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Universität Trento Italien

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Präsentation zum Thema: "Universität Trento Italien"—  Präsentation transkript:

1 Universität Trento Italien
Gemeinsamkeiten im Arbeits-, Miet-, Verbraucher- und Kreditrecht in Europa Prof. Dr. Luca Nogler Universität Trento Italien 1

2 INHALT Wird der DCFR Auswirkungen auf das Arbeitsrecht haben?
Unterschiede zwischen Arbeitsvertrag und Kaufvertrag Prinzip der Gegenseitigkeit/Synallagma (§320 BGB) Kündigungsschutz Preisgestaltung Die wichtigsten Rechtsprinzipien in dem jeweiligen Rechtsgebiet? Lassen sie sich zu Prinzipien sozialer Verträge abstrahieren? Luca Nogler

3 A) Wird der DCFR Auswirkungen auf das Arbeitsrecht haben?
Der zweite Absatz des Art. 1:101 des ersten Buches schließt ausdrücklich aus, dass die DCFR Model Rules auf employment relationships angewendet werden, soweit nicht notwendige Veränderungen und Anpassungen vorgenommen werden. Arbeitsrecht bedeutet aber viel mehr als nur das Recht von „employment relationships“ Luca Nogler

4 I. Arbeitsrecht bedeutet auch Recht der Selbständigen
employment relationships self-employed Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) Freier Mitarbeiter (Dienstvertrag) Werkvertrag Luca Nogler

5 Einfacher Arbeitgeber
II. Arbeitsrecht bedeutet auch soziale Gestaltung von Arbeitgeberfunktion Einfacher Arbeitgeber Zerplitterung des Arbeitgebers Arbeitsvertrag 1) Leiharbeit 2) Konzerne Luca Nogler

6 III. Wird das DCFR das zukünftige Europäisches Zivilgesetzbuch?
Draft Common Frame of reference 2001: Optionales Softlaw 2008: Toolbox 2011? Luca Nogler

7 B) Unterschiede zwischen Arbeitsvertrag und Kaufvertrag
Betrifft das Vermögen beider Seiten 2) Beide Seiten sind gleich stark 3) Im Mittelpunkt steht der Vertragsschluss 4) Dispositives Recht Arbeitsvertrag Betrifft das Vermögen des Arbeitgebers/das Sein (die Existenz) des Arbeitnehmers 2) Eine Seite ist Stärker 3) Im Mittelpunkt steht die dauerhafte Kooperation (Machtverhältnis) 4) Zwingendes Recht Luca Nogler

8 C) Prinzip der Gegenseitigkeit/Synallagma (§ 320 BGB)
Durchbrechung des Synallagmas (ohne Arbeit kein Lohn) Der Arbeitgeber wird immer stärker (ist stark) in die Verantwortung für eine menschenwürdige Erbringung der Arbeitsleistung genommen (Entgelt auch ohne Arbeit; Nebenpflichten zum Schutz der Person des Arbeitnehmers etc.) Luca Nogler

9 Das Arbeitsrecht hat die pandektistische Lehre vom Recht
D) Kündigungsschutz Das Arbeitsrecht hat die pandektistische Lehre vom Recht der einseitigen Lösung vom Vertrag, der ordentliche Kündigung, überwunden; 2) Die unternehmerische Freiheit muss mit der soziale Bedeutung des Arbeitsverhältnis ausbalanciert werden; 3) Kündigunsschutz: Formen, Fristen und „soziale Rechtfertigung“ Luca Nogler

10 E) Preisgestaltung Tarifverträge (Mindestlohn)
Sicherung des Gebrauchswertes zu angemessenen ("affordable") Preisen (BGB: Generalklausen) - Wenig Spielraum für Arbeitsvertrag - Günstigkeitsprinzip Tarifverträge (Mindestlohn) Luca Nogler

11 F) Die wichtigsten Rechtsprinzipien des Arbeitsrechts
Menschenwürdige Gestaltung des Arbeitsvertragsrecht: der Schuldner ist eine „Person“ Nebenpflichten (Schutzfunktion) Gerechtigkeit in Ansehung der Person: z.B. soziale Risiken (Krankheit, Umfälle etc.) werden vom Schuldner auf den Gläubiger verlagert; Preisgestaltung (Gebrauchswert) Vollständig durch zwingendes Recht geregelt Durchsetzung Luca Nogler

12 Kann man diese Prinzipien abstrahieren?
Sind Arbeit, Wohnung und Kredit soziale Grundbedürfnisse? Rechtsgestaltung statt Machtausübung Prinzip der Menschenwürdigen Rechtsgestaltung Luca Nogler

13 Luca Nogler


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