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Justiz im NS War das Urteil „Unrecht“?

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Präsentation zum Thema: "Justiz im NS War das Urteil „Unrecht“?"—  Präsentation transkript:

1 Justiz im NS War das Urteil „Unrecht“?
Juristisches „Rüstzeug“

2 Gustav Radbruch: Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht
Erschließung des Textes S. 270f, Bearbeitung der Aufgaben 1) und 2) (vollständige Sätze) Quiz zum Text (10 mögliche Punkte)

3 Werte des Rechts ... Gemeinnutz Rechtssicherheit Gerechtigkeit
3 Punkte

4 Übergesetzliche Rechtsgrundsätze
... Naturrecht Vernunftrecht 2 Punkte

5 Jedes positive Gesetz A) ist zweckmäßig B) ist rechtmäßig
C) schafft Rechtsicherheit Lösung: C) (A und B sind möglich, aber nicht notwendig) 1 Punkt

6 Zweckmäßigkeit Die Zweckmäßigkeit eines Gesetzes für das Gemeinwohl ist A) das wichtigste Ziel eines Gesetzes. B) ein nachrangiges Ziel eines Gesetzes. Lösung: B (siehe Z.47ff) 1 Punkt

7 „Unrichtiges“ Recht... A) ...entbehrt der Rechtsnatur
Welche Antwort trifft nicht notwendigerweise zu? A) ...entbehrt der Rechtsnatur B) ...verstößt gegen das Naturrecht C) ...ist unzweckmäßig D) ...verstößt gegen das Gleichheitsprinzip E) ...ist unverhältnismäßig Lösung: C (alle andere sind gemäß Radbruch Indizien für „unrichtiges“ Recht) 1 Punkte

8 Der Positivismus beweist die Rechtmäßigkeit von Gesetzen
schafft Rechtssicherheit bringt Gerechtigkeit hervor Lösung: B 1 Punkt

9 Die Gesetz des NS A) waren ungerechte Gesetze
B) entbehrten der Natur des Rechts Lösung: B (siehe Z. 75ff) 1 Punkt

10 Ergebnisse der Stunde vom 16.05 (Auswertung des Urteils)
Anschein von Rechtstaat Indizien von Unrecht Formale Mindestandards Verweis auf Rechtslage Undifferenziertes Strafmaß Diffamierungen Unangemessen hohe Strafe Historisch-politische Begründung des Urteils Prozessführung Schauprozess der Rechtstaatlichkeit suggerieren soll.

11 Radbruch Stellen Sie den Inhalt der Radbruch‘schen Formel (Z. 66- Z. 83) auf einer übersichtlichen Infotafel dar. Verdeutlichen Sie dabei die Zusammenhänge von Rechtsnatur, Gerechtigkeit, Gesetz, Rechtscharakter (Z.90f).

12 Gustav Radbruch Naturrecht und Vernunftrecht
Recht = Streben nach Gerechtigkeit Gerechtigkeit = streben nach Gleichheit „Positives Recht“ im NS ≠ Rechtsnatur Das NS Rechtsystem lässt sich dementsprechend nicht einmal rechtspositvistisch begründen, da die „Gesetze“ ihrem Kerngedanken nach kein Recht waren.

13 Hinweis zur Kursarbeiten
Es wird ausschließlich auf Doppelbögen geschrieben. ...Bei einem positiven optischen Gesamteindruck (Einhalten des Randes, Gliederung des Textes in Sinnabschnitte) wird sich der Korrigierende von vornherein gern und interessiert mit dem Geschriebenen auseinandersetzen. Diese psychologische Wirkung sollten Sie nicht gering einschätzen...


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