Einführung in die Reformierte Kirche Kanton Luzern Juni 2009 Synode-ABC Einführung in die Reformierte Kirche Kanton Luzern Juni 2009
08.30 Begrüssung B. Hänni 08.40 – 09.10 Grundlagen und Strukturen der Kantonalkirche B. Hänni 09.10 – 09.40 Organisation und Aufgaben der Kantonalkirche J. Boesch, D.A. Weiss 09.40 – 10.10 Pause B. Meier 10.10 – 11.40 Abläufe und Verfahren in der Synode (Gruppenarbeit) P. Möri, R. Waldburger, P. Laube 11.40 – 12.00 Ende, Fragen, Bewertung B. Hänni
Kirchgemeinden KG Sursee KG Reiden KG Dagmersellen KG Hochdorf KG Willisau KG Luzern KG Wolhusen Die Grenzen der Kirchgemeinden entsprechen nicht überall denjenigen der politischen Gemeinden. Das ist ein historisches Faktum! KG Escholzmatt
Kantonalkirche Kirchgemeinde Wolhusen Kirchgemeinde Reiden Kirchgemeinde Dagmersellen Kirchgemeinde Sursee Kirchgemeinde Hochdorf Kirchgemeinde Willisau - Hüswil Teilkirchgemeinde Kirchgemeinde Luzern (12 TKG) Teil-Kirchgemeinde Kirchgemeinde Escholzmatt Die Kirchgemeinden mit Ausnahme der Kirchgemeinde Luzern sind nach Pfarrämtern gegliedert. Die Kirchgemeinde Luzern ist in Teilkirchgemeinden gegliedert (Neue Gemeindeordnung ab 2005). Früher wurde der Begriff Sprengel verwendet, ein Begriff aus dem Altdeutschen der in vielen Ev.-Ref. Kirchgemeinden (siehe Internet) noch heute Verwendung findet. Pfarramt
Stimmberechtigte / Kirchgemeindeversammlung Rechnungs- kommission Struktur Kirchgemeinde Stimmberechtigte / Kirchgemeindeversammlung (Legislative) Pfarramt Kirchenvorstand (Exekutive) Rechnungs- kommission Ressort Alle 7 sogenannten „Land“-Kirchgemeinden sind nach dieser Struktur organisiert Die Stimmberechtigten wählen den Kirchenvorstand und die Pfarrpersonen Die Kirchgemeindeversammlung fasst Beschlüsse auf Antrag des Kirchenvorstandes im Bereich Kirchengut.
KG Luzern: Teil-Kirchgemeinden Meggen Adligenswil Udligenswil Kriens Horw Emmen- Rothenburg Ebikon Rigi-Südseite Buchrain- Root Littau- Reussbühl Malters Luzern Weinbergli Luzern Lukas Luzern Matthäus
Kirchenpflegekonferenz KG Luzern: Sonderorganisation Kirchgemeinde Luzern Geschäfts- prüfungskommission Grosser Kirchenrat (Legislative) Kirchenvorstand (Exekutive) Zentrale Dienste Kommissionen Kirchenpflegekonferenz Teil-Kirchgemeinde
Teil-Kirchgemeinde-Versammlung Struktur Teil-Kirchgemeinde Teil-Kirchgemeinde-Versammlung Ressort Pfarrämter Rechnungsrevisoren Stimmberechtigte der Teil-Kirchgemeinde Kirchenpflege Die Teil-Kirchgemeinde-Versammlung ist ein Organ der TKG. Sie fasst Beschlüsse über Budget, Rechnungsabschluss auf Antrag der Kirchenpflege
Struktur Kantonalkirche Staat Kirche Kantonsrat (Legislative, das Parlament) Synode (gewählt von den Stimmberech- tigten aller Kirchgemeinden) Regierung (Exekutive, Regierungsrat) Synodalrat (gewählt von der Synode) Die Synode ist die oberste Behörde der Kantonalkirche! Die Rekurskommission ist eine Sonderart der richterlichen Behörde. Sie ist vergleichbar mit dem Verwaltungsgericht. Ihre Zuständigkeit ist jedoch auf Disziplinarsachen beschränkt. Ober-/Verwaltungsgericht (Judikative, keine Behörde) Rekurskommission (gewählt von der Synode, ist ein Spezialverwaltungsgericht)
Kirchenverfassung Kirchgemeinde (reformiertes Kirchenverständnis) Kantonalkirche Die Stimmberechtigten Synode Aufgaben und Kompetenzen des Synodalrats Pfarramt Gemeindebehörden Judikative
Kirchenordnung Kirchliches Leben Gottesdienst Taufe Abendmahl Trauung Abdankung Diakonie Oekumene / weltweite Solidarität Kirchliche Dienste Gemeindepfarramt Gemeinde-mitarbeitende Kantonale Pfarrämter Kantonale Fachstellen Die weltweite Solidarität wird über den SEK gelebt! * Spitalpfarrämter ** Die Detailregelung gehört in die Gemeindeautonomie
Satzung Kirchgemeinden Regelt Organisation und Finanzhaushalt, sowie die Aufsicht der Kantonalkirche Organe Kirchgemeinden (Stimmberechtigte, Kirchenvorstand, Rechnungskommission) und Zuständigkeiten Finanzhaushalt (Voranschlag, Jahresrechnung, Finanz- und Aufgabenplan) Sonderorganisation einer Kirchgemeinde (Gemeindeordnung) Aufsicht der Kantonalkirche
Reformiertes Selbstverständnis Kantonales Selbstverständnis Reformiertes Selbstverständnis Partnerschaft Kirche und Staat Demokratische Strukturen Steuerhoheit Offenlegung der Finanzen Bibel als Grundlage Kirche als Leib Christi und er als ihr Haupt Gemeindehoheit Demokratische Strukturen Gleichberechtigung von Mann und Frau
08.30 Begrüssung B. Hänni 08.40 – 09.10 Grundlagen und Strukturen der Kantonalkirche B. Hänni 09.10 – 09.40 Organisation und Aufgaben der Kantonalkirche J. Boesch, D.A. Weiss 09.40 – 10.10 Pause B. Meier 10.10 – 11.40 Abläufe und Verfahren in der Synode (Gruppenarbeit) P. Möri, R. Waldburger, P. Laube 11.40 – 12.00 Ende, Fragen, Bewertung B. Hänni
Kantonsratssaal
Präsidentenkonferenz Synode und ihre Organe Büro der Synode Synode (70 Mitglieder) Land Stadt Agglomeration Religiös-Soziale Fraktionen Präsidentenkonferenz Geschäftsprüfungs- kommission (GPK) Kommissionen
Synode Legislative: Parlament der Kantonalkirche konstituiert sich selber Sitzungen: jährlich zwei ordentliche Synoden (zu Beginn einer Legislaturperiode: zusätzlich eine Konstituierende Synode) Verfassung (§26): regelt Aufgabe, Struktur und Arbeitsweise Wahl: durch die Stimmberechtigten Mitglieder der Synode: Synodale (w/m) Die Synode der Evangelisch reformierten Kirche des Kantons Luzern beruht auf dem kantonalen Gesetz über die Kirchensynoden, das den drei Landeskirchen die Verwendung demokratischer Strukturen zwingend auferlegt!
Synode: Büro Geschäftsordnung (GO): legt die Arbeitsweise der Synode fest Leitung: Präsident/in der Synode Aktuar: Synodalsekretär Vorbereitung: Traktandenliste, Prüfung der Berichte und Anträge des Synodalrates Wahl: von der Synode
Synode: GPK Geschäftsordnung (GO): Arbeitsweise der Geschäftsprüfungskommission (GPK) in GO der Synode festgelegt Leitung: Präsident/in der GPK Aufgaben: Prüfung der Vorlagen des Synodalrats sowie Sachgeschäfte und erstellen von Berichten und Anträgen an die Synode Rechnungsprüfung: Rechnungsprüfungsaus-schuss der GPK (Rechnungskommission in den Kirchgemeinden) Wahl: durch die Synode
Synode: Präsidentenkonferenz Zusammensetzung: Präsident/innen und Vizepräsident/innen der Fraktionen der Synode Leitung: Präsident/innen der Synode Aufgaben: Wahlgeschäfte (Synodalrat, Kommissionen etc.), Behandlung von Fragen von allgemeinem Interesse behandelt keine Sachgeschäfte
Synode: Redaktionskommission Wahl: durch die Synode Aufgabe: prüft sprachliche und redaktionelle Ausfertigung von Synodeerlassen (Kirchenordnung, Verfassungsrevision)
Synode: Delegierte I Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK) Deutschschweizer Kirchenkonferenz (KiKo) Konkordatskonferenz Ökumenische Beratung «Religiöse Sondergruppen und Sekten» Diakonatskonferenz Ehe- und Lebensberatung (elbe) Luzerner Telebibel Sozialpädagogisches Wohnheim Luzern (SPWL) Diakonieverband Schweiz Die Mitgliedschaft aller aufgeführten Delegationen basiert auf Synodebeschlüssen!
Synode: Delegierte II Verein kirchliche Gassenarbeit, Luzern Glaube in der 2. Welt Schweizerische Bibelgesellschaft Evangelischer Mediendienst Herausgeberverein KIBO Kirchenbote: Redaktionskommission des Herausgebervereins Liturgie- und Gesangbuchverein Verband Kind in der Kirche (KiK) – ehemals Sonntagsschulverband(CH) Die Mitgliedschaft aller aufgeführten Delegationen basiert auf Synodebeschlüssen!
Reformierte Kantonalkirche Sitz der Kantonalkirche: Hertensteinstrasse 30 6004 Luzern Synodalrat@lu.ref.ch www.lu.ref.ch
Synodalrat Exekutive aus 7 Mitgliedern Zusammensetzung: Theologen und Nicht-Theologen Organisation: 7 Departemente Wahl: durch die Synode Leitung: kantonalkirchliche Mitarbeitende und Delegationen
Gliederung der Exekutive Synodal-Sekretär Synodalrat (7) Synodal-kassier D1 D2 D3 D4 D5 D6 D7 Fachstellen Öffentlichkeitsarbeit Ökumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit Religionsunterricht Spitalpfarrämter Luzern, Sursee, Wolhusen, Nottwil Kommissionen Delegierte Ständige Kommissionen: Unterricht und Bildung (KUB) Theologische Kommission Oekumene Mission und Entwicklungszusammenarbeit (OeME) Frauenkommission Kirchenbote Kommission (KIBO-Kommission)
Synodalrat: Synodalsekretariat Vorsteher der Synodalverwaltung Leitung: Mitarbeitende der Synodalverwaltung Aktuar des Synodalrates
Synodalrat: Synodalkassier Verwalter der Synodalkasse Aufgaben: erstellt den Rechnungsabschluss und den Entwurf für den Voranschlag Beratung: Kirchgemeinden betreffend Rechnungswesen und Finanzplanung Die Synodalkasse wird gespiesen aus den Beiträgen der Kirchgemeinden (jährlicher Grundbeitrag von 0.015 Einheiten des jährlichen Steuerertrages. Die Synode kann prozentuale Zuschläge beschliessen) Leistungen des Kantons für die Dienste an kantonalen Anstalten (Spitalpfarrämter, Gefängnisseelsorge) Vermögensertrag und freiwilligen Zuwendungen
AV SEK Quelle: SEK/Flügge
Kirchenbund (SEK) Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) Geschäftsstelle SEK Mitgliedkirchen Abgeordneten-Versammlung Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK): 26 Mitgliedkirchen Der SEK ist die Verbindung zu den Kantonalkirchen und der weltweiten Kirche
Deutschschweizer. Kirchenkonferenz Abgeordneten-Versammlung Deutschschweizerische Kirchenkonferenz (KIKO) Deutschschweizer. Kirchenkonferenz Mitgliedkirchen Abgeordneten-Versammlung Die Deutschschweizer Kirchenkonferenz besteht aus den Mitgliedkirchen der Deutschschweiz KIKO ist ein Koordinations- und Organisationsorgan das Aufgaben versieht, die alle Deutschschweizer Mitgliedkirchen betreffen.
08.30 Begrüssung B. Hänni 08.40 – 09.10 Grundlagen und Strukturen der Kantonalkirche B. Hänni 09.10 – 09.40 Organisation und Aufgaben der Kantonalkirche J. Boesch, D.A. Weiss 09.40 – 10.10 Pause B. Meier 10.10 – 11.40 Abläufe und Verfahren in der Synode (Gruppenarbeit) P. Möri, R. Waldburger, P. Laube 11.40 – 12.00 Ende, Fragen, Bewertung B. Hänni
08.30 Begrüssung B. Hänni 08.40 – 09.10 Grundlagen und Strukturen der Kantonalkirche B. Hänni 09.10 – 09.40 Organisation und Aufgaben der Kantonalkirche J. Boesch, D.A. Weiss 09.40 – 10.10 Pause B. Meier 10.10 – 11.40 Abläufe und Verfahren in der Synode (Gruppenarbeit) P. Möri, R. Waldburger, P. Laube 11.40 – 12.00 Ende, Fragen, Bewertung B. Hänni
Instrumentarium der Synode Postulat (GO Synode § 29) Auftrag an Synodalrat zur Prüfung eines Gegenstandes der Kantonalkirche oder Anregung an Synode oder Synodalrat schriftlich an Synodalsekretär mündliche Begründung an nächster Synode Ausnahme: sofortige Behandlung auch mündlicher Postulate bei Budget und Jahresrechnung Abstimmung der Synode nur, wenn Synodalrat oder ein Synodaler Ablehnung verlangt Synodalrat prüft Begehren, aber keine Ausarbeitung einer Vorlage Orientierung über Erledigung
Instrumentarium der Synode Bericht und Antrag des SR an die Synode Grundlage der Diskussion in der Synode Erläuterungen des Synodalrates (Bericht) kann nicht abgeändert werden Abstimmung über Entwurf Synodebeschluss (Antrag)
Instrumentarium der Synode Motion (GO Synode § 26) betrifft eine kirchliche Satzung oder einen Beschluss Ziel ist die Schaffung, Abänderung oder Aufhebung Schriftlich an den Synodalsekretär Begründung an nächster Synode Bei Erheblicherklärung durch Synode: Ausarbeitung Vorlage durch den Synodalrat innert 1 Jahr
Instrumentarium der Synode Resolution (GO Synode § 25) Erklärung der Synode an bestimmte Personen, Behörden, Öffentlichkeit schriftlich an Synodalsekretär
Instrumentarium der Synode Interpellation (GO Synode § 27) Auskunft schriftlich an Synodalsekretär mündliche Begründung an nächster Synode mündliche Beantwortung durch Synodalrat Diskussion nur auf Beschluss Synode
Verhaltenskodex Im Verhinderungsfall schriftliche Entschuldigung beim Synodalsekretariat Während Wahlen bleibt der Saal geschlossen Während Abstimmungen den Saal nicht verlassen