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Erfolg durch Innovation – Was der Mittelstand leisten kann und darf

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Präsentation zum Thema: "Erfolg durch Innovation – Was der Mittelstand leisten kann und darf"—  Präsentation transkript:

1 Erfolg durch Innovation – Was der Mittelstand leisten kann und darf
Christiane Leonard Hauptgeschäftsführerin Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V. 10. Deutscher Nahverkehrstag Koblenz 20. März 2014

2 Die Innovationen von damals…
© DaimlerChrysler 1895

3 Und heute?

4 Der deutsche Mittelstand in aller Munde…

5 Der deutsche Mittelstand in aller Munde…

6 Der deutsche Mittelstand in aller Munde…

7 Die drei Säulen des Busverkehrs

8 bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer

9 ÖPNV mit Bussen und Bahnen
Unternehmen Beförderte Personen Beförderungsleistung Fahrleistung Beförderungsangebot Einnahmen im Liniennahverkehr Anzahl Person-km Fahrzg-km Platz-km EUR GESAMT 4.582 Öffentliche Unternehmen 9% 88% 71% 64% 79% Gesamtwirtschaftliche Unternehmen 2% 5% 4% 6% 3% Private Unternehmen 89% 7% 25% 30% 17% Statistisches Bundesamt Bezugsjahr 2012

10 Verteilung der Unternehmen in Deutschland (2012) Gesamtzahl: 4.514

11 Beförderungsleistung mit Omnibussen (2012) Gesamtleistung: 62,4 Mrd
Beförderungsleistung mit Omnibussen (2012) Gesamtleistung: 62,4 Mrd.-Personenkilometer

12 Innovation durch unternehmerische Freiheit
Im Januar 2013 werden besonders positive Weichen für den sicheren, umweltfreund- lichen und wirtschaftlichen Verkehrsträger Bus gestellt. Mit der Liberalisierung des Fernlinienbusses erhalten Betriebe unternehmerische Freiheiten Achtung Bus

13 Medienresonanz 2013

14 Beispiel PBefG-Novelle 2012/2013
unmittelbare Branchenbedeutung öffentliche Wahrnehmung Fernlinie ÖPNV FERNLINIE Symbolische Abbildung

15 bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer Quelle: IGES

16 bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer
bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer Quelle: IGES, Stand Dezember 2013, Marktanteil nach verfügbaren Fpl-km/Jahr

17 Konstituierende Sitzung des bdo-Fernbus-Ausschusses

18 Aber es gibt noch viel zu tun…
Do´s Don’t's

19 Barrierefreiheit

20 Barrierefreiheit Novelliertes PBefG (in Kraft seit 1.1.2013): ÖPNV:
„vollständige Barrierefreiheit“ ab „von konkret zu benennenden und zu begründenden Ausnahmen abgesehen“ - § 8 Abs. 3 Fernlinienverkehr: zwei Rollstuhlplätze und Einstiegshilfe (Hublift) ab dem für Neufahrzeuge nach dem für alle Fahrzeuge § 42b i. V. m. § 62 Abs. 3

21 ÖPNV: die grundsätzliche Frage für den bdo
Flächendeckende Fahrleistungsausschreibungen und Closed Shop durch Inhouse Unternehmerische Eigenverantwortung und Mittelstandslösung

22 Wie sieht die Einigung aus?
Gemeinwirtschaftlich 1370 Eigenwirtschaftlich PBefG Eindeutige Verfahrensregeln Vorrang eindeutig geregelt Klare Definition der Eigenwirtschaftlichkeit Direktvergaben eindeutig geregelt Übertragung ausschließlicher Rechte Neutrale Genehmigungsbehörde

23 Modelle für den Mittelstand nach VO 1370 und PBefG
Fahrleistungsausschreibungen nach Kartellwettbewerb Wettbewerbliches Verfahren ÖDLA nach VO 1370 Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre und Genehmigungswettbewerb nach PBefG Erlass allgemeiner Vorschriften Direktvergaben an einen internen Betreiber an kleine und mittlere Unternehmen VO 1370 PBefG

24 und was passiert vor Ort?
Fazit Brüssel 1370 Berlin PBefG und was passiert vor Ort? Sieht Modelle für den Mittelstand vor Nimmt Modelle auf Statuiert Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit Der Erhalt von mittelständischen Strukturen ist wichtig und möglich. Der Ball liegt bei den Entscheidern vor Ort!!!

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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