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Kirchenpflegertagung 2011 Atelier Grundwissen Finanzen Hansueli Herzog Treuhänder in Stein Rechnungsexperte Landeskirche (Bezirke Baden, Brugg und Zurzach)

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Präsentation zum Thema: "Kirchenpflegertagung 2011 Atelier Grundwissen Finanzen Hansueli Herzog Treuhänder in Stein Rechnungsexperte Landeskirche (Bezirke Baden, Brugg und Zurzach)"—  Präsentation transkript:

1 Kirchenpflegertagung 2011 Atelier Grundwissen Finanzen Hansueli Herzog Treuhänder in Stein Rechnungsexperte Landeskirche (Bezirke Baden, Brugg und Zurzach) seit 1988 Telefon 062 866 11 33 Mail: hansueli.herzog@herzog-treuhand.chhansueli.herzog@herzog-treuhand.ch

2 Ziele des Ateliers Grundwissen der gesetzlichen Grundlagen Kirchenpflege - Aufgaben Ihre Fragen zu beantworten

3 Gesetzliche Grundlagen Organisationsstatut der Landeskirche vom 2. Juni 2004 http://www.kathaargau.ch/_download_pdf/dokumente-unterlagen/Roem-Kath- AG_organisationsstatut2007_v7.pdf http://www.kathaargau.ch/_download_pdf/dokumente-unterlagen/Roem-Kath- AG_organisationsstatut2007_v7.pdf Dritter Abschnitt: Die Kirchgemeinden Art. 27 bis Art. 45

4 Gesetzliche Grundlagen Kirchgemeindeversammlung Art. 31 e) Beschluss Voranschlag, Steuerfuss und Jahresrechnung f) Beschluss Verpflichtungskredit und neue Stellen g) Beschluss Erwerb und Veräusserung von Grundstücken

5 Gesetzliche Grundlagen Kirchenpflege Art. 35 d) Aufsicht über den Finanzhaushalt e) Verwaltung des Kirchgemeinde-vermögens, Unterhalt Gebäude und Inventar nur Vermögen der Kirchgemeinde und nicht des Pfarramtes (schwarzer Weg)

6 Gesetzliche Grundlagen Kirchenpflege Art. 35 Jahrzeitenfond und Pfarreifond Entstehung – Zusammenlegung Verwaltung Grundsatz: Wie Frauengut im alten Eherecht – Nutzen aber nicht verputzen.

7 Gesetzliche Grundlagen Finanzkommission Art. 37 Fiko prüft den Voranschlag und die Jahresrechnung Aufgabe eines Revisors – Abgrenzung zu Rechnungsexperten formelle Prüfung Bestätigungsbericht an Kirchgemeinde

8 Gesetzliche Grundlagen Finanzverordnung 13.6.1984 Leitfaden für Finanzverwalter http://www.kathaargau.ch/_download_pdf/finanzverwaltung/Roem-Kath-AG_FV_Leitfaden.pdf detaillierte Regelung - derzeit in Überarbeitung

9 Aufgaben Kirchenpflege Tagesgeschäft operative tägliche / regelmässige Verantwortung und Tätigkeit Langfristige Aufgaben und Strategien Wichtig Vom Tagesgeschäft nicht auffressen lassen!

10 Kirchenpflege: Tagesgeschäft Haushaltvollzug mit allem was dazu gehört Geldanlage / Darlehensaufnahmen zu hohe Liquiditätsbestände vermeiden Schulden abbauen, keine zu grossen Schuldbeträge in zu langen Darlehensverträgen fixieren – auch bei günstigen Zinsen Geldanlagen mündelsicher – Risiken vermeiden

11 Kirchenpflege: Zahlungsanweisung Zahlungsanweisung nach vorheriger Rechnungskontrolle durch Leistungsempfänger Jede Rechnung hat somit 2 Visa Empfang der Leistung / Richtigkeit der Rechnung (rechnerische Nachprüfung) Zahlungsanweisung gemäss Kompetenzordnung mit Kontierungshinweis

12 Muster Zahlungsanweisung

13 Kirchenpflege: Interne Kontrolle Reglung der internen Kontrolle und Kompetenzen Wer / Betrag unbedingt in einem kleinen Reglement festhalten Regelung Unterschriftsberechtigung Immer Doppelunterschrift für alle Bankkonten

14 Kirchenpflege: organisatorisches 1/ Organisation Finanzverwaltung zweckmässige Ausrüstung einfaches Buchhaltungsprogramm genügt Buchhaltungssystem Doppelte Buchhaltung zwingend NRM wenn möglich

15 Kirchenpflege: organisatorisches 2/ Ablage und Archivierung Vorschriften Leitfaden beachten Grundsätzlich Rechnungsband einbinden. Ansprechpartner für FinanzverwalterIn definieren

16 Kirchenpflege: Agenda FebruarJahresabschluss, Verwendung Überschuss AprilÜbergabe Rechnung an Fiko AugustBudgetierung Folgejahr OktoberÜberprüfung Budget / Rechnung, restl. Kredite, Saldoliste und Detailkonti Nov./Dez.Kirchgemeindeversammlung

17 Kirchenpflege: langfristiges Finanzplan Wichtigstes Führungsinstrument Bedarfsplanung Einfaches, gut brauchbares Muster: http://www.kathaargau.ch/dokumente/finanzen/index.php Kurt Schmid, Rechnungsexperte, Lengnau Zwingend, neu vorgeschrieben Informieren, in Botschaft aufnehmen

18 Kirchenpflege: Seelsorgeverbände Meistens Gemeindevertrag Eigene Rechtspersönlichkeit Eigene Rechnung Rechnungslegung oft ungenügend geregelt Keine Aufsicht der Landeskirche

19 Ihre Fragen

20 Zum Schluss Viel Freude an Ihrer Aufgabe!


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