Tarifauseinandersetzung und Tarifreform

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Tarifauseinandersetzung und Tarifreform Diakonie Württemberg

AGMAV und Arbeitsrechtliche Kommission Überblick AGMAV und Arbeitsrechtliche Kommission Tarifauseinandersetzung - Die endlose Geschichte Tarifauseinandersetzung - Ausgangslage Bad Boller Tarifeinigung Tarifeinigung – Bewertung und Fazit Botschaften an MAVen und Mitarbeitende Strategiebildung und Positionierung Mobilisierung in der Auseinandersetzung

Die AGMAV Württemberg Rund 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den ca. 270 Einrichtungen der Diakonie in Württemberg in allen Bereichen der sozialen Arbeit. Mitgliedseinrichtungen sind lt. Satzung des DWW verpflichtet, Mitarbeitervertretungen zu wählen und kirchliches Arbeitsrecht anzuwenden. Die MAVen haben sich zur Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg (AGMAV) zusammengeschlossen. Die AGMAV wird von einem 16-köpfigen Vorstand geleitet und hat eine eigene Geschäftsstelle.

Die AGMAV Württemberg Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft hat folgende Aufgaben: - Arbeitsrechtssetzung in der AK-Württemberg sowie in der AK-DW-EKD - Organisation des Austausches zwischen den Mitarbeitervertretungen - Beratung und Information der Mitarbeitervertretungen und Vertretung der Interessen der Mitarbeiterschaft - Fortbildungen für die Mitarbeitervertretungen - Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Arbeitsrechtliche Kommission Mitarbeitervertretungen diakonischer Einrichtungen Trägerversammlung diakonischer Einrichtungen Vorstand der AGMAV 6 MA Landeskirche 6 MA Diakonie 6 AG Landeskirche 6 AG Diakonie

Tarifauseinandersetzung - Die endlose Geschichte… Februar 2003 Beschluss der Arbeitsrechtl. Kommission, Tarifreform ÖD zügig übernehmen (auf drängen Arbeitgeber) Oktober 2005 Tarifreform ÖD (TVöD) tritt in Kraft Oktober 2006 Übernahme TVöD für verf. Kirche November 2005 bis September 2007 Auseinandersetzungen und Aktionen wg. grundlegend unterschiedlicher Positionen zum künftigen Tarifrecht Oktober 2007 Wiederaufnahme der Verhandlungen Juni 2008 Bad Boller Tarifeinigung 19. Dezember 2008 Beschluss der großen Tarifreform

Tarifauseinandersetzung – Die Ausgangslage Arbeitgeber wollen (mehrheitlich) AVR-DW-EKD = eigenständiges Tarifwerk losgelöst vom ÖD Begründung: Wettbewerb und Markt AGMAV fordert Übernahme TVöD = dran bleiben am Tarif des ÖD Begründung: Chance auf Flächentarif für die soziale Arbeit erhalten  sowohl tarif- als auch sozialpolitische Begründung

Tarifauseinandersetzung – Die Ausgangslage Arbeitgeber konnten ihre Position nicht durchsetzen Bemühungen - an AGMAV vorbei – gegenüber kirchlichem Gesetzgeber zu Änderung ARRG: Wahlmöglichkeit zwischen - AVR-Württemberg - AVR-DW-EKD - ggf. AVR-Bayern!

Tarifauseinandersetzung – Die Ausgangslage Seit April 2007 Wahlrecht zwischen AVR-Württemberg und AVR-DW-EKD (ggf. AVR Bayern) jedoch:  Wahlrecht wurde gegen Willen AN-Seite geschaffen und bedeutet einseitigen Eingriff in Parität  Wahlrecht heißt nicht, AG dürfen sich aussuchen was sie wollen (Dienstvereinbarung mit MAV)  Wahlrecht funktioniert auch rechtlich nicht so einfach (Schlechterstellungsverbot)  Mitarbeitervertretungen lehnten deshalb Tarifwechsel zu AVR-DW-EKD weitestgehend ab

Tarifauseinandersetzung – Die Ausgangslage Wahlrecht braucht echte Wahlmöglichkeiten, deshalb:  zuerst Tarifreform in Württemberg = Übernahme TVöD Verhandlungspaket:  Übernahme TVöD in die AVR-Württemberg  mögliche Überleitung von AVR-Wü Fassung TVöD zu Fassung DW-EKD bei Zustimmung MAV  Verfahrensregelung für Einrichtungen mit wirtschaftlichen Problemen

Bad Boller Tarifeinigung – Übernahme TVöD Der TVöD wird unter folgenden Voraussetzungen in die AVR Württemberg übernommen: - Übernahme TVöD einschließlich Entgelttabellen zum 01. Januar 2009 mit Umsetzung der ersten Stufe des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst (50 € Sockelbetrag + 3,1%) - Zum 01. Juli 2009 Umsetzung der zweiten Stufe des Tarifabschlusses im ÖD (+ 2,8%) - Kompensationen für verspätete Tariferhöhung

Bad Boller Tarifeinigung - Wahlrecht - Innerhalb der AVR-Württemberg gibt es eine Möglichkeit das von der Synode beschlossene Wahlrecht umzusetzen:  AVR-Württemberg Fassung TVöD (Grundfassung)  AVR-Württemberg Fassung AVR-DW-EKD  Überleitungsregelung von AVR-Württemberg (TVöD) auf AVR-Württemberg Fassung AVR-DW-EKD Wichtig: Wahlrecht nur mit Zustimmung MAV! (kein einseitiger Wechsel zu AVR-DW-EKD durch Arbeitgeber)

Bad Boller Tarifeinigung – Verfahren Bestandssicherung - Es gibt zwei Verfahren zur Bestandssicherung:  das vereinfachte Verfahren bei vorübergehenden wirtschaftlichen Problemen durch Belegungs- oder Refinanzierungsproblemen  das Standardverfahren bei weitergehendem Sanierungsbedarf Wichtig: Einbeziehung AGMAV ist immer möglich. Ggf. Beschluss durch Arbeitsrechtliche Kommission ist in jedem Fall erforderlich !

Tarifeinigung – Bewertung und Fazit Beschluss entspricht weitestgehend Zielsetzung:  TVöD 1 : 1 ! Bei Anwendung AVR-DW-EKD innerhalb AVR- Württemberg wird aktuelle Vergütung gesichert (Ausnahme Öffnungsklauseln) und Zuständigkeit verbleibt bei Arbeitsrechtlicher Kommission Württemberg Tarifeinigung sichert Mitarbeitenden eine verlässliche Tarifentwicklung und beinhaltet Handlungsmöglichkeiten für Einrichtungen bei wirtschaftlichen Problemen

„Botschaften“ an MAVen und Mitarbeitende Tarifpolitik in der sozialen Arbeit ist immer auch Sozialpolitik und damit mit der Frage nach dem Wert sozialer Arbeit verbunden. Die Frage nach dem Wert sozialer Arbeit ist zwangsläufig mit der Frage der Arbeitsbedingungen in der sozialen Arbeit verbunden. Die Frage der Arbeitsbedingungen in der sozialen Arbeit ist zunehmend mit der Frage verbunden, ob es uns auch in Zukunft gelingt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Arbeit zu finden.

„Botschaften“ an MAVen und Mitarbeitende Wichtig ist, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Arbeitsbedingungen und damit für den Wert sozialer Arbeit aktiv einsetzen. Zitat Landesbischof Frank O. July: „4500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sichtbar gezeigt, dass ihnen ihre Arbeitsbedingungen nicht egal sind und sie haben sich darüber hinaus damit auch für den Wert sozialer Arbeit eingesetzt.“ (Bericht Sommersynode 2007 zu Demonstration und Kundgebung AGMAV am 17. März 2007)

Strategiebildung und Positionierung – Ziel Tarifvertrag Der „Fischbacher Beschluss“ vom Januar 1999 (Auszug) „Angestrebtes Ziel ist ein Flächentarif für die soziale Arbeit. Die Mitarbeit in einer Arbeitsrechtlichen Kommission auf Bundes- oder Regionalebene erscheint uns notwendig, um die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern, bis dieses Ziel erreicht wird.“  Diskussion in Vorstand und AGMAV-Gremien  Bedeutung bei künftigen Vorstandswahlen

Strategiebildung und Positionierung Wesentliche Gründe für „Strategie Flächentarif“: Die bisherige Praxis des Dritten Weges findet immer weniger Akzeptanz, verliert an Verbindlichkeit und besitzt nur begrenzt eigenen Gestaltungsspielraum Die Arbeitsrechtssetzung kann dann deutlicher an den Bedürfnissen der diakonischen und sozialen Arbeit orientiert werden (Chance für AG und AN) Voneinander unabhängige Partner können wesentlich professioneller und auch mit eindeutiger Rechtssicher -heit zu einem wirklich tragfähigen Interessenausgleich kommen

Strategiebildung und Positionierung Breite Diskussion der strategischen Ausrichtung in AGMAV Gremien und u.a. Verständigung auf „Selbstverständnis“: „…Als Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgebers Diakonie sind wir Teil der Vertretungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die in der sozialen Arbeit tätig sind und arbeiten mit entsprechenden Interessenvertretungen anderer kirchlicher und sozialer Verbände sowie der Gewerkschaft Ver.di auf Landes- und Bundesebene zusammen…“ „…Einheitliche Arbeitsbedingungen in allen Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit und bei allen Trägern, sowie deren verbindliche Umsetzung sind unverzichtbar für den Stellenwert der diakonischen und sozialen Arbeit in unserer Gesellschaft. Die Bündelung der Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der sozialen Arbeit sehen wir deshalb bei der Gewerkschaft Ver.di, die als Gewerkschaft innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für diesen Bereich zuständig ist.“

Mobilisierung in der Auseinandersetzung Strategiebildung und Positionierung war gute Grundlage für aktive Auseinandersetzung ab Ende 2005 Mitarbeitervertretungen waren damit gut für Konflikt vorbereitet und erhalten ständig aktuell Informationen: - vierteljährlich AGMAV-Mitteilungen - AGMAV-Newsletter nach Bedarf - Internetauftritt (www.agmav.diakonie-wuerttemberg.de) - darüber hinaus ständige Information und Rückkopplung in Regional- und Vollversammlungen

Mobilisierung in der Auseinandersetzung Mitarbeiterschaft wurde zunehmend einbezogen Ab Oktober 2006 Zeitung für Mitarbeitende - Auflage 30.000 Exemplare - Verteilung über MAVen - bislang 10 Ausgaben - jederzeit schnelle Reaktion gegenüber Mitarbeitenden Besuch zahlloser Mitarbeiterversammlungen zu Tarifthema - direkte Ansprache von mehreren tausend Mitarbeitenden

Mobilisierung in der Auseinandersetzung Aktionen in unterschiedlicher Intensität: Unterschriftenaktion  18.000 Unterschriften („niederschwellig“) Mahnwache vor Landessynode („wenig Leute große Wirkung“) Großdemo und Warnstreiks („einfache Botschaften [Lohnraub], großes Fest“)

Fazit Klare Tarifpolitische Positionierung ist erforderlich Positionen müssen von Mitarbeitervertretungen mit getragen werden Überzeugte Mitarbeitervertretungen mobilisieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeitgeber registrieren Aktivitäten und müssen Rückhalt der AGMAV in der Mitarbeiterschaft akzeptieren

Fazit  Tariferfolg für Diakonie in Württemberg wäre ohne diese Grundlagenarbeit, Einbeziehung und Mobilisierung nicht möglich gewesen! Dran bleiben am TVöD ist Grundlage für Strategie Flächentarifvertrag Vielen Dank