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1 IG Metall Pforzheim | Pforzheim Herzlich willkommen zur Betriebsratsvorsitzendenbesprechung am 30. März 2012.

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1 1 IG Metall Pforzheim | Pforzheim Herzlich willkommen zur Betriebsratsvorsitzendenbesprechung am 30. März 2012

2 2 Betriebsratsvorsitzendenbesprechung am 30. März 2012 Ab 10.15 Uhr mit Alexander Fischer (Kanzlei Löffler Steigelmann Krieger & Partner ) mit Infos zur neusten Rechtssprechung zum BetrVG

3 3 § 95 Auswahlrichtlinien (1) Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. (2) In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung von Richtlinien über die bei Maßnahmen des Absatzes 1 Satz 1 zu beachtenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und sozialen Gesichtspunkte verlangen. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

4 4 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

5 5 Beschluss der Großen Tarifkommission 8. Dezember 2011 Förderung benachteiligter Jugendlicher zum Erreichen einer qualifizierten Ausbildung

6 6 Was wollen wir ? Um wen geht es? Um Jugendliche mit mind. Hauptschulabschluss die noch nicht Ausbildungsreif sind. Potential für die Metall- und Elektroindustrie Die Definition für „ausbildungsreif“ wollen wir vom baden- württembergischen Ausbildungsbündnis übernehmen: „Nach der Definition des baden-württembergischen Ausbildungsbündnisses entspricht eine Person nicht den Anforderungen, wenn sie die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit nicht erfüllt und die Mindestvoraussetzungen für den Einstieg in die berufliche Ausbildung mitbringt. Dazu gehören allgemeine schulische Basiskenntnisse in Lesen, Rechtschreibung, schriftlicher Ausdrucksfähigkeit und mathematischen Grundrechenfähigkeiten ebenso wie allgemeine Merkmale des Arbeits-, Leistungs- und Sozialverhaltens „ Förderung benachteiligter Jugendlicher zum Erreichen einer qualifizierten Ausbildung

7 7 Was wollen wir ? Wie könnte es ausgestaltet werden ? Förderjahr, kein Ersatz für 1. Ausbildungsjahr individuelle Förderung die sich nah an der Person und ihren persönlichen Fähigkeiten orientiert Vermittlung grundlegender Fähigkeiten ( Rechenfähigkeit und deutsche Sprachkenntnisse) sozialpädagogische Begleitung hoher Praxisbezug Organisation von Erfolgen Bezahlung einer Vergütung geregeltes Vertragsverhältnis Mitbestimmung von JAV und BR Abschlusszertifikat Förderung benachteiligter Jugendlicher zum Erreichen einer qualifizierten Ausbildung

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11 11 § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen Auch bei Leiharbeit aber: BMW-Betriebsrat verliert in Streit um Leiharbeit Der Betriebsrat des Leipziger Werks wollte die Einstellung neuer Leiharbeiter verweigern. Vor Gericht kassiert er eine Niederlage. Arbeitnehmerüberlassung -wichtige Änderungen ab 1. Dezember 2011 – Weitere BV ´s abschließen Zwischen der Firma und dem Betriebsrat wird nachfolgende Betriebsvereinbarung Nr. zur Beschäftigung und Übernahme von Leiharbeitnehmern abgeschlossen……

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15 15 Regelungen zur Leiharbeit in den Betrieben im Enzkreis Bei Behr ist Leiharbeit tariflich ausgeschlossen bei Ausnahmen gilt Equal- Pay Bei Doduco ist Leiharbeit tariflich ausgeschlossen bei Ausnahmen gilt Equal- Pay Bei Karl Scheufele gilt Equal-Pay und Übernahme nach spätestens 6 Monaten Bei MDS Abele ist Leiharbeit durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen Bei Pretema gab es eine Quote von max 8% Leiharbeiter bis 3 Monate 90% des Edelmetalltarifs danach galt Equal-Pay. Eine neue Vereinbarung wird verhandelt Bei Inovan gibt es eine Quote von max.10% Leiharbeit (aktuell sind es 1,8%) Bei Rau gibt es eine Quote von max.8 bzw. 4% Leiharbeit Bei Wieland Edelmetall ist Leiharbeit durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen Bei LAB wird derzeit über eine Vereinbarung verhandelt Bei Schroff stehen die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss

16 16 Die Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 6,5% bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die unbefristete Übernahme von Ausgebildeten, einschließlich der dual Studierenden. Verbesserung des Ausbildungszuganges für benachteiligte Jugendliche. Darüber hinaus sind weitergehende Regelungen zur Förderung der beruflichen Entwicklung notwendig. Regelungen zur Ausweitung der Rechte der Betriebsräte beim Einsatz von Leihbeschäftigten in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie (wirksames Zustimmungsverweigerungsrecht und Abschluss von freiwilligen Betriebsvereinbarungen). Daneben strebt die IG Metall bessere Informations- und Mitwirkungsrechte bei Werkverträgen an. Die IG Metall Baden-Württemberg stellt folgende Forderungen


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