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Das politische System Österreichs Quelle: Bernauer T. et al.: Einführung in die Politikwissenschaft, Nomos, Baden-Baden, 2009. www.parlament.gv.at.

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1 Das politische System Österreichs Quelle: Bernauer T. et al.: Einführung in die Politikwissenschaft, Nomos, Baden-Baden, 2009. www.parlament.gv.at

2 Das Regierungssystem ein parlamentarisches Regierungssystem (nach Stepan & Skach, 2001) ein präsidentielles Regierungssystem (nach Lijphart, 1999) → ein direkt vom Volk gewählter Präsident

3 Föderalismus Artikel 2 Absatz 1 (B - VG) → „Österreich ist ein Bundesstaat“ 9 Bundesländer eigenständige Legislative und Exekutive (Landtag u. Landesregierung) Bundesrat → Vertretung der Interessen der Bundesländer auf Bundesebene, schwächere Kompetenzen Schutz: Verfassungsgerichtshof

4 Das Wahlsystem Listen- u. Verhältniswahlrecht Verteilung der Mandate: Vier - Prozent - Hürde ein Direkt bzw. Grundmandat in einem Wahlkreis Ermittlungsverfahren: D`Hondt Wahlalter zum Nationalrat: 16 Jahre

5 Direkte Demokratie nach B-VG → drei direkt-demokratische Instrumente: Die Volksbefragung → auf Antrag des Nationalrates Angelegenheiten von nationaler Bedeutung zwei alternative Lösungsvorschläge das Ergebnis nicht rechtlich bindend Die Volksabstimmung → Totalrevision der Bundesverfassung Absetzung des Bundespräsidenten Teiländerung der Bundesverfassung: ein Drittel der Mitglieder des Nationalrates jeder Gesetzbeschluss des Nationalrates: Mehrheit der Abgeordneten Volksbegehren → Gesetzesinitiative: 100 000 Stimmberechtigte o. ein Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer

6 Legislative - Der Nationalrat Nationalrat /Bundesrat Nationalrat → direkt vom Volk gewähltes Organ → 183 Abgeordnete → Gesetzgebungsperiode: 5 Jahre Aufgaben: → Gesetze prüfen u. beschließen → Arbeit der Regierung kontrollieren Struktur: → Präsidialkonferenz: Fraktionen sog. Klubs (Vorsitzende der Klubs: Klubobleute) → drei Präsidenten des Nationalrates

7 Legislative - Der Bundesrat Vertretung der neuen Bundesländer nicht direkt gewählt 61 Mitglieder, die von den Landesparlamenten im Stärkeverhältnis der darin vertretenen Parteien bestellt werden (nach Einwohnerzahl) ein aufschiebendes (suspensives) Veto

8 Exekutive Bundespräsident → direkte Wahl auf sechs Jahre Kompetenzen: → Ernennung des Bundeskanzlers → Entlassung des Bundesregierung → Auflösung des Parlaments auf Antrag der Bundesregierung → Oberbefehl über das Bundesheer → Ernennung von Richtern, Beamten, Offizieren durch Volksabstimmung absetzbar

9 Exekutive Bundesregierung → vom Parlament gewählt Zusammensetzung:Bundeskanzler u. Bundesminister Kabinetts- u. Ressortprinzip Bundeskanzler → Primus inter pares

10 Das politische System der Schweiz Quelle: Bernauer T. et. al:Einführung in die Politikwissenschaft, Nomos, Baden- Baden 2009.

11 Das Schweizerische Regierungssystem Mischsystem (Lijphart 1999; Stepan &Skach 2001) zwei Kammern-system → (Nationalrat u. Ständerat → sog. Bundesversammlung) Die Regierung → (Der Bundesrat) starke direktdemokratische Mitbestimmungsrechte der Bürger Besonderheiten: kein Misstrauensvotum vom Parlament gegenüber der Regierung problematisch → Auflösung des Parlaments durch die Regierung die Stellung des Schweizerischen Bundespräsidenten

12 Der Föderalismus Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: „Der Bund belässt den Kantonen möglichst große Gestaltungsfreiheit und trägt den kantonalen Besonderheiten Rechnung.“ (Artikel 46 Absatz 2 BV) 26 Kantone (eigene Legislative, Exekutive u. Judikative) Bundesebene → Ständerat (direkte Wahl) Besonderheit: keine starke Verfassungsgerichtsbarkeit

13 Das Wahlsystem Listen- u. Verhältniswahlrecht Nationalrat: 200 Sitze Wahlalter zum Nationalrat: 18 Jahre keine Sperrklausel

14 Direkte Demokratie stark aufgebautes direktdemokratisches Instrumentarium Obligatorisch: alle Gesetze auf nationaler Ebene alle Änderungen der Bundesverfassung Verabschiedung substantieller Staatsverträge (EU, NATO) Vorlage gilt als angenommen: → Mehrheit der Stimmen (das Volksmehr) → Mehrheit der Kantone (das Ständemehr)

15 Direkte Demokratie drei Arten von Volksinitiativen (100 000 Stimmberechtigte): Volksinitiative auf Totalrevision der Verfassung Volksinitiative zur Aufhebung, Änderung o. Neuschaffung eines Verfassungsartikels in Form einer allgemeinen Anregung oder eines konkret ausformulierten Verfassungsartikels (Partialrevision) allgemeine Volksinitiative

16 Legislative - Der Nationalrat Nationalrat → 200 Abgeordnete Verhältniswahlrecht Milizparlament (Teilzeit) schwache Parteidisziplin → Fraktionen keine eigentliche Machtzentren jährlich wechselnde Nationalratspräsident ständige Ausschüsse (Kommissionen)

17 Legislative - Der Ständerat 46 Mitglieder (je zwei für jeden der 20 Vollkantone u. je ein Mitglied für jeden der sechs Halbkantone) direkte Wahl → Mehrheitswahlrecht Prinzip der Gleichwertigkeit

18 Exekutive Der Bundesrat → Regierung u. Staatsoberhaupt zugleich 7 Mitglieder jedes Jahr einzeln auf 4 Jahre von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt Der Bundespräsident → Primus inter pares (repräsentative Aufgabe) Kollegialsystem

19 Exekutive Die Regierung → Kabinetts- u. Ressortprinizip → im Schweizerischen Kontext Kollegialitäts- u. Departementsprinzip


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