Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen * 16.07.1996 Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen Referent Rechtsanwalt Jörg Salfeld Teamschulung Einführung in das Arbeitsrecht *
Begrüßung und Einführung * 16.07.1996 Begrüßung und Einführung Begrüßung Ziel des Seminars und Vorgehensweise Arbeitsmaterialien Stand: Februar 2010 Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen *
Arbeitsrecht – Inhalt Teil I * 16.07.1996 Arbeitsrecht – Inhalt Teil I Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arten der Beendigung Formelle Voraussetzungen der Kündigung Formen der Kündigung und deren Zugang Die Kündigungsfristen Das Kündigungsschutzgesetz Anwendbarkeit / Leitende Angestellte Personenbedingte Kündigung Verhaltensbedingte Kündigung Betriebsbedingte Kündigung Die Verteidigung des AN gegen eine Kündigung Stand: Februar 2010 Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen *
Arbeitsrecht – Inhalt Teil II * 16.07.1996 Arbeitsrecht – Inhalt Teil II Urlaub Krankheit Mutterschutz Elternzeit Zeugnis Stand: Februar 2010 Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen *
I. Beendigung des Arbeitsverhältnisses * 16.07.1996 I. Beendigung des Arbeitsverhältnisses *
I. Beendigung – 1. Arten der Beendigung * 16.07.1996 I. Beendigung – 1. Arten der Beendigung Automatische Beendigung durch Befristungsende, Tod oder erreichen des Rentenalters Einseitige Beendigung durch Kündigung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers Einvernehmliche Beendigung durch Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag Stand: Februar 2010 Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen *
I. Beendigung – 2. Formelle Voraussetzungen * 16.07.1996 I. Beendigung – 2. Formelle Voraussetzungen § 623 BGB: Schriftform (!) „eigenhändige Namensunterschrift“ Einhaltung der Kündigungsfrist Zugang der Kündigung gegenüber dem zu Kündigenden Anhörung des Betriebsrates, wenn vorhanden (§ 102 BetrVG) Kündigungsberechtigung (Vollmacht) - § 174 BGB Stand: Februar 2010 Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen *
I. Beendigung – 3. Formen und Zugang der Kündigung * 16.07.1996 I. Beendigung – 3. Formen und Zugang der Kündigung Außerordentliche Kündigung: (=fristlose Kündigung). § 626 BGB (Bitte Gesetzestext lesen!!) Das Arbeitsverhältnis endet im Moment des Zugangs der Kündigung. Ordentliche Kündigung: Kündigungsfrist gem. Tarifvertrag, Gesetz oder Arbeitsvertrag, ist zwingend einzuhalten. Nur wenn KSchG Anwendung findet, muss Kündigungsgrund gegeben sein, damit die Kündigung rechtmäßig ist Stand: Februar 2010 Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen *
I. Beendigung – 3. Formen und Zugang der Kündigung * 16.07.1996 I. Beendigung – 3. Formen und Zugang der Kündigung Zugang = wenn die schriftliche Kündigung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter regelmäßigen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann Unter Anwesenden: bei Übergabe der schriftlichen Kündigung Unter Abwesenden: bei Möglichkeit der Kenntnisnahme unter regelmäßigen Umständen > Probleme: Briefkasteneinwurf Einwurf-Einschreiben/Einschreiben mit Rückschein Arbeitnehmer im Urlaub Arbeitnehmer im Krankenhaus Kündigung wird Familienmitglied des AN übergeben Zugangvereitelung, § 162 BGB Stand: Februar 2010 Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen *
I. Beendigung – 4. Kündigungsfristen * 16.07.1996 I. Beendigung – 4. Kündigungsfristen Kündigungsfrist bestimmt den Zeitraum, der mindestens zwischen Zugang der Kündigung und dem vom Kündigenden beabsichtigten Beendigungstermin liegen muss Fristlose Kündigung gem. § 626 BGB beendet fristlos, d.h. sofort mit Zugang Ordentliche Kündigung beendet fristgerecht, d.h. innerhalb der geltenden (tarifvertraglichen, gesetzlichen oder vertraglichen) Frist: Vertragliche Festlegung der Kündigungsfrist Gegenprüfung tarifvertragliche Kündigungsfristen Gegenprüfung gesetzliche Kündigungsfrist § 622 BGB Nichteinhaltung der Kündigungsfrist führt grds. zur Anpassung der Kündigung Stand: Februar 2010 Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen *