Rechtsanwalt Hanno Kuba

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 Präsentation transkript:

Rechtsanwalt Hanno Kuba www.waschke-kuba-zimmermann.de Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Rechtsanwalt Hanno Kuba www.waschke-kuba-zimmermann.de 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Fragen, die sich jeder stellen sollte: Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Wer entscheidet über - Operationen und medizinischen Maßnahmen - Vermögensverwaltung - Unterbringung in einem Senioren- oder Pflegeheim, - Kündigung der Wohnung - wer erledigt Bankgeschäfte - wer kümmert sich um meine persönlichen Bedürfnisse? 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Die Antwort lautet vielfach: „…das werden meine Angehörigen schon machen …“ aber… 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

…auch Angehörige können für Volljährige nur wirksam handeln, aufgrund wirksamer Vollmacht oder wenn sie vom Gericht als Betreuer eingesetzt wurden. Sonst nicht! 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Rangverhältnis zwischen Vorsorgevollmacht und Anordnung einer Betreuung Die Bestellung des Betreuers ist subsidiär, d.h. es wird nur dann ein Betreuer bestellt, wenn keine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt (§ 1896 II 2 BGB ab); Bestellung eines Betreuers durch Vormundschaftsgericht entfällt dann, nicht jedoch die Genehmigungspflicht bei schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Exkurs: Vollmachten allgemein 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Vollmachten unterschiedlichen Umfangs Umfassende Vollmacht: Generalvollmacht Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Lebenssachverhalte, bspw : Bankvollmacht Vorsorgevollmacht 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Generalvollmacht Gilt ab Vollmachtserteilung umfassend für alle möglichen Lebensbereiche und (Vertretungs-) Aufgaben absolutes Vertrauensverhältnis erforderlich, da im Falle des Missbrauchs der Vollmacht erheblicher Schaden entstehen kann! rechtl. Grundlage: Durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht als (gewillkürte) Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB) Form: Schriftform wie bei Vorsorgevollmacht Häufig sinnvoll: notarielle Beurkundung Deckt folgende Fälle nicht ab: Einwilligung in ärztlichen Heileingriff, oder Zustimmung zu freiheits-beschränkenden Maßnahmen (Unterbringung oder Bettgitter); in diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche Vollmacht diese Befugnisse ausdrücklich bezeichnet. Bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen oder riskanten Operationen außerdem vormundschaftliche Genehmigung erforderlich. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Ist eine Generalvollmacht als Vorsorgemaßnahme ausreichend? Für folgende Konstellationen ist eine besondere Vollmacht erforderlich: Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder Einwilligung in andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen (Bettgitter o.ä.) Einwilligung zu einem medizinischen Eingriff Einwilligung in Organspende Wenn bei einem ärztlichen Heileingriff Lebensgefahr besteht oder ein schwerer, länger andauernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist (Amputation z.B.) ist ebenso wie für die Einwilligung in freiheits-beschränkende Maßnahmen zusätzlich die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. In manchen ausländischen Staaten darf der Bevollmächtigte nur in Angelegenheiten tätig werden, die in der Vollmacht ausdrücklich genannt sind. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Exkurs: Bankvollmachten Sollten immer auf den Formularen der jeweiligen Bank erteilt werden; Unter den verschiedenen Mustern der Bank genau auswählen, wie weit die Vollmacht reichen soll (soll sie sich auch auf den Zugang zum Bankschließfach erstrecken, postmortal oder transmortal wirksam sein…) 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Geltung der Vollmacht Im Außenverhältnis: ab Ausstellung Im Innenverhältnis: ist die zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer getroffene Abrede entscheidend (grds. wenn Vollmachtgeber nicht mehr handlungsfähig ist) In der Regel kein Erlöschen der Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Vorsorgevollmacht 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

(Alters-) Vorsorgevollmacht Bevollmächtigung einer Person des Vertrauens, die im Fall eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit für den Vollmachtgeber rechtswirksam handeln kann. rechtl. Grundlage: Leitet sich aus § 1896 II 2 BGB ab; Bestellung eines Betreuers durch Vormundschaftsgericht entfällt, nicht jedoch die Genehmigungspflicht bei schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Welche Form muss die Vorsorgevollmacht haben? Allein schon zu Beweiszwecken Schriftform erforderlich; muss aber nicht handschriftlich verfasst sein, eigen-händige Unterschrift aber notwendig; Ort und Datum sollten nicht fehlen wenn die Vollmacht auch zu Grundstücks- geschäften berechtigen soll, notarielle Beurkundung der Vollmacht notwendig 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Sollten Wünsche und Vorstellungen detailliert in die Vollmacht aufgenommen werden? Vollmacht soll Berechtigung zur Handlung gegenüber Dritten nachweisen; interne Anweisungen sollten daher grundsätzlich nicht in die Vorsorgevollmacht aufgenommen werden, sondern Gegenstand einer gesonderten Handlungsanweisung an den Vollmachtnehmer sein. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Wie sollte die Vollmacht aufbewahrt werden? Da die Vollmacht sicherheitshalber so formuliert werden sollte, dass sie nur wirksam ist, sofern der Bevollmächtigte die Vollmacht im Original vorlegen kann, sollte sie an einem gut zugänglichen Ort aufbewahrt werden, den der Bevollmächtigte kennt; oder dem Bevollmächtigten sofort ausgehändigt werden (weitgehendes Vertrauen vorausgesetzt); oder einer anderen Vertrauensperson zur treuhänderischen Verwahrung mit der Bitte übergeben werden, sie dem Bevollmächtigten im Ernstfall auszuhändigen. Bei einer notariellen Vollmacht besteht auch die Möglichkeit, den Notar anzuweisen, dem Bevollmächtigten nur dann eine Ausfertigung der Vollmacht auszuhändigen, wenn dieser ein ärztliches Attest vorlegt, in der bestätigt wird, dass der Vollmachtgeber die in der Vollmacht genannten Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Wie wird im Ernstfall bekannt, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt? 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Neuerdings können alle Vorsorgevollmachten registriert werden unter: www.vorsorgeregister.de 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Was geschieht im Ernstfall, wenn ich keine Vorsorgevollmacht erteilt habe? Es wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Das Vormundschaftsgericht legt dabei den Aufgabenkreis fest. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Exkurs: Betreuung allgemein 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Gesetzliche Betreuung Anordnung durch Vormundschaftsgericht bei Vorliegen der Voraussetz. des § 1896 I 1 BGB. Dort heißt es: „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormund-schaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen (aufgrund einer Anregung Dritter) für ihn einen Betreuer. Der Betreuer vertritt im bestellten Aufgabenkreis den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Er hat nach § 1897 BGB die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn hierbei im erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen (rechtliche Betreuung).“ 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Betreuungsverfügung Leitet sich aus § 1901a BGB ab; berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften sondern sie enthält schriftlich festgelegte Wünsche für die Auswahl des Betreuers und Vorstellungen zu dessen Amtsführung. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Was kann in einer Betreuungsverfügung alles geregelt werden? Inhalt hängt grundsätzlich von der individuellen Lebenssituation ab bspw. können geregelt werden: Person des einzusetzenden Betreuers Regelung von Vermögensangelegenheiten (was soll mit Haus geschehen? Vermögen verbrauchen, um Lebensstandard zu halten?...) persönliche Angelegenheiten: (Geschenke an Angehörige…) Wohnungs- und Heimangelegenheiten: (wer soll mich pflegen? Möchte ich wenn möglich in meiner gewohnten Umgebung bleiben? Soll ggf. mein Haus verkauft und der Erlös verwendet werden, um mich in eine Seniorenwohnanlage einzukaufen und meinen Aufenthalt dort zu finanzieren? Bestimmtes Heim? Wo möchte ich auf keinen Fall hin? Welche Möbel möchte ich mitnehmen usw., soll das restliche Mobiliar wohltätigen Zwecken zur Verfügung gestellt werden?...) 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Ist das Gericht an die in der Betreuungsverfügung bestimmte Auswahl des Betreuers gebunden? Das Vormundschaftsgericht muss die Bestellung der genannten Personen aussprechen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Muss der Betreuer meinen Willen beachten? Der Betreuer muss sich bei seinen Entscheidungen an meinem Wohl orientieren und muss sich daher nach meinen Wünschen richten, wenn Sie auch objektiv in meinem Interesse sind. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Betreuer unterliegt der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts, der Inhaber der Vorsorgevollmacht nicht (Ausnahme: riskanter ärztlicher Heileingriff; geschlossene Unterbringung oder andere freiheitsbeschränkende Maßnahme) Höherer Verwaltungsaufwand für die gewählte Person Wenn Person vorhanden, zu der ein uneingeschränktes Vertrauens-verhältnis besteht und die die erforderlichen Kenntnisse hat (!): Vorsorgevollmacht zu empfehlen, da für diese einfacher zu handhaben; aber: der Bevollmächtigte unterliegt dann auch grds. keiner Kontrolle. Missbrauchsgefahr! (allerdings kann Vormundschaftsgericht, wenn Anlass gegeben ist, eine Kontrollperson bestellen, die nur die Aufgabe hat, den Bevollmächtigten zu überwachen) 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Fazit: Wegen der Missbrauchsgefahr kann vor der pauschalen Verwendung von Formularen zur Vorsorgevollmacht nur gewarnt werden. Vor Unterzeichnung einer Vorsorgevollmacht sollte in jedem Fall fachkundiger juristischer Rat eingeholt werden, um im konkreten Einzelfall abzuklären, ob eine Vorsorgevollmacht in diesem Fall besser ist, als die Anordnung einer Betreuung (Kriterium: fachliche Eignung und besonderes Vertrauensverhältnis) und wozu der Bevollmächtigte berechtigt sein soll. In jedem Fall das der Vollmacht zugrunde liegende Innenverhältnis mit dem Bevollmächtigten klar in einer gesonderten Vereinbarung regeln. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Patientenverfügung 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Patientenverfügung Darlegung eigener Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster aussichtsloser Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, wenn keine eigene Willensäußerung mehr möglich ist. (Notwendige) Ergänzung der Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Exkurs: Wer entscheidet über Art und Umfang der ärztlichen Versorgung? 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Patient, so lange er einwilligungsfähig ist, auch wenn für ihn eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesund-heitsfürsorge angeordnet wurde. Wenn diese Entscheidungsfähigkeit aber nicht mehr gegeben ist: Bevollmächtigter oder Betreuer; dieser, wie auch der Arzt in Eilfällen, entscheidet nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten. Um den betr. Personen die Entscheidung zu erleichtern, welche Behandlung der Patient gewählt hätte, Vorstellungen für medizinische Behandlung möglichst in einer umfassenden Patientenverfügung niederlegen. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Rechtsgrundlagen der Patientenverfügung Aktuelle Rechtslage: Bisher keine spezielle gesetzliche Regelung Allgemeine Regeln des Zivil- und Strafrechts Geplant: Nach dem Koalitionsvertrag soll eine gesetzliche Regelung kommen; Das Gesetz soll u.a. regeln, wie eine gültige Patientenverfügung aussehen soll. Umstritten ist aber die Kernfrage, ob der Patientenwille in jedem Fall beachtet werden muss. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Inhalt der Patientenverfügung Sollte nicht nur allgemeine Formulierungen sondern konkrete Wünsche darüber enthalten, in welcher Situation welche Behandlung gewollt oder nicht gewollt ist. Sollte in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert werden. Auf der Verfügung mit Datum und Unterschrift vermerken, dass die dort festgelegten Wünsche noch immer aktuell sind. Wenn Sie bereits an einer schweren Erkrankung leiden, sollte die Verfügung nur in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt formuliert und Behandlungswünsche für konkrete Krankheitsverläufe festgelegt werden. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Sind die in meiner Patientenverfügung festgelegten Anweisungen für den Arzt verbindlich? 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Die in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche sind für den Arzt verbindlich, wenn durch sie die Einstellung des Patienten zu einer ärztlichen Heilmaßnahme eindeutig ist und der Wille des Patienten sicher festgestellt werden kann. Je aktueller und konkret krankheits-bezogener die Patientenverfügung formuliert ist desto verbindlicher ist sie. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Exkurs: aktuelle Gesetzesinitiative Ziel: Rechtssicherheit durch eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Welche Inhalte werden diskutiert? Regelungen zur Form der Patientenverfügung Beratungspflicht beim Hausarzt verbindlich? Muss die Patientenverfügung alle fünf Jahre überprüft werden? 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Hauptstreitpunkt bei der Erörterung im Bundestag: Grenzen der Verbindlichkeit der Patientenverfügung 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Im Wesentlichen zwei gegensätzliche Ansätze: In jedem Fall verbindlich Argument: Das Grundgesetz begründe keine Pflicht zu leben, der Staat dürfe daher das Leben nie gegen den erklärten Patientenwillen schützen Patient soll den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen auch dann verfügen können, wenn Erkrankung nicht zwingend zum Tod führt. Vormundschaftsgerichte sollen nur dann einschreiten, wenn Arzt und Betreuer des Patienten unterschiedlicher Auffassung seien. Wunsch des Patienten nach einem Behandlungsabbruch sei nur dann verbindlich, wenn die Krankheit einen unumkehrbaren tödlichen Verlauf genommen habe. Argument: es müsse einen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Lebensschutzpflicht des Staates gefunden werden. „Im Zweifel für das Leben“ 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Relevanz des Streits in folgendem Beispiel: Wachkomapatient hat im gesunden Zustand in einer Patientenverfügung erklärt, dass er in dieser Situation keine Magensonde bekommen möchte. Darf ihm dann gleichwohl eine Magensonde eingesetzt werden? 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Kann ich mich sowohl bei der Vorsorgevollmacht, als auch bei Patientenverfügung eines Formulars bedienen? 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Benötige ich neben einer Patientenverfügung überhaupt eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung, wenn es mir im Wesentlichen darum geht, meine Behandlungswünsche bei schwerster Erkrankung festzulegen? 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Ist es sinnvoll, mich beim Verfassen der Patientenverfügung ärztlich beraten zu lassen und dies auf der Patientenverfügung auch zu dokumentieren? 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Fazit Eine Patientenverfügung ist in jedem Fall sinnvoll, weil sie den Angehörigen schwerwiegende Entscheidungen erleichtern. Die Patientenverfügung sollte in jedem Fall mit dem behandelnden Hausarzt durchgesprochen werden, damit die z.T. schwierigen medizinischen Hintergründe erläutert werden können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Betr. gar nicht genau weiß, was seine Verfügung bedeutet oder Dritte haben Zweifel daran, ob sich der Betr. überhaupt über die Konsequenzen seiner Erklärung bewusst war. Außerdem werden sich widersprechende Erklärungen vermieden. Die Beratung durch den Hausarzt sollte m.E. auf der Patientenverfügung dokumentiert werden. Wenn geeignete Person vorhanden, sollte Patientenverfügung durch Vorsorgevollmacht ergänzt werden, da der Patient im Ernstfall ggf. gar nicht mehr in der Lage ist, selbst eine Entscheidung zu treffen. 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg

Mehr Informationen und Hinweise auf künftige Vorträge erhalten Sie auf unserer homepage unter www.waschke-kuba-zimmermann.de 21.05.2007 Anwaltskanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, Porschestraße 88, 38440 Wolfsburg