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Modell B Eine mögliche im Rahmen des Projektes KirchGemeindePlus Die lokalen Kirchgemeinden treten als eine juristische Person auf (Fusion) Version 2.0.

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Präsentation zum Thema: "Modell B Eine mögliche im Rahmen des Projektes KirchGemeindePlus Die lokalen Kirchgemeinden treten als eine juristische Person auf (Fusion) Version 2.0."—  Präsentation transkript:

1 Modell B Eine mögliche im Rahmen des Projektes KirchGemeindePlus Die lokalen Kirchgemeinden treten als eine juristische Person auf (Fusion) Version 2.0

2 Bezirks-Struktur Kirchgemeindeparlament (Legislative) Mitarbeiterkonvent Fachkommissionen (Projektorientiert) Fresh Expressions Kirchgemeinde-Kanzlei (Personal, Finanzen, Liegenschaften, Kommunikation, ICT) Lokale Kirchenkommissionen (in diversen Gestalten) Freie Versammlungen Förderverein Kirchenpflege (Exekutive) Mitglieder mit Stimm- und Wahlrecht Pfarrkonvent Wahl Leitungskonvent (RPG, Diakonie, Musik, Pfarramt, Verwaltung) Gemeinde Region Geistliche Leitung

3 Kirchgemeindeparlament (Legislative) (n gewählte Personen; Kirchenpflege mit beratender Stimme) Erlass der Rechtsgrundlagen Beschlussfassung übergeordneter Aufgaben Behandlung von Initiativen, Motionen, Postulaten, Interpellationen, schriftlichen Anfragen, Resolutionen und Petitionen Abnahme der Jahresberichte der «Kirchenkommissionen» Beratung und Beschlussfassung über weitere von den «Kirchenkommissionen» vorgelegte Geschäfte und Anträge Festsetzung des Budgets sowie der Globalbudgets an die Kirchenkommissionen Prüfung und Genehmigung der Rechnung und ihrer Fonds

4 Kirchenpflege (Exekutive) (7-11 gewählte Personen; Leitungskonvent mit beratender Stimme) Leitet die Kirchgemeinde als Aufsichts-, Vollzugs- und Verwaltungsbehörde Fördert und unterstützt die Einheit der Kirche nach innen und aussen Aufsicht über die Geschäftsführung der «Kirchenkommissionen» Aufgabenerteilung und Einsetzung von Fachkommissionen Beschlussfassung über Ausgaben auf Empfehlung der Kirchenkommissionen, Kirchgemeinde-Kanzlei und Fachkommissionen im Rahmen der Kompetenz Die Mitglieder der Kirchenpflege werden auf eine Amtszeit von vier Jahren gewählt Zuhanden des Kirchgemeindeparlamentes entwirft sie die Rechtsgrundlagen und Reglemente Sie vertritt die Orte gegenüber anderen christlichen Kirchen, Institutionen und übergeordneten Behörden

5 Leitungskonvent (Wird durch die/den Gemeindekonventleiter/-in geleitet) Verantwortet und führt die folgenden Aufgabenbereiche: Leitung der in den in den Berufsgruppen tätigen Personen in fachlicher und strategischer Hinsicht. Organisation von Stellvertretungen Vernetzung Qualitätssicherung Koordination von Bildungsangeboten Unterstützung bei Personalauswahlverfahren Teilnahme an den Sitzungen der Kirchenpflege mit beratender Stimme

6 Geistliche Leitung Die «geistliche Leitung» und deren «Qualitätssicherung» liegen in der Verantwortung des Dekans und deren Stab. Dieser Stab besteht aus «berufenen» Personen, die zusammen mit dem Dekan versuchen dem Willen Gottes zu folgen. Der Dekan steht dem Kirchgemeindeparlament, der Kirchenpflege und dem Leitungskonvent zugeordnet zur Verfügung.

7 Kirchgemeinde-Kanzlei (Wird durch die/den Geschäftsleiter/-in geleitet) Die Kirchgemeinde-Kanzlei ist variabel «beauftragbar», mit kleinem oder mit grossem Dienstleistungsangebot. Sie kann die folgenden Aufgabenbereiche verantworten und führen : Finanzverwaltung/Versicherungen Personal-Administration, Personalführung und Einsatzplanung Liegenschaftenverwaltung Kommunikation: PR, Grafik, Web, unterstützt der Lokalsekretariate, usw. Informatik und Telekommunikation (ICT) Arbeitsstandards, Beschaffung Büromaterial, Qualitätssicherung Leitung der in der Kanzlei tätigen Personen

8 Lokale Kirchenkommission: (mind. 3 gewählte Personen, Pfarrpersonen, GK-Leitung) Entwickelt und organisiert Möglichkeiten zur Bereicherung des kirchlichen Lebens Pflegt Kontakt zu Mitarbeitenden, Freiwilligen und Kirchenpflege Pflegt, soweit sinnvoll und notwendig, den Kontakt zu weiteren Institutionen Rekrutiert Freiwillige Entscheiden selbständig über Angebote des Gemeindelebens Verfügen über eigenes Globalbudget für das Gemeindeleben Sekretariat ist unterstellt Organisiert lokale freie Versammlungen Leitet operativ die Mitarbeitenden Bereitet Anträge an das Kirchenpflege vor Begleitet Förderverein, der die Kirchenkommission mit zusätzlichen Ressourcen (Finanzen, freiwillige Mitarbeiter, Liegenschaften etc.) unterstützt.

9 Fachkommissionen: (Angestellte, Kirchenbürger, Pfarrpersonen) Übernehmen Aufgaben für Handlungsfelder, Wirkungsbereiche, etc. wie: Beobachten von Entwicklungen, Gestaltung von Prozessen, Entwickeln übergeordneter Massnahmen, Vorprüfen von Begehren und Anfragen, neue Angebote entwickeln, Pflegen von Kontakten mit den Orten und Institutionen, Qualitätssicherung Macht Empfehlungen zuhanden der Kirchenpflege

10 Beschreibung von 8 Arbeitsabläufen/Szenarien 1.Organ, Körperschaft und Wahl des Kirchgemeindeparlaments (Legislative): Kirchgemeindeparlament, bestehend aus nach einem Verteilschlüssel gewählten Personen. Wahl durch die Urne im Bezirk. Der amtierende Dekan und der leitungsverantwortlichen Person der Kanzlei haben beratende Stimme. 2.Organ juristische Körperschaft der Kirchenpflege (Exekutive): Kirchenpflege bestehend aus 7 bis 11 gewählte Mitglieder. Wahl der Kirchenpflege durch die Urne, gemäss Gemeindegesetz. Der Leitungskonvent (Diakonie, Katechetik, Kirchenmusik, Pfarramt, Verwaltung) wird durch die Kirchenpflege gewählt und wohnt den Sitzungen mit beratender Stimme bei. 3.Organ juristische Körperschaft der Kirchgemeinde-Kanzlei (Stab): Die Kirchgemeinde-Kanzlei wird durch die/den Geschäftsleiter/-in geleitet. Angestellt durch die Kirchenpflege.

11 Beschreibung von 8 Arbeitsabläufen/Szenarien 4.Organ juristische Körperschaft (Legislative) im Ort: Freie Versammlungen die über Gemeindebelange diskutieren und Vorschläge einbringen. 5.Organ juristische Körperschaft und Wahl der Kirchenkommissionen (Exekutive) im Ort Kirchenkommissionen die zusammen mit dem Pfarramt als Organe für die Leitung vor Ort, zuständig sind. Gewählt durch die Kirchenpflege. 6.Mitarbeiterkonvent: Der Mitarbeiterkonvent bleibt bestehen wie bisher. 7.Fördervereine: Fördervereine werden durch die Kirchenpflege oder die Kirchenkommissionen gegründet und verantwortet. Fördervereine unterstützen die Organe mit zusätzlichen Ressourcen (Finanzen, freiwillige Mitarbeiter, Liegenschaften etc.). 8.Aufsichtsorgan: Wird durch die Landeskirche geklärt.

12 Gewinn für das kirchliche Leben In Fachkommissionen werden Mitarbeitende und freiwillig Engagierte über mehrere Orte hinweg vernetzt und erweitern ihre Kompetenzen im fachlichen Austausch. Verantwortungsbewusstsein der Kirchenmitglieder wächst, da die «vor Ort Kirche» von der Beteiligung abhängt. Beteiligung wird dadurch gefördert. Regionale Zusammenarbeit wird gestärkt. Kirchgemeinde-Kanzlei garantiert aufgabenorientierte effiziente und professionelle Abwicklung von Routineaufgaben zugunsten der Orte. Die Übergeordnete Koordination lässt «Talente» sichtbar werden und für andere Kirchgemeinden nutzbar machen. Neue Formen von kirchlichen Gemeinschaften finden Platz und können integriert werden.

13 Vereinfachungen gegenüber heute Kirchenpflege als strategisch verantwortlich für die Bereiche: Katechetik, rpg, Diakonie, Pfarramt und Kirchenmusik. Kirchgemeinde-Kanzlei als professionelle Unterstützung der Orte sowie Führung der Bereiche: Verwaltung, Personal, Finanzen, Liegenschaften, Kommunikation und ICT. Verträge, Versicherungen, Dienstleistungen, Buchhaltungen usw. werden zentral und zu besseren Konditionen verwaltet. Submissionen, Personalverfahren, Bauvorhaben, usw. können einfacher durchgeführt werden. Reglemente, Weisungen etc. werden zentral zur Verfügung gestellt. Kirchenkommissionen konzentrieren sich auf das Gemeindeleben, sind kleiner und werden durch die Kanzlei unterstützt. Kleinere Orte können sich jederzeit mit grösseren zusammenschliessen. Stellvertretungen können in der Kirchgemeinde einfacher mobilisiert werden. Wissen, Erfahrungen und Kompetenzen werden übergeordnet besser vernetzt.

14 Vorteile Flexible Zusammenlegungen. Die Orte entscheiden autonom über: ob, wann und wie eine Zusammenführung erfolgen soll. Konzentration auf Gemeinde(auf)bau und Entwicklung – Profilbildung erleichtert. Klar festgelegte Struktur der Leitung mit Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen. Regionaler Rahmen und Raum für neue Kirchenformen wie Fresh Expressions. Abtretung der Verwaltungsarbeit an die Kirchgemeinde-Kanzlei. Übergeordnete Fachkommissionen bereichern die ortsübergreifende Arbeit. Einfachere Souveränbeschlüsse durch Parlament. Gesamtverantwortung bei einem mit Delegierten der Orte besetzten und auf dem Milizsystem basierten Kirchgemeindeparlament. Nur noch eine RPK.

15 Nachteile Abgeben von Aufgaben, Verantwortung u. Kompetenzen, insbesondere in den Bereichen: Personal, Finanzen, Liegenschaften, Kommunikation, ICT. Statt direkte neu indirekte Demokratie. Lokale Interessen/Bestrebungen werden in Regionsinteressen und - perspektiven eingebettet. Operative Leitung ist für Angestellte neu. Es müssen weitere Wegstrecken für regionale Angebote zurückgelegt werden. Der Auftrag muss neu in regionaler Dimension solidarisch wahrgenommen und gelebt werden.


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