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Veröffentlicht von:Manfrid Stoelting Geändert vor über 11 Jahren
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engagiert demokratisch Gemeindevertretungs- WAHLEN 2011 evangelisch
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engagiert demokratisch Gemeindevertretungs- WAHLEN 2011 evangelisch
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Vorweg einige grundlegende Überlegungen
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Unsere Kirche ist ca. 2000 Jahre alt.
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Unsere Kirche ist ca. 2000 Jahre alt. Ihre Strukturen sind gewachsen.
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Die Evangelisch reformierte Struktur ist ca. 500 Jahre alt.
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Die Evangelisch reformierte Struktur ist ca. 500 Jahre alt. Auch wenn die äußeren Formen sich laufend verändern…
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Der Auftrag ist gleich geblieben! Joh.15,8 …dass ihr viel Frucht bringt und werdet meine Jünger.
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Befassen Sie sich mit den beiden Synodenpapieren: Wir vom Werk E + G empfehlen: Die diakonische Kirche Die missionarische Kirche auf evang.at/Wahlen/Fundgrube/Textsammlung
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Aufgabe der Pfarrgemeinde Die Pfarrgemeinde vor Ort verkörpert die Gesamtkirche und hat das Recht und die Pflicht, ihre Aufgaben selbständig im Rahmen der Kirchenverfassung (…) zu regeln und durchzuführen KV 14 (1).
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Die Präambel der Kirchenverfassung nennt als Grundauftrag der Kirche (und damit jeder Pfarrgemeinde): Sie bekennt sich zu dem Dreieinigen Gott (…) und gehorcht dem Auftrag ihres Herrn, das Evangelium lauter zu predigen und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß zu verwalten. Aufgabe der Pfarrgemeinde
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Artikel 1 führt dazu weitere Grundsätze an: Einladend gegenüber allen Menschen, Aufhebung aller Unterschiede der Menschen in Christus, ökumenische Gesprächsbereitschaft, regionale und internationale Zusammenarbeit, die Würde jedes einzelnen Menschen achten, die Herausforderung steter Reform, Mitverantwortung auf allen Ebenen. Artikel 4 bis 9 nennen als besondere kirchliche Aufgaben: Diakonie, Jugendarbeit, Religionsunterricht, Hochschulgemeinden, Frauenarbeit und Weltmission. Aufgabe der Pfarrgemeinde
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Erstellen Sie vor diesem Hintergrund ihr eigenes Gemeindeprofil, z.B. in Form eines Leitbildes. Wir vom Werk E + G empfehlen:
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Aufgabe der Gemeindevertretung Artikel 39 (1) der Kirchenverfassung nennt 12 Aufgabengebiete in 5 Bereichen: a) Personelles (z.B. die Wahl der Presbyter/innen) b) Organisatorisches (z.B.Gemeindeordnung) c) Finanzielles (z.B. Genehmigung des Budgets, Rechnungsprüfung) d) Bauliches (vor allem Neu-, Zu- und Umbauten) e) Inhaltliches (Jahresberichte, Grundsatzfragen)
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Beziehen Sie die Gemeindevertretung auch bei der inhaltlichen Gestaltung der Pfarrgemeinde ein. Dazu mindestens eine weitere Sitzung pro Jahr, eventuell zum Gemeindeforum erweitert. Wir vom Werk E + G empfehlen:
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Aufgabe des Presbyteriums Artikel 46 der KV (Kirchenverfassung) nennt 22 Aufgabengebiete in 3 Bereichen: (1) Geistliche Leitung Diese schließt z.B. auch die Begleitung der Geistlichen in geschwisterlicher Liebe (1.) ein. (2) Vertretung nach Innen und Außen Dazu gehören auch die Wahl von Abgeordneten zur Superintendentialversammlung (3.) sowie die Erstellung von Vorschlägen und Anträgen an höhere Stellen oder an das Kirchenamt (4.).
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Aufgabe des Presbyteriums (3) Verwaltung inkl. Vollzug von Anordnungen übergeordneter Stellen Das schließt nicht nur z.B. die Mitwirkung bei der Einhebung des Kirchenbeiträgeein (2.), sondern auch die Sorge für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Gemeinde (7.). …in Bewegung halten!
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Sorgen Sie für eine ausgeglichene und angemessene Gewichtung aller Aufgabenbereiche! Wir vom Werk E + G empfehlen:
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engagiert demokratisch Gemeindevertretungs- WAHLEN 2011 evangelisch
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engagiert demokratisch Gemeindevertretungs- WAHLEN 2011 evangelisch Gestaltung und Fotos: Christian Kohl Alle Rechte beim Fotografen. Grafik: Ursula Kadan Alle Rechte beim Werk E + G bzw. bei der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich. Nachweis: Diese Arbeitshilfe wurde erstellt vom Werk für EVANGELISATION und GEMEINDEBAU Die Verwendung für kirchliche Zwecke ist ausdrücklich gestattet.
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