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Nachversteuerung gemäß § 11a EStG

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Präsentation zum Thema: "Nachversteuerung gemäß § 11a EStG"—  Präsentation transkript:

1 Nachversteuerung gemäß § 11a EStG
BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

2 Nachversteuerung § 11a BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

3 Nachversteuerung § 11a 150 BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

4 BMF Info vom 150 7 Jahre! 50 ? 100 BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

5 BMF Info vom 450 BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

6 Maximale Entnahmemöglichkeit 2012
450 50 ? 100 BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

7 Maximale Entnahmemöglichkeit 2012
450 50 ? 100 BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

8 Maximale Entnahmemöglichkeit 2012
450 50 ? 100 300 BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

9 Fachgutachten KFS/RL 26 Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen
BILANZIERUNG2013ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 24. April 2014

10 Jahres- und Konzernabschlüsse (UGB/IFRS)
Anwendungsbereich Jahres- und Konzernabschlüsse (UGB/IFRS) Abschlüsse nach GenG, VerG, UG Abschlüsse iwS (zB Zwischenabschlüsse) Nicht betroffen: § 5-Ermittler mit Umsatz < € § 4/1-Ermittler § 4/3-Ermittler BILANZIERUNG2013ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 24. April 2014

11 Aufstellung vs Erstellung des Abschlusses
Unternehmer/gesetzliche(r) Vertreter verantwortlich für Vollständigkeit und Richtigkeit Erstellung = Vorarbeiten für die Aufstellung Bilanzierungswahlrechte nach den Vorgaben des Unternehmers/gesetzlichen Vertreters WT kann Vorschläge unterbreiten und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen BILANZIERUNG2013ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 24. April 2014

12 Auftrag zur Erstellung des Abschlusses (I)
Auftragsbestätigungsschreiben (empfohlen!) Bei erstmaliger Auftragsannahme Vor Beginn AABs vereinbaren Neue Auftragsbestätigung: bei Änderung des Auftrages oder AABs Auftragsplanung in Abhängigkeit von der Größe (verpflichtend!) Auftragsdurchführung (+ § 88/5 WTBG): WT nicht verpflichtet: Nachforschungen anzustellen IKS zu beurteilen Sachverhalte und Erklärungen zu prüfen BILANZIERUNG2013ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 24. April 2014

13 Auftrag zur Erstellung des Abschlusses (II)
Dokumentation (verpflichtend!) Dauerakt, Arbeitspapiere,… Unterfertigter Abschluss (verpflichtend!) Vollständigkeitserklärung (empfohlen!) Berichterstattung (empfohlen!) Erstellungsbericht (lt Vorlage) Wird Erstellungsbericht angefertigt, darf der Abschluss vom Auftraggeber nur unter Beigabe des Erstellungsberichtes weitergegeben werden! BILANZIERUNG2013ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 24. April 2014

14 Entwurf BudBG 2014 Grunderwerbsteuergesetz
BILANZIERUNG2013GRUNDERWERBSTEUER 24. April 2014

15 Bemessungsgrundlage (lt Entwurf BudBG 2014)
bis ab Einheitswert 3-facher EW Unentgeltliche Übertragungen (gleichgültig an wen) Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft 2-facher EW Übertragung iZm Umgründungen 1-facher EW Bestimmte luf-Übertragungen 3-facher EW (max 30% des GW) Bei entgeltlichen oder unentgelt-lichen Übertragungen an bestimmte Anghörige (zB Ehegatte, Kinder, Geschwister…) Wert der Gegenleistung Alle übrigen Übertragungen Taxativ aufgezählte (entgeltliche) Übertragungen (zB Kauf, Tausch, …) Gemeiner Wert Alle übrigen Fälle, wenn Gegen-leistung nicht zu ermitteln /vorhanden oder diese geringer als der gemeine Wert ist (zB unentg. Übertragung an Onkel) BILANZIERUNG2013GRUNDERWERBSTEUER 24. April 2014

16 Darstellung Eigenkapital nach § 10b GmbHG
BILANZIERUNG2013GESELLSCHAFTSRECHT 24. April 2014

17 Darstellungsmöglichkeiten
Variante 1) (eher nicht!) Passiva Stammkapital 35.000 Nicht eingeforderte ausstehende Einlage Gesamt 5.000 Variante 2) Passiva Stammkapital (nach § 10b GmbHG) 10.000 Nicht eingeforderte ausstehende Einlage -5.000 Gesamt 5.000 Variante 3) Passiva Stammkapital 35.000 Gründungsprivilegierung gemäß § 10b GmbHG Nicht eingeforderte ausstehende Einlage -5.000 Gesamt 5.000 BILANZIERUNG2013ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 24. April 2014


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