Degressive Abschreibung Für VZ 2010 wurde die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt mit 25% Bsp.

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Degressive Abschreibung Für VZ 2010 wurde die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt mit 25% Bsp. Maschine mit den AK von 20 T, Nutzungsdauer 8 Jahre, Anschaffung im Januar

Degressive Abschreibung Abschreibungsverlauf 3

Absenkung der Schwellenwerte für den Investitionsabzugsbetrag 4

Basiskrankenversicherung Uneingeschränkter Abzug der Basis- krankenversicherungsbeiträge durch das Bürgerentlastungsgesetz ab 2010 Begrenzung der Vorauszahlungen für folgende Veranlagungszeiträume auf das 2,5 – fache der auf den Ver- anlagungszeitraum entfallenden Beiträge => Verhinderung von Steuergestaltungen 5

Elektronische Übermittlung von Bilanzen/ Gewinnermittlungen u. Steuererklärungen Plan: Anwendung ab VZ 2011 Jetzt: Anwendung ab VZ

Häusliches Arbeitszimmer Ansatz, wenn für die betriebliche oder berufliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht => Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet => uneingeschränkt 7

Änderung des Umsatz- steuergesetzes: Zusammenfassende Meldung Änderung ist mit Wirkung ab 01. Juli 2010 in Kraft getreten Einbeziehung der Sonstigen Leistungen in die Meldung Abgabe: bis zu 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums 8

Änderung des Umsatzsteuergesetzes: Erweiterung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft Lieferung von Industrieschrott, Altmetallen Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen 9

Änderung des Umsatzsteuergesetzes: Erweiterung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft Industrieschrott: wenn Leistungsempfänger ist ein inländischer Unternehmer Reinigungsleistung: wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst solche Leistungen erbringt 10

Elterngeld Absenkung der Ersatzquote ab einem zu berücksichtigendem Einkommen von Euro von 67 Prozent auf 65 Prozent. Aufhebung der Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag). 11

Riesterrente Ab 2011 wird die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Bezieher von Hartz IV Leistungen entfallen. Die Befreiung gemäß § 6 Abs. 1b SGB VI wurde komplett gestrichen. Die Regierung will somit die Beiträge zur Rentenversicherung der Empfänger von Hartz IV einsparen. Ab 2011 werden somit Empfänger von ALG II keine Rentenansprüche mehr auf diese Zeit haben. 12

Riesterrente Durch die Änderung des Einkommen- steuergesetzes wird sichergestellt, dass Empfänger von ALG II, wie bisher auch, unmittelbar begünstigt sind 13

Grundsteuer Der Bundesfinanzhof hat die Grundsteuer für Stichtage ab dem 01. Januar 2007 für verfassungswidrig erklärt Gegen die Bescheide sollte Einspruch eingelegt und die weitere Rechtsentwicklung abgewartet werden 14

Umstellung auf das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren Übergang erst ab dem 01. Januar 2012 Die Steuerkarte 2010 mit den eingetragenen Besteuerungsmerkmalen und Freibeträgen hat weiterhin Gültigkeit Für die Änderung der Daten ist ab 01. Januar 2011 nur noch das Finanzamt zuständig 15

Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5% Arbeitnehmerbeitrag: 7,9 auf 8,2% Arbeitgeberbeitrag: 7,0 auf 7,3% Der Arbeitgeberbeitrag wird auf 7,3% fest- geschrieben 16

Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben Max. aber 2% des Einkommens Abwicklung des Sozialausgleichs erfolgt über den Arbeitgeber 17

Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen Arbeitslosenversicherung: Die Möglichkeit der freiwilligen Arbeits- losenversicherung wird weitergeführt Beantragungsfrist: drei Monate Beiträge erhöhen sich allerdings deutlich 18

Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen Geringfügige Beschäftigung: Ab dem 01. Januar 2011 ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu den Entgeltunterlagen auch die Erklärung des kurzfristig geringfügig Beschäftigten über weitere Beschäftigungen sowie die Bestätigung, dass die Aufnahme weiterer Beschäftigungen dem Arbeitgeber anzuzeigen ist, zu nehmen 19

Geplante Steuererleichterungen Anhebung des Arbeitnehmer- pauschbetrages von 920 auf Vereinfachung bei den Kinder- betreuungskosten - die Abhängigkeit von der Berufstätigkeit der Eltern soll aufgegeben werden Kindergeld an volljährige Kinder: immer, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden, einkommensunabhängig 20

Geplante Steuererleichterungen Reduzierung der Veranlagungsarten und Tarifvarianten für Eheleute Erstattungsüberschüsse bei Sonder- ausgaben werden im Jahr der Erstattung verrechnet, eine Wiederaufrollung soll nicht mehr erfolgen Verzicht auf die Totalüberschussprognose bei der Vermietung, für vollen Werbungskostenabzug muss 2/3 der ortüblichen Miete erreicht werden 21

Geplante Steuererleichterungen Erleichterung bei der elektronischen Rechnungsstellung sowie bei elektro- nisch gespeicherten Aufzeichnungen Abgabe von Einkommensteuer- erklärungen von zwei Jahren soll ermöglicht werden (nur für Arbeit- nehmer) 22

Geplante Änderungen (mittelfristig) Papierlose Kommunikation mit den Finanzämtern Übermittlung von Steuerbescheiden in elektronischer Form Bereitstellung einer vorausgefüllten Steuererklärung Entbürokratisierung und Flexibilisierung der steuerlichen Förderung der privaten Altervorsorge 23

Geplante Änderungen (mittelfristig) Zeitnahe Betriebsprüfung Erleichterung der Nachweispflichten der Unternehmer für steuerfreie inner- gemeinschaftliche Lieferungen Harmonisierung steuerrechtlicher und sozialrechtlicher Vorschriften insbesondere im Reisekostenrecht 24

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 25