Neugründer Informationen Buchhaltungshinweise Gabriele Böhnke-Raiser / Bf.Service
Neugründer Informationen 1. Allgemeine Informationen zur umsatzsteuerlichen Besteuerungsformen Nichterhebung der Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern Bei Neugründungen eines Unternehmens wird auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres abgestellt. Die Kleinunternehmerregelung betrifft Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr voraussichtlich die Grenze von 17.500 € nicht überschreitet. Ein Vorsteuerabzug kann von Kleinunternehmern nicht vorgenommen werden. Der Kleinunternehmer hat ein Wahlrecht. Er kann gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerschaft verzichtet und seine Umsätze der Regelbesteuerung unterwerfen will. Regelbesteuerung Der Regelbesteuerung unterliegen alle Neugründer, deren zu erwartender Umsatz die Grenze von 17.500 € überschreiten wird. Gabriele Böhnke-Raiser / Bf.Service Neugründer Informationen
Neugründer Informationen 2. Buchhaltungshinweise - Ihre Aufgaben und Ihre Pflichten Ihre Aufgaben Vorbereiten der Buchhaltung: Einsortieren Ihrer Belege in einen Ordner getrennt nach Kasse / Barbelege Bank / Kontoauszüge u. Rechnungen Keine Buchung ohne Beleg! Gabriele Böhnke-Raiser / Bf.Service Neugründer Informationen
Neugründer Informationen 2. Buchhaltungshinweise - Ihre Aufgaben und Ihre Pflichten Ihre Pflichten Einhaltung der Rechnungsvorschriften gemäß § 14 UStG Eine Rechnung über 150,00 Euro muss folgende Angaben enthalten: Als Absender den vollständigen Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers. Als Leistungsempfänger der Rechnung, den vollständigen Namen und die Adresse. Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Rechnungsdatum. Eine fortlaufende Rechnungsnummer. Gabriele Böhnke-Raiser / Bf.Service Neugründer Informationen
Neugründer Informationen 2. Buchhaltungshinweise - Ihre Aufgaben und Ihre Pflichten Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Ware oder Art und Umfang der sonstigen Leistung (Dienstleister). Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (selbst dann, wenn er nicht vom Rechnungsdatum abweicht). Das Entgelt, d h. den Nettobetrag (ggf. aufgeteilt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen). Den jeweils anzuwendenden Steuersatz. Betrag der Umsatzsteuer, die auf das Entgelt entfällt bzw. ein Hinweis, dass eine Steuerbefreiung gilt. Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers bei steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück. Gabriele Böhnke-Raiser / Bf.Service Neugründer Informationen
Neugründer Informationen 3. Musterrechnung Betrag über 150€ Firmenname Steuernummer und Anschrift 12/345/67890 USt-IDNr. DE 123456789 An: Rechnungsdatum: tt/mm/jjjj Mustermann GmbH Musterstraße 00000 Musterstadt Lieferdatum: Rechnungsnummer: 1/2011 Steuernummer oder USt-IDNr. Leistender Leistungs- Empfänger Ausstellungsdatum Liefer-/Leistungsdatum bzw. Zeitraum Fortlaufende Rechnungsnummer Gabriele Böhnke-Raiser / Bf.Service Neugründer Informationen
Neugründer Informationen 3. Musterrechnung Betrag über 150€ Wir erlauben uns, Ihnen folgende Positionen zu berechnen: Nettobetrag Nettobetrag Steuersatz 7% Steuersatz 19% 5 Kisten Bier 50,00 EUR 20 Flaschen Sekt 400,00 EUR 40 Beutel Milch 25,00 EUR 30 Flaschen Speiseessig 30,00 EUR ______________________________________ Summe Waren 7 % 55,00 EUR Summe Waren 19 % 450,00 EUR ______________________________________ Umsatzsteuer 7 % 3,85 EUR Umsatzsteuer 19 % 72,00 EUR Rechnungsbetrag gesamt 580,85 EUR Aufschlüsselung des Entgelts nach Steuersätzen und ggf. Steuerbefreiung Anzuwendende Steuersätze Hinweis auf Aufbewahrungspflicht bei Werklieferungen und Werkleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück Gabriele Böhnke-Raiser / Bf.Service Neugründer Informationen
Neugründer Informationen 4. Buchhaltungshinweise - Vorsteuerabzug Außer bei den Kleinunternehmern sind die Pflichtangaben in den Rechnungen äußerst wichtig um einen Vorsteuerabzug zu sichern. Eine nicht korrekt erstellte Rechnung verbietet den Vorsteuerabzug! Deshalb wichtig für jeden Rechnungsempfänger. Achten Sie auf die Rechnungsvorschriften! Gabriele Böhnke-Raiser / Bf.Service Neugründer Informationen
Neugründer Informationen 5. Spezielle Vorschriften Bauleistender Besondere Vorschriften der Rechnungsstellung betreffen noch den Bereich Bauleistender. Hier verlagert sich die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Es handelt sich hier um eine spezielle umsatzsteuerliche Regelung gemäß § 13b UStG die einer separaten Erläuterung bedarf. Gabriele Böhnke-Raiser / Bf.Service Neugründer Informationen
Neugründer Informationen 6. Meldung der Umsatzsteuer beim Finanzamt Umsatzsteuer-Voranmeldung Unternehmen die der Regelbesteuerung unterliegen, müssen im Erst-Jahr ihrer Tätigkeit die Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich monatlich beim Finanzamt einreichen. Dies erfolgt über eine elektronische Übermittlung per ELSTER. Konsequenz daraus ist die laufende monatliche Erstellung der Finanzbuchhaltung. Gabriele Böhnke-Raiser / Bf.Service Neugründer Informationen
Neugründer Informationen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg für die Zukunft! Gabriele Böhnke-Raiser / Bf.Service Neugründer Informationen