleitung der abgebenden Schule
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Ziel des Übertrittsverfahrens
Das Kind entsprechend seinen Fähigkeiten und der mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp zuweisen, in dem es am besten gefördert werden kann.
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Beobachtungshilfe für Eltern
Lernt Ihr Kind gerne? Kann er oder sie sich gut konzentrieren? Hat Ihr Kind eine gewisse Ausdauer? Begreift Ihr Kind bald einmal worum es bei einer Aufgabe geht? Überlegt Ihr Kind gut, wenn es an das Lösen einer Aufgabe herangeht? Arbeitet Ihr Kind selbständig? Arbeitet Ihr Kind sorgfältig? Erledigt Ihr Kind seine Hausaufgaben unaufgefordert?
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Zuständigkeiten MSO Übertrittsgespräche – Kantonale Prüfung Provisorische Einteilung Schulleitung → Zuweisungsentscheid OSH Klassenbildung Definitive Einteilung Schulleitung → Schullaufbahnentscheid Schulinspektorat Rekursinstanz
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Beurteilungsmosaik Beurteilung Qualität Lernkontrollen von Produkten
Prozess- begleitende Beobachtungen Qualität Lernkontrollen Quantität Zusatzinformationen indivi- duelle Fort- schritte
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Beurteilung im Französisch
Tatsache ist: • Neues Lehrmittel „Milles feuilles“ - im Schuljahr 2014/15 zum ersten Mal Übertritt mit diesem Lehrmittel. • Französisch bleibt weiterhin ein übertrittsrelevantes Fach, obwohl es nur noch 2 Wochenlektionen hat - vorher 4 Lektionen. • Der schriftliche Bereich mit Lernkontrollen fällt deutlich kleiner aus als bisher • Beurteilt werden hauptsächlich die 4 Bereiche: Hörverstehen / Sprechen / Leseverstehen / Schreiben • Der Übertrittsbericht wurde aber nicht angepasst, weil das Verfahren nach 2 Jahren evaluiert wird und ev. Anpassungen vorgenommen werden.
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Übertrittsgespräch • Ziel des Gesprächs ist es, zu einem gemeinsamen Zuweisungsantrag zu gelangen. • Der gemeinsame Zuweisungsantrag geht an die Schulleitung.
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Übertrittsbericht Der Übertrittsbericht enthält eine Beurteilung
zur Sachkompetenz (= Leistungen) in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik zum Arbeits- und Lernverhalten in allen Fächern
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Übertrittsbericht Während dem Gespräch ergänzen 2/3 Mehrheit
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Übertrittsbericht Während dem Gespräch ergänzen 2/3 Mehrheit
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Zuweisungsantrag Der Zuweisungsantrag basiert auf folgenden Grundlagen: Beurteilungsbericht des 5. Schuljahres (Beurteilungsdauer: 1 Jahr) Übertrittsbericht der 6. Klasse (Beurteilungsdauer: ½ Jahr) Mutmassliche Entwicklung der Schülerin / des Schülers Einschätzung der Schülerin / des Schülers Zuweisungsempfehlung der Lehrkräfte Zuweisungswunsch/Z.einschätzung der Eltern Während dem Gespräch ergänzen 2/3 Mehrheit
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Das Übertrittsprotokoll
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Beispiel eines Zuweisungsantrages
Während dem Gespräch ergänzen 2/3 Mehrheit
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Kontrollprüfung Kann kein gemeinsamer Zuweisungsantrag gestellt werden, findet eine Kontrollprüfung statt. Die Prüfung, die der Kanton in Zusammenarbeit mit LP der Stufe macht, absolviert die Schülerin/der Schüler in allen drei Fächer (D, M, F) und nicht nur in dem Fach/den Fächern, wo keine Einigung gefunden werden konnte. Die Prüfung wird findet an einem zentralen Ort des jeweiligen Inspektoratskreises statt ( Sek. Schule Steffisburg) Die Einladung zur Kontrollprüfung erfolgt durch diese Schule. Die Resultate der Kontrollprüfung sind massgebend für den Zuweisungsantrag resp. den Übertrittsentscheid. Der Übertrittentscheid wird von der Schulleitung gefällt. Nächste und abschliessende Rekursinstanz ist der Kanton.
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Kontrollprüfung
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?
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Schullaufbahn ab der 7. Klasse
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Übertritt MSO – OSH 21/2 Jahre 5 6 6 7 7 Sommer 16 Sommer 15 Januar 16
Übertrittsgespräche/Prüfung Prov. Zuweisung aus MSO 1. Beurteilungsbericht 7. Kl. Start Übertrittsverfahren Beurteilungsbericht 5. Kl. Beurteilungsbericht 6. Kl. Beurteilungsbericht 6. Kl. Orientierungsarbeiten ev. Schnuppern def. Einteilung 21/2 Jahre Sommer 16 Sommer 15 5 Januar 16 6 6 Januar 17 Januar 16 7 7
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Schulmodell «Manuel» 3 Niveaufächer 3 Niveaus 3 Klassen Deutsch
Französisch Mathematik 3 Niveaus spez Sek (sS) Sek (S) Real (R) 3 Klassen 7a sS/S 7b S 7c R
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Klassenbildung R R R R R S (R R sS) S S S R S S S S sS (R S sS)
Real 7c S S S R S S S S sS (R S sS) Sek 7b spez. Sek 7a sS sS sS S sS sS (R sS sS)
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Es ist unmöglich, klar voneinander abgegrenzte Gruppen zu bilden.
spez Sek Sek Real Lieber eine «5» im tieferen Niveau, als bloss eine «4» im höheren Niveau.
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Niveau-Durchmischung
• Rund jedes sechste Kind (3-4 pro Niveauklasse) wäre in einem nicht durchlässigen System in mindestens einem Niveaufach über- oder unterfordert. • Niveau Deutsch möglichst wie Stammklasse, weil Deutsch fast durchwegs die tragende Sprache ist. • Grösste Durchmischung in Mathematik. Der Entwicklungs-stand des Kindes ist hier meist bedeutsamer, als die eigentliche fachliche Kompetenz. • Drei verschiedene Niveaus vermeiden.
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Wechsel ins höhere Niveau
Art. 49 DVBS Eine Schülerin oder Schüler wechselt in das nächst höhere Niveau eines Faches, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie oder er den Anforderungen zu genügen vermag. Art. 48 (Wechsel in einen höheren Schultyp) ist inhaltlich gleich formuliert. Art. 50 lässt Ausnahmeregelungen zu.
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Repetition des 7. Schuljahres
Realschülerinnen und Realschüler können das 7. Schuljahr in der Sekundarschule wiederholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den erhöhten Anforderungen zu genügen vermögen. Repetiert eine Schülerin oder ein Schüler das 7. Schuljahr, so besucht sie oder er im ersten Semester der 7. Klasse den Unterricht in allen Fächern auf dem Sekundarschulniveau. Ist am Ende des Probesemesters ein Verbleib in der Sekundarschule nicht möglich, so wechselt die Schülerin oder der Schüler ins 8. Schuljahr des vorher besuchten Schultyps.
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Empfehlungen OSH GYM R S sS hochbegabt 6 5.5 5 4.5 4 eILZ 6 5.5 5 4.5
BMS/WMS/FMS 6 5.5 5 4.5 4 3.5 Die Noten dürfen nicht als absolute Werte gelesen werden. Sie dienen lediglich der besseren Lesbarkeit! 10. Schuljahr rILZ
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Alternative Laufbahnen
Öffentliche Schule Private Schule Kosten vernachlässigbar Kostenaufwand Bekannter Bezug Neue Relationen Gemeinsamer Schulweg Anderer Schulweg Breites Angebot Angebot eingeschränkt Status anerkannt Status Privatschule Übertrittsempfehlungen Prüfungen
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Berufsfindung
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Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die Lernfreude des Kindes zu erhalten, es in seiner Entwicklung zu begleiten und umfassend zu fördern.
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir wünschen einen schönen Abend und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit im Schulverband Hilterfingen/Oberhofen! Klassenlehrkräfte der 5. Klasse und Schulleitungen MSO/OSH
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