Rechtsanwälte Krummel

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 Präsentation transkript:

Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, 09217 Burgstädt Nordplatz 6, 04105 Leipzig Gesetz über Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) Kurzreferat

Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, 09217 Burgstädt Nordplatz 6, 04105 Leipzig Umsetzung von Richtlinie 2003/58/EG vom 17.07.2003: Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, den Register-verkehr bis zum 01.01.2007 auf elektronische Medien umzustellen und zu gewährleisten, dass offenlegungspflichtige Daten über ein Unternehmen über eine Akte zentral elektronisch abrufbar sind Richtlinie 2004/109/EG vom 15.12.2004: Aufforderung der Mitgliedstaaten ein amtlich bestelltes System für die zentrale Speicherung vorgeschriebener Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, einzurichten.

1. Ziele des Gesetzgebers Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, 09217 Burgstädt Nordplatz 6, 04105 Leipzig 1. Ziele des Gesetzgebers Entbürokratisierung der Unternehmenspublizität; erleichterter Zugriff auf Unternehmensdaten über das Internet für Informationssuchende; Beschleunigung des Eintragungsverfahrens; Entlastung mittelständischer Unternehmer von bürokratischem Aufwand; Schaffung eines zentralen Unternehmensregisters und Beseitigung der derzeit bestehenden Zersplitterung der Datenbanken mit Unternehmensinformationen; Stärkung des Standortes Deutschland, weil es Investoren ermöglicht wird, ihre Entscheidungen anhand leicht zugänglicher Unterlagen zu prüfen.

2. Wesentliche Änderungen durch das EHUG Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, 09217 Burgstädt Nordplatz 6, 04105 Leipzig 2. Wesentliche Änderungen durch das EHUG EHUG ist ein Artikelgesetz Neuerungen vor allem im Bereich der §§ 8 ff. und §§ 325 ff. HGB Änderungen im EGHGB, Genossenschaftsgesetz, FGG, Registerverordnungen, Börsenzulassungsver-ordnung, Publizitätsgesetz, Umwandlungsgesetz, Aktiengesetz, GmbHG, Versicherungsaufsichtsgesetz

3. Bedeutsamste Neuerungen im Bereich des HGB Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, 09217 Burgstädt Nordplatz 6, 04105 Leipzig 3. Bedeutsamste Neuerungen im Bereich des HGB verpflichtende Einführung eines elektronischen Handelsregisters, Führung durch die Amtsgerichte Einsichtnahme in das Handelsregister Einführung eines elektronischen Unternehmensregisters (§ 8 HGB) Änderung des Systems zur Offenlegung von Jahresabschlüssen Vereinfachung des Rechts der Zweigniederlassungen

Prüfpflicht und Sanktionen Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, 09217 Burgstädt Nordplatz 6, 04105 Leipzig Prüfpflicht und Sanktionen Sanktionen im Bereich der §§ 325 ff. HGB wurden verschärft Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers hat Prüfungspflicht gem. § 329 HGB Diese droht Betroffenem gem. § 335 Abs. 1 S. 1 und 2 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 2.500,00 und 25.000,00 € an und legt diesem zugleich die Kosten des Verfahrens auf. Ein Einspruch hiergegen hat keine aufschiebende Wirkung mehr (vergl. § 335 Abs. 3 S. 6 HGB). Sofern die gesetzliche Pflicht nicht innerhalb von sechs Wochen erfüllt wird, wird das Ordnungsgeld festgesetzt und zugleich die frühere Verfügung unter Androhung eines erneuten Ordnungsgeldes wiederholt. Die Prüfung erfolgt von Amts wegen.

Angaben auf Geschäftsbriefen Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, 09217 Burgstädt Nordplatz 6, 04105 Leipzig Angaben auf Geschäftsbriefen durch das EHUG erfolgte Änderung des § 37 a Abs. 1 HGB, § 80 AktG, § 35 a GmbHG bedeutet, dass nun auch im Email-Verkehr die Erfordernisse des § 37 a HGB, § 80 AktG und § 35 a GmbHG zu beachten sind (Angaben über Firma, Bezeichnung nach § 19 HGB, Ort der Handelsniederlassung, Registergericht, Handelsregisternummer) diese Vorschriften gelten für den gesamten Schriftverkehr nach außen Bestellscheine gelten auch als Geschäftsbriefe, für die die Mitteilungspflicht gilt bei Verstoß gegen diese Pflicht droht ein Zwangsgeld Abmahnung von Mitbewerbern kann drohen

Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, 09217 Burgstädt Nordplatz 6, 04105 Leipzig Erforderliche Angaben auf Geschäftsbriefen gleich welcher Form (Brief, Telefax, Email) § 37 a HGB gilt für Einzelunternehmer, OHG, KG Angabe von: vollständiger Firmenname (gem. Registereintragung) Bezeichnung nach § 19 I HGB (z.B. e.K., OHG, KG) Ort seiner Handelsniederlassung (Hauptsitz) Registergericht Registernummer Generell: Angabe von Steuernummer / Umsatzsteuer - Identifikationsnummer

Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, 09217 Burgstädt Nordplatz 6, 04105 Leipzig Erforderliche Angaben auf Geschäftsbriefen gleich welcher Form (Brief, Telefax, Email) § 35 a GmbHG gilt für GmbH, GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG Angabe von: vollständiger Firmenname Rechtsform der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft (Hauptsitz) Registergericht Registernummer alle Geschäftsführer mit Vor- und Familiennamen ggf. Vorsitzender des Aufsichtsrates mit Vor- und Familiennamen Generell: Angabe von Steuernummer / Umsatzsteuer - Identifikationsnummer

Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, 09217 Burgstädt Nordplatz 6, 04105 Leipzig Erforderliche Angaben auf Geschäftsbriefen gleich welcher Form (Brief, Telefax, Email) § 80 AktG gilt für AG, AG & Co. KG, AG & Co. OHG Angabe von: vollständiger Firmenname Rechtsform der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft (Hauptsitz) Registergericht Registernummer alle Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Vor- und Familiennamen Vorstandsvorsitzender ist als solcher zu bezeichnen Generell: Angabe von Steuernummer / Umsatzsteuer - Identifikationsnummer