Bildschirmarbeitsplatz-verordnung von Anja, Tatjana und Laura
Das Problem Krankenkassen stellen seit Jahren fest, dass immer mehr Menschen unter Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems leiden. Diese Erkrankungen sind - auch in Verwaltungsbetrieben - die Hauptursache für Arbeitsunfähigkeit. Der Grund dafür ist bekannt: Die mangelnde Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze, sowie u.a. auch Bewegungsmangel führt zu Abschwächungen und Verkürzungen bestimmter Muskelgruppen und zur Fehlbeanspruchung mancher Gelenke, nicht zuletzt der Wirbelsäule. Die Folgen davon sind letztendlich Krankheitstage bzw. die Reduzierung des Leistungspotenzials der Mitarbeiter.
Seit dem 20.12.1996 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten in Deutschland.
1. Bildschirmarbeitstisch Die wichtigsten Aspekte, wie ein Bildschirmarbeitsplatz heute auszusehen hat, um Gesundheitsanforderungen gerecht zu werden. 1. Bildschirmarbeitstisch nicht höhenverstellbarer Tisch , Tischhöhe 72 cm höhenverstellbarer Tisch, Verstellbereich mindestens zwischen 68 – 76 cm Tischfläche mindestens 160 cm x 80 cm
2. Arbeitsstuhl Maße und Mindestanforderungen höhenverstellbar von 40 - 51 cm Rückenlehne muss höhen- und neigungsverstellbar sein mindestens 5 gebremste Rollen Anpassung der Sitzhöhe für kleine Personen durch Fußstützen (Mindestmaß der Fußstütze: 35 x 45 cm, Neigung verstellbar, rutschfester Belag)
3. Bildschirm der Bildschirm soll nach Höhe und Neigung einstellbar sein flimmerfrei der Bildschirm soll vom TÜV geprüft sein Bildschirmhöhe und -neigung / Sehabstand Empfehlung für den Sehabstand: 15" > 500mm 17" > 600mm 19" > 700mm 21" > 800mm
4. Tastatur getrennt vom Bildschirm aufstellbar mittlere Tastenreihe etwa 3 cm über Standfläche Neigung der Tastatur ca. 15°
5. Beleuchtung und Blendung / Spiegelung indirekte Beleuchtung oder Parabolspiegelrasterleuchte die Beleuchtungsstärke soll etwa 500 lux betragen als Lichtfarbe für die Leuchtstofflampen wird neutralweiß (nw) empfohlen, bei weißen Wänden auch warmweiße Lichtfarbe (ww) auf dem Bildschirm sollen sich keine Fenster oder die Beleuchtung spiegeln bei Blendung durch Sonneneinstrahlung / Tageslichteinfall sind die Fenster mit verstellbaren Lichtschutzeinrichtungen z. B. Außenjalousien
6. Anordnung im Raum Entfernung Arbeitsplatz - Fenster 1 - 2 m Blickrichtung zum Bildschirm parallel zum Fenster
7. Arbeitsumgebung (Lärm, Klima) die Luftfeuchte soll zwischen 30 und 65 % betragen Raumtemperatur 21 - 22° C, möglichst nicht über 26° C (bei sommerlichen Außentemperaturen, die zu einer Erwärmung über 26° C führen, brauchen i. d. R. keine Maßnahmen zur Kühlung getroffen zu werden) ein konzentriertes Arbeiten soll durch Lärmeinwirkungen nicht in außergewöhnlichem Maße erschwert werden
8. Arbeitsmedizinische Vorsorge Erstuntersuchung (Überprüfung des Sehvermögens) vor Aufnahme der Bildschirmtätigkeit beim Betriebsarzt Nachuntersuchung in 3-jährigem Abstand, ggf. Zwischenuntersuchung