Ergänzungssatzung „Mühlhof zum Strom“

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 Präsentation transkript:

Ergänzungssatzung „Mühlhof zum Strom“ Vorstellung im Ortsbeirat am 01.09.2015

Ergänzungssatzung „Mühlhof zum Strom“

Ergänzungssatzung „Mühlhof zum Strom“ Da die vier Grundstücke durch die bauliche Nutzung der Umgebung städtebaulich geprägt sind und es sich um eine einzelne Außenbereichsfläche handelt, kann hier eine Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden. In dieser Ergänzungs- oder Einbeziehungssatzung können ergänzend aus dem Festsetzungskatalog für Bebauungspläne (§ 9 Abs. 1 und 3 Satz 1 sowie Abs. 4 BauGB) Regelungen aufgenommen werden. Das Aufstellungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt. Dabei sind die Regelungen über Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht notwendig, wird aber im Zusammenhang mit der generellen Fortschreibung 2015 erfolgen.

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