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Veröffentlicht von:Margarete Schild Geändert vor über 11 Jahren
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Erzbischöfliches Generalvikariat Abteilung Personal
Jahrestagung 2009 Internationale katholische Seelsorge (IKS)
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Erzbischöfliches Generalvikariat Abteilung Personal
Leitung: Uta Reckenfelderbäumer Telefon: 0221 / Teamleitung: Veronika Piel Telefon: 0221 /
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Erzbischöfliches Generalvikariat Abteilung Personal
Grundlage des Arbeitsverhältnisses: KAVO : Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung GrO: Grundordnung für den kirchlichen Dienst Vor Beginn der Tätigkeit zwingend erforderlich: Gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis Abschluss und Aushändigung des schriftlichen Arbeitsvertrages
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Erzbischöfliches Generalvikariat Abteilung Personal
Einstellung eines neuen Mitarbeitenden: Rechtzeitige Bewerberauswahl Nach erfolgter Auswahl: Weiterleitung der Bewerbung an IKS
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Erzbischöfliches Generalvikariat Abteilung Personal
Arbeitsunfähigkeit (AU) § 30 KAVO Weitergabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Abteilung Personal über IKS Lohnfortzahlung endet nach 6 Wochen AU
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Erzbischöfliches Generalvikariat Abteilung Personal
Schwangerschaft (Mutterschutzgesetz): Vorlage der Schwangerschaftsbescheinigung durch Mitarbeiterin an IKS Einhaltung der Mutterschutzfristen: Beschäftigungsverbot! 6 Wochen vor der Geburt und 8 bzw. 12 Wochen (bei Mehrlings- bzw. Frühgeburt) nach der Geburt: rechtzeitig an Vertretung denken! Elternzeit (Bundeselterngeld und –elternzeitG): vom Mitarbeitenden 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich zu beantragen
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Erzbischöfliches Generalvikariat Abteilung Personal
Kündigung (§ 41 KAVO) Beide Seiten müssen Kündigungsfristen beachten (Ausnahme: fristlose Kündigung § 42 KAVO) Kündigung durch den Mitarbeitenden sofort an IKS weiterleiten! Einschalten der Abteilung Personal vor Kündigung durch Arbeitgeber zwingend erforderlich!
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