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Das Europäische Parlament
Vertretung der Völker und Menschen in Europa
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Sitz des Europäischen Parlaments
Arbeitsorte des Europäischen Parlaments: Brüssel (Belgien) Luxemburg Straßburg (Frankreich)
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Dienstort Brüssel Tagungsort der Ausschüsse und Fraktionen
zusätzliche Plenarsitzungen
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Dienstort Straßburg Plenarsitzungen Anzahl: 12 mal im Jahr
Dauer: 4 Tage
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Dienstort Luxemburg Sitz des Generalsekretariats
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Organisation des EP Präsident Abgeordnete Fraktionen
Parlamentarische Ausschüsse Delegationen Politische Gremien Generalsekretariat
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1. Der Präsident derzeitiger Präsident ist Josep Borrell Fontelles
wird von 14 Vizepräsidenten unterstützt Amtszeit: 2 ½ Jahre Vertreter des Parlaments
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2. Die Abgeordneten 732 Abgeordnete aus den 25 Mitgliedsstaaten
Amtszeit: 5 Jahre arbeiten in Brüssel, Straßburg und dem eigenen Wahlkreis
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Anzahl der Sitze je Land
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3. Die Fraktionen bestehen aus mindestens 19 Abgeordneten
Mindestvertretung von 5 Mitgliedsstaaten pro Fraktion zur Zeit gibt es 7 Fraktionen im EP manche Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, sie sind fraktionslos
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Anzahl der Sitze nach Fraktionen
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4. Die Parlamentarischen Ausschüsse
insgesamt gibt es 20 parlamentarische Ausschüsse sie bestehen aus 25 bis 78 Abgeordneten außerdem gibt es Unterausschüsse und nicht-ständige Ausschüsse
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5. Die Delegationen insgesamt gibt es 35 Delegationen
sie bestehen aus etwa 15 Abgordneten es gibt vier Arten von Delegationen: Interparlamentarische Delegationen Gemischte parlamentarische Ausschüsse Delegation des EP in der Paritätischen AKP- Versammlung Delegation des EP in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer
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6. Die politischen Gremien
Konferenz der Präsidenten Präsidium Quästoren
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a) Konferenz der Präsidenten
Mitglieder sind der Präsident des EP und die Vorsitzenden der Fraktionen
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b) Präsidium besteht aus dem Präsidenten des EP, den 14 Vizepräsidenten und 5 Quästoren Amtszeit: 2 ½ Jahre vom Plenum gewählt
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c) Qästoren 5 Qästoren zuständig für verwaltungstechnische und finanzpolitische Angelegenheiten
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7. Das Generalsekretariat
Ca Beamte arbeiten unter des Aufsicht des Generalsekretärs Befindet sich in Luxemburg und in Brüssel
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Aufgaben Gesetzgebende Gewalt Demokratische Kontrolle
Haushaltsbefugnis
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1. Gesetzgebende Gewalt Beim Gesetzgebungsverfahren sind EP und Rat einander gleichgestellt (Mitentscheidungs-recht). Verfügt der Rat über die alleinige Rechtsetz-ungsbefugnis, muss das EP angehört werden. Beim Beitritt neuer Länder zur EU ist die Zu-stimmung des EP erforderlich. setzt Impulse für neue Rechtsvorschriften
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2. Demokratische Kontrolle
Das EP übt eine demokratische Kontrolle über die europäischen Organe, insbesondere über die Kom-mission aus. Kontrolle wird durch die regelmäßige Prüfung der Berichte der Kommission ausgeübt. Prüfung der von Bürgern eingereichten Petitionen.
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3. Haushaltbefugnis Der Haushalt wird jährlich von EP und Rat gemeinsam verabschiedet. Der Haushaltsplan wird erst nach Unter-zeichnung des Präsidenten des EP wirksam.
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Parlamentarische Arbeit (1)
Stufe 1: Vorbereitung der Plenartagungen Die zu behandelnden Themen werden von den Abgeordneten in den verschiedenen Aus-schüssen vorbereitet. Die Themen werden auch in den einzelnen Fraktionen erörtert.
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Parlamentarische Arbeit (2)
Stufe 2 : Plenartagung Das EP berät über vorgeschlagene Rechtsvorschriften. Zuerst wird über Änderungsvorschläge abge-stimmt, dann der Gesamttext beschlossen.
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Präsentation von: Andrea Wenking, Kerstin Eiter und Heike Kappelhoff
Stand: Juni 2006
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