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Das neue elektronische Handelsregister in Deutschland

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Präsentation zum Thema: "Das neue elektronische Handelsregister in Deutschland"—  Präsentation transkript:

1 Das neue elektronische Handelsregister in Deutschland
Juni 2006 Das neue elektronische Handelsregister in Deutschland Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vorstellung entnehmen Sie, dass Sie es nicht mit einem Handelsrechtsexperten zu tun haben. Ich nähere mich dem Thema „Elektronisches Handelsregister“ von der informationstechnischen Seite. Ziel meines Vortrags ist es, Ihnen Antworten auf drei Fragen zu geben: Was leistet das elektronische Handelsregister heute ? Was verändert sich durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und das Unternehmensregister (EHUG) ? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Gerichte ihre Dienstleistung effektiv und wirtschaftlich erfüllen können ? Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen Rat der Notariate der Europäischen Union - CNUE Brüssel, 28. März 2007 Justizministerium NRW Abteilung I

2 Das deutsche Handelsregister
Juni 2006 Das deutsche Handelsregister „Auszugehen ist von der Funktion des Handelsregisters, die darin liegt, Tatsachen und Rechtsverhältnisse der Kaufleute und Handelsgesellschaften zu verlautbaren, die für den Rechtsverkehr von wesentlicher Bedeutung sind“ (BGH NJW 1998,1071) Aufgabe des Handelsregister ist die vollständige und zuverlässige Erfassung der einzutragenden Tatsachen und deren öffentlicher Bereitstellung zur Steigerung der Unternehmenspublizität. Der Zweck des Handelsregisters liegt in der Verlautbarung der für die Sicherung des Handelsverkehrs in seiner Außenwirkung maßgeblichen Rechtsverhältnisse, soweit das Gesetz deren Eintragung vorsieht (Publizitätsfunktion). Zitat BGH: Die Schutz- und Vertrauensfunktion des Handelsregisters ergibt sich aus § 15 HGB und dem daraus entwickelten Gewohnheitsrecht. Wesentlich im deutschen Registerrecht ist, dass der Rechtsverkehr im seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der gerichtlichen Eintragungen geschützt wird (öffentlicher Glaube des Registers). November 2006 Hans Josef Fischer, Justizministerium Nordrhein-Westfalen Justizministerium NRW Abteilung I

3 Das deutsche Handelsregister
Juni 2006 Das deutsche Handelsregister Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt, § 125 Abs. 1 FGG: Für die Führung des Handelsregisters ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk des Landgerichts zuständig. Die Länder können von diesem Grundsatz abweichende Zuständigkeiten regeln. Insgesamt sind in Deutschland 149 Amtsgerichte mit der Handelsregisterführung betraut, in NRW 30 Amtsgerichte. Wie behalte ich hier den Überblick ? Früher waren die Register nur bei den Gerichten vor Ort einsehbar. Die Bestellung eines schriftlichen Registerauszugs dauert und verursacht nicht unerbliche Kosten (unbeglaubigt 10 €, beglaubigt 18 €). Die Handelsregisterbekanntmachungen erscheinen in den Tageszeitungen. Die Information ist flüchtig und regional begrenzt. Der Bundesanzeiger veröffentlicht zwar bundesweit, aber die Suche nach einer Information in den Jahresbänden des Bundesanzeigers ist nicht wirklich effektiv. Die Informationstechnik und hier insbesondere die heute weltweite Verfügbarkeit des Internets ist das Medium zur Veröffentlichung der Registerinformationen ? November 2006 Hans Josef Fischer, Justizministerium Nordrhein-Westfalen Justizministerium NRW Abteilung I

4 Das elektronische Handelsregister
Juni 2006 Das elektronische Handelsregister Seit dem wird das Handelsregister in Deutschland ausschließlich elektronisch geführt, § 8 Abs. 1 HGB. Die Anmeldungen zum Handelsregister erfolgen durch die Übermittlung elektronischer Dokumente. Über das bundesweite Internet-Registerportal steht das elektronische Handelsregister bundesweit rund um die Uhr zu Informationszwecken zur Verfügung. Wie behalte ich hier den Überblick ? Früher waren die Register nur bei den Gerichten vor Ort einsehbar. Die Bestellung eines schriftlichen Registerauszugs dauert und verursacht nicht unerbliche Kosten (unbeglaubigt 10 €, beglaubigt 18 €). Die Handelsregisterbekanntmachungen erscheinen in den Tageszeitungen. Die Information ist flüchtig und regional begrenzt. Der Bundesanzeiger veröffentlicht zwar bundesweit, aber die Suche nach einer Information in den Jahresbänden des Bundesanzeigers ist nicht wirklich effektiv. Die Informationstechnik und hier insbesondere die heute weltweite Verfügbarkeit des Internets ist das Medium zur Veröffentlichung der Registerinformationen ? November 2006 Hans Josef Fischer, Justizministerium Nordrhein-Westfalen Justizministerium NRW Abteilung I

5 Hans Josef Fischer, Justizministerium Nordrhein-Westfalen
Juni 2006 Über das Registerportal ist eine Suche nach Firmen über alle angeschlossenen Landessysteme eröffnet. Ein Beispiel: Wir suchen die Fa. Bayer AG und wissen, dass die Firma ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen hat. November 2006 Hans Josef Fischer, Justizministerium Nordrhein-Westfalen Justizministerium NRW Abteilung I

6 Ziele der Registerreform
Juni 2006 Ziele der Registerreform Beschleunigung des Registerverfahrens durch strukturierte elektronische Geschäftsabläufe. Reduzierung der Kosten durch Senkung der Veröffentlichungskosten. Steigerung der Transparenz durch Erhöhung der Verfügbarkeit der Registerinformationen. Erleichterung des Zugangs zum Register. Wie behalte ich hier den Überblick ? Früher waren die Register nur bei den Gerichten vor Ort einsehbar. Die Bestellung eines schriftlichen Registerauszugs dauert und verursacht nicht unerbliche Kosten (unbeglaubigt 10 €, beglaubigt 18 €). Die Handelsregisterbekanntmachungen erscheinen in den Tageszeitungen. Die Information ist flüchtig und regional begrenzt. Der Bundesanzeiger veröffentlicht zwar bundesweit, aber die Suche nach einer Information in den Jahresbänden des Bundesanzeigers ist nicht wirklich effektiv. Die Informationstechnik und hier insbesondere die heute weltweite Verfügbarkeit des Internets ist das Medium zur Veröffentlichung der Registerinformationen ? November 2006 Hans Josef Fischer, Justizministerium Nordrhein-Westfalen Justizministerium NRW Abteilung I

7 Vorteile für die Unternehmen
Juni 2006 Vorteile für die Unternehmen Beschleunigung der administrativen Prozesse. Kostenersparnis durch Senkung der Veröffentlichungskosten. Steigerung der Transparenz durch Erhöhung der Verfügbarkeit der Registerinformationen. Erleichterung des Zugangs zum Register. Wie behalte ich hier den Überblick ? Früher waren die Register nur bei den Gerichten vor Ort einsehbar. Die Bestellung eines schriftlichen Registerauszugs dauert und verursacht nicht unerbliche Kosten (unbeglaubigt 10 €, beglaubigt 18 €). Die Handelsregisterbekanntmachungen erscheinen in den Tageszeitungen. Die Information ist flüchtig und regional begrenzt. Der Bundesanzeiger veröffentlicht zwar bundesweit, aber die Suche nach einer Information in den Jahresbänden des Bundesanzeigers ist nicht wirklich effektiv. Die Informationstechnik und hier insbesondere die heute weltweite Verfügbarkeit des Internets ist das Medium zur Veröffentlichung der Registerinformationen ? November 2006 Hans Josef Fischer, Justizministerium Nordrhein-Westfalen Justizministerium NRW Abteilung I

8 Die elektronische Registeranmeldung
Juni 2006 Die elektronische Registeranmeldung Integrierter Geschäftsprozess vom Notariat bis zum Gericht. Sichere Kommunikation zwischen Notariat und Gericht. Strukturierter Datenaustausch auf der Basis eines bundesweit abgestimmten (XML-) -Datenaustauschformats. Übermittlung elektronischer Dokumente. Wie behalte ich hier den Überblick ? Früher waren die Register nur bei den Gerichten vor Ort einsehbar. Die Bestellung eines schriftlichen Registerauszugs dauert und verursacht nicht unerbliche Kosten (unbeglaubigt 10 €, beglaubigt 18 €). Die Handelsregisterbekanntmachungen erscheinen in den Tageszeitungen. Die Information ist flüchtig und regional begrenzt. Der Bundesanzeiger veröffentlicht zwar bundesweit, aber die Suche nach einer Information in den Jahresbänden des Bundesanzeigers ist nicht wirklich effektiv. Die Informationstechnik und hier insbesondere die heute weltweite Verfügbarkeit des Internets ist das Medium zur Veröffentlichung der Registerinformationen ? November 2006 Hans Josef Fischer, Justizministerium Nordrhein-Westfalen Justizministerium NRW Abteilung I

9 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Juni 2006 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Ltd. Ministerialrat Hans Josef Fischer Justizministerium NRW Düsseldorf Justizministerium NRW Abteilung I


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