Steuer-Training Steuer-Rechtsprechung 2016/1
Inhaltsverzeichnis Betriebsaufspaltung Mitunternehmerschaft Realteilung Ausscheiden von Mitunternehmern Teilentgeltliche Übertragung Einbringung von Privatvermögen Vermögensverwaltende Personengesellschaft Beispiel Entschädigung Grenzpendler
Betriebsaufspaltung
Betriebsaufspaltung Der beherrschende Gesellschafter (51 %) überläßt seiner GmbH 1 wesentliche Betriebsgrundlage.
Betriebsaufspaltung setzt voraus Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille und Überlassung 1 wesentlichen Betriebsgrundlage
Betriebsaufspaltung setzt voraus Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille in Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH Der beherrschende Gesellschafter überläßt der GmbH 1 wesentliche Betriebsgrundlage
Folgen der Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen ist ein Verpachtungs-Gewerbebetrieb Notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens sind - Grundstück - GmbH-Anteil und - Darlehensforderung
Einheitlicher Betätigungswille Wer ist Doppelgesellschafter? Der Doppelgesellschafter ist beteiligt an Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH. Beherrschen die Doppelgesellschafter Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH?
Wer beherrscht die Betriebs-GmbH? mit 51 %
Wer beherrscht das Besitzunternehmen? Wer bestimmt die täglichen Geschäfte? Bruchteilsgemeinschaft mit 51 % ð Mehrheitsprinzip GbR mit 100 % ð Einstimmigkeitsprinzip
Besitz-Bruchteilsgemeinschaft Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft ohne Gesellschaftsvertrag ohne Sogwirkung Die Bruchteilsgemeinschaft kann willküren
Besitz-Personengesellschaft Das Gesamthandsvermögen ist notwendiges Betriebsvermögen ð Sogwirkung Die Personengesellschaft kann nicht willküren
Betriebsaufspaltung endet Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens Gewinnrealisierung - im Grundstück und - in der GmbH-Beteiligung Organschaft endet Pflichtige oder befreite Grundstücksvermietung
Einlage und Entnahme der Beteiligung Einlage der wesentlichen Beteiligung mit den Anschaffungskosten Entnahme mit dem gemeinen Wert Hinein mit den Anschaffungskosten Heraus mit dem gemeinen Wert
Besitz-GmbH & Co KG Besitz-GmbH & Co KG vermeidet die Gewinnrealisierung
Mitunternehmerschaft
Mitunternehmer Der Mitunternehmer ist ein Gesellschafter mit Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko
2 Mitunternehmerschaften Personengesellschaft mit Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft ohne Gesellschaftsvertrag
3 gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaften Erbengemeinschaft Gütergemeinschaft Bruchteilsgemeinschaft z. B. Besitzunternehmen mit Grundstück im Miteigentum.
Gewerbliche Einkünfte färben ab bei der Personengesellschaft, nicht bei der gesellschaftsähnlichen Mitunternehmerschaft Personengesellschaft mit Sogwirkung Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft ohne Sogwirkung
Wer kann willküren? Personengesellschaft kann nicht willküren im Gesamthandsvermögen. Gesellschafter kann willküren im Sonderbetriebsvermögen. Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft kann willküren
Realteilung
Realteilung Die Personengesellschaft wird liquidiert Die Gesellschafter teilen das Gesamthandsvermögen Das zugeteilte Wirtschaftsgut bleibt Betriebsvermögen beim Realteiler Der Realteiler führt die Buchwerte fort
Behaltefrist bei der Realteilung Zuteilung von Teilbetrieben ohne Behaltefrist Zuteilung von Einzel-Wirtschaftsgütern mit 3 Jahren Behaltefrist
Realteilung oder Sachabfindung Realteilung Die Personengesellschaft wird liquidiert Sachabfindung Die Personengesellschaft wird fortgeführt
Ausscheiden von Mitunternehmern
Ausscheiden von Mitunternehmern Der ausscheidende Mitunternehmer versteuert den Veräußerungsgewinn: Abfindung / Kaufpreis ./. Buchkapital = Veräußerungsgewinn Der Erwerber stockt die Buchwerte auf auf die Abfindung / den Kaufpreis.
Sachabfindung ins Betriebsvermögen mit dem Buchwert ohne Veräußerungsgewinn
Sachabfindung ins Privatvermögen Die stillen Reserven im Abfindungsgut werden aufgedeckt Veräußerungsgewinn beim ausscheidenden Mitunternehmer Laufender Gewinn bei den anderen Gesellschaftern
Teilentgeltliche Übertragung
Teilentgeltliche Übertragung von Betriebsgrundstücken mit den Grundstücksschulden oder gegen Darlehensforderung
Strenge Trennungstheorie Anteilige Gewinnrealisierung in % der entgeltlichen Übertragung Stille Reserven in % von Teilentgelt/Verkehrswert = laufender Gewinn
Milde/modifizierte Trennungstheorie Gewinnrealisierung wenn das Teilentgelt den Buchwert übersteigt. Teilentgelt ./. Buchwert = laufender Gewinn
Keine Gewinnrealisierung Gutschrift auf dem Kapitalkonto Grundstück ins Gesamthandsvermögen Schulden bleiben Sonderbetriebsvermögen §6b-Modell Das anteilige Grundstück ist Veräußerungsobjekt und Reinvestitionsgut
Einbringung von Privatvermögen
Einbringung von Privatvermögen in die Personengesellschaft Tausch mit dem gemeinen Wert Veräußerungsgewinn nach §§ 17, 23 EStG
Kein Veräußerungsgewinn Zurückbehaltung im Sonderbetriebsvermögen Verdeckte Einlage mit Gutschrift auf dem Rücklagenkonto für die Gesamthand
Vermögensverwaltende Personengesellschaft
Vermögensverwaltende Personengesellschaft Die vermögensverwaltende Personengesellschaft ist nicht gewerblich tätig Gesamthandsvermögen im Privatvermögen Der Gesellschafter erzielt Mieteinkünfte
Beispiel Grundstücks-GbR oder KG Nicht gewerblich geprägte GmbH & Co KG Immobilien-Fonds
Bruchteilsbetrachtung als ob die vermögensverwaltende Personengesellschaft nicht existiert ð Durchgriff Das Grundstück im Gesamthandsvermögen wird dem Gesellschafter zugerechnet mit seiner Kapitalquote/Eigentumsquote
Grundstück wird übertragen Das Grundstück wird übertragen durch Änderung der Kapitalquote Die Grundstücksübertragung ist – entgeltlich – unentgeltlich oder – teilentgeltlich Die Grundstücksübertragung mit den Schulden ist teilentgeltlich
Zebragesellschaft Die vermögensverwaltende Personengesellschaft mit gewerblichen und nichtgewerblichen Gesellschaftern ist eine Zebragesellschaft Der gewerbliche Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Grundstücksanteil im Betriebsvermögen Der nichtgewerbliche Gesellschafter erzielt Mieteinkünfte mit Grundstücksanteil im Privatvermögen
Nichtgewerblich geprägte GmbH & Co KG Eine natürliche Person ist zweiter Komplementär oder Mitgeschäftsführung für den Kommanditist
Entschädigung
Entschädigung Schaden neuer Rechtsgrund Zwangslage Zusammenballung
Grenzpendler
Grenzpendler Der Grenzpendler ist beschränkt steuerpflichtig Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag Der Grenzpendler versteuert 90 % der Welteinkünfte in Deutschland oder ausländische Einkünfte bis zum Grundfreibetrag mit 8.652/17.304 €
Grenzpendler wird zusammenveranlagt mit dem Ehegatten in der EU Der Ehegatte in der EU gilt als unbeschränkt steuerpflichtig