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Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen 23.09.20101Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer.

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1 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen 23.09.20101Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer

2 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Ausgangslage: Kolping Bildungswerk Paderborn erklärt keine kirchliche Einrichtung mehr zu sein Urteil des KAGH Bonn, dass Satzungsautonomie der Einrichtung nicht ausreicht, d.h. der Bischof von Paderborn müsste erklären, dass die Einrichtung nicht kirchlich ist Daraus folgt eine Anfrage an die Apostolische Signatur durch ??? Unter Beteiligung des Bischofs? 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer2

3 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Urteil der Apostolischen Signatur: Es handelt sich um ein Delegationsgericht, das für einen Einzelfall entscheidet Das Sondergericht entschied nur nach kirchenrechtlichen Kriterien 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer3

4 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Was sagt das Urteil? GrO gilt dort zwingend, wo der Bischof Zugriff bzw. Weisungsrecht hat In anderen Bereichen entscheidet der Träger über die Anwendung der GrO Innerkirchlich entscheidet die Anwendung der GrO nicht darüber, ob eine Einrichtung kirchlich ist oder nicht Die Nichtgeltung der GrO bewirkt das Erlöschen der MAVO und der KODA-Ordnungen 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer4

5 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Das Urteil hat im Grunde genommen die Grundordnung interpretiert Es hat vielfache Reaktionen auf allen Ebenen gegeben Der VDD (Verband der Diözesen Deutschlands) hat den Auftrag bekommen, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes zu überarbeiten. Dies beinhaltet nicht generell eine Änderung. Eine Arbeitsgruppe des VDD erarbeitete eine Novellierungsgrundlage unter Beteiligung der Mitarbeiterseite 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer5

6 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Positiv ist, dass die notwendige Novellierung der GrO durch das Urteil vorangetrieben wird Positiv ist, dass deutlich wird, dass die Mitarbeiterseite in den ganzen Prozess der Novellierung eingebunden werden muss Positiv ist, dass den deutschen Bischöfen die Bedeutung ihrer eigenen GrO bewusst wird 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer6

7 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen GrO (aktuell) Artikel 2 Abs. 1 …gilt bei selbständig geführten Stellen der –Diözesen –Der Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen –Der Verbände von Kirchengemeinden –Der Diözesancaritasverbände und deren Gliederungen, sofern sie öffentliche juristische Personen des kanonischen Rechts sind –Der sonstigen öffentlichen juristischen Personen kanonischen Rechts GrO (aktuell) Artikel 2, Abs.2 Diese Grundordnung ist auch anzuwenden im Bereich sonstiger kirchlicher Rechtsträger und ihrer Einrichtungen, unbeschadet ihrer Rechtsform sowie des VDD und des DCV. Die vorgenannten Rechtsträger sind gehalten, die GrO für ihren Bereich zu übernehmen. 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer7

8 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen GrO Art.2, Abs. 1 bleibt unverändert. GrO Art. 2, Abs. 2: die sonstigen kirchlichen Rechtsträger sind gehalten, die Grundordnung für ihren Bereich rechtsverbindlich durch Aufnahme in das jeweilige Gründungsstatut zu übernehmen. 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer8

9 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen GrO Art. 2 Abs. 3: Sonstige kirchliche Rechtsträger im Sinne des Abs. 2, die diese Grundordnung für sich nicht rechtsverbindlich übernehmen oder deren Übernahme rechtswirksam widerrufen, haben im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Beziehungen nicht am Selbstbestimmungsrecht der Kirche gemäß Art. 140 GG i.V. Art. 137 Abs. 3 WRV teil Art. 2 Abs. 4: entspricht dem ursprünglichen Abs. 3 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer9

10 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Änderung GrO Art. 7: Abs. 1: unverändert Abs. 2: Die Anwendung des Dritten Weges schließt Arbeitskampfmaßnahmen aus. 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer10

11 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen GrO Art. 7 Abs. 3: Werden kirchlichen Arbeitsverhältnisse bei sonstigen Rechtsträgern im Sinne des Art. 2 Abs.2 im Widerspruch zu Art. 7 Abs. 1 planmäßig keine den Vorgaben des 3. Weges entsprechende Arbeitsvertragsreglungen zugrunde gelegt, bleibt die Verpflichtung den Mitarbeitern eine angemessene Vergütung zu gewähren. Dies kann durch Abschluss eines Tarifvertrages oder durch einzelvertragliche Bezugnahme auf einen einschlägigen Tarifvertrag sichergestellt werden; dabei ist die Dienstgemeinschaft zu beachten. ….. 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer11

12 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen GrO Art. 7 Abs.3 …. Bei kirchlichen Rechtsträgern, die diesen Weg gehen, sind Arbeitskampfmaßnahmen nicht ausgeschlossen. Die MAV kann bei Bezugnahme auf einen Tarifvertrag ihre Zustimmung zur Einstufung in die Vergütungsordnung verweigern, wenn der in Bezug genommene Tarifvertrag nicht einschlägig ist; das Nähere regelt die jeweils geltende MAVO. 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer12

13 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Die Novellierung der Grundordnung ist erforderlich, weil: das Urteil des Delegationsgerichtes –die Gesetzgebungsbefugnis des Diözesanbischofs über Einrichtungen in sonstiger Rechtsform verneinte –die Formulierung „sind gehalten“ nicht im Sinne von „Verpflichtung“ verstanden hat die Realität zeigt: zahllose Anträge von Einrichtungen, aus der GrO aussteigen wollen 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer13

14 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Bezüglich der Änderungen des Artikels 2 der Grundordnung besteht Einvernehmen in der Arbeitsgruppe des VDD Eine Änderung des Artikels 7 wird derzeit mehrheitlich abgelehnt Die Mitarbeiterseite spricht sich bisher gegen eine Änderung des Artikels 7 aus 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer14

15 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Bisher geschehen: Arbeitsgruppe des VDD mit Mitarbeiterbeteiligung Hoher Zeitdruck Fachtagungen der BAG-MAV und der Zentral – KODA zum Thema Juristischer Berater der MAS: Dr. Joachim Eder, Kirchenrechtler, Mitglied der Z-KODA MAS Absprechen der MAS auf IGMICK – Ebene MAS befürwortet Änderung Artikel 2 und lehnt Änderung Artikel 7 ab 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer15

16 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Weiterer Ablauf: BAG-MAV führt Gespräche auf politischer Ebene 01.10.10: Anhörungstermin mit Beteiligung der Bistümer, DCV, BAG-MAV, Z-KODA, KODAen, AcU, Orden 08.10.10: Textvorlage muss erstellt sein 20.10.10 Verwaltungsrat des VDD Ende November Tagung der Deutschen Bischofskonferenz: Entscheidung 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer16

17 Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23.09.2010Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer17


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