Wettbewerb im ÖPNV Sachstand – Entwicklung- Perspektiven

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 Präsentation transkript:

Wettbewerb im ÖPNV Sachstand – Entwicklung- Perspektiven Dr. Engelbert Recker Hauptgeschäftsführer mofair e.V. Potsdamer Platz 1 10785 Berlin www.mofair.de

Rechtsgrundlage VER0RDNUNG (EG) Nr. 1370/2007 DES EUR0PÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. 0ktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Marktmodelle für den ÖPNV Deregulierter Markt Wettbewerb im Markt Kein Schutz vor Konkurrenz Regulierter Markt Wettbewerb um den Markt Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen Schutz vor Konkurrenz Ausgleichsleistungen 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Was soll die Verordnung? Zweck dieser Verordnung ist es, festzulegen, wie die zuständigen Behörden unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs tätig werden können, um die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu gewährleisten, die unter anderem zahlreicher, sicherer, höherwertig oder preisgünstiger sind als diejenigen, die das freie Spiel des Marktes ermöglicht hätte. 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Wie soll das erreicht werden? Hierzu wird in dieser Verordnung festgelegt, unter welchen Bedingungen die zuständigen Behörden den Betreibern eines öffentlichen Dienstes eine Ausgleichsleistung für die ihnen durch die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verursachten Kosten und/oder ausschließliche Rechte im Gegenzug für die Erfüllung solcher Verpflichtungen gewähren, wenn sie ihnen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegen oder entsprechende Aufträge vergeben. 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Erteilung von Dienstleistungsaufträgen Gewährt eine zuständige Behörde dem ausgewählten Betreiber ausschließliche Rechte und/oder Ausgleichsleistungen gleich welcher Art für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Ver­pflichtungen, so erfolgt dies im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags. 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Dienstleistungskonzessionen im Wettbewerb nach der VO 1370 Dienstleistungsaufträge im Wettbewerb nach Vergaberecht VOL Ausnahme Direktvergaben 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Mitgliedstaatlicher Vorbehalt für Direktvergaben Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist,…… 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Direktvergabe In-House an eigene Verkehrsunternehmen (In-House) Voraussetzung bei Dienstleistungskonzession: Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle Beteiligung privater möglich Tätigkeit im Wesentlichen für den Auftraggeber Voraussetzung bei Dienstleistungsauftrag: Keine Beteiligung privater möglich 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Direktvergabe KMU kleine und mittlere Aufträge 1 Mio. € oder 300 000 km Fahrleistung kleine und mittlere Unternehmen bis 23 Fahrzeuge bis 2 Mio. € oder 600 000 km 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Direktvergabe Eisenbahn nach nationalem Recht nicht erlaubt entgegenstehendes Vergaberecht im GWB BGH-Entscheidung vom 8.2.2011 S-Bahn Berlin Ausschreibung Direktvergabe an BVG oder Landeseigene Eisenbahnbetriebsgesellschaft 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Verordnungen gelten unmittelbar keine Umsetzung in nationales Recht wie bei Richtlinien erforderlich Nationaler Gestaltungsspielraum nur bei Regelungslücken oder -freiräumen Entgegenstehendes nationales Recht darf nicht mehr angewendet werden Widersprüche zum Personenbeförderungsgesetz 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Regierungsbeschluss PBefG 8.3.2011 Konflikte zwischen ÖPNV als Gewerbe: eigenwirtschaftlicher Verkehr ÖPNV als Daseinsvorsorge: Dienstleistungsaufträge Kompetenzstreitigkeiten Wer bestimmt, welche Verkehrsleistungen erbracht werden (sollen)? 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Streitpunkte Nahverkehrsplan Direktvergaben Grad der Verbindlichkeit Direktvergaben Interessenbekundungsverfahren oder ungeregelt Eigenwirtschaftliche Verkehre Vorrang vor Dienstleistungsaufträgen 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Fernbusliberalisierung kein Konkurrentenschutz Schutz des ÖPNV innerhalb von 50 km Öffentliche Betriebspflicht 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Votum des Bundesrates 23.9.2011 Stärkung des Nahverkehrsplans kein Interessenbekundungsverfahren kein Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre Fernbusfreigabe, wenn großzügiger Behindertenschutz Fahrgastrechte Omnibusmaut Internet-gestützte Buchungsplattform 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV