Quellenangaben : Der Verein , Kapitel ( Haufe Index : )

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Landessportbund Berlin e. V. Organisation & Versicherung
Advertisements

Arbeitszeit schulischer Personalräte
RA Michael Röcken Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention RA Michael Röcken
Tätigkeit im Verein IG Tennis
Anzeige- und Genehmigungspflicht Genehmigungs- und Anzeigefreiheit
Änderungen der Ausführungsordnung, die am 1. April 2005 in Kraft getreten sind Die Patentlösung.
Verhaltenskodex - allgemein
Leistungsentgelt Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Honorare, Minijobs und Aufwandsentschädigungen Was ich wissen muss, wenn ich Menschen bezahle Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin.
© SGV, Benno Wolfgang Ecker,
Die Abmahnung als Regelungsgegenstand des Arbeitgebers – Teil 1
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Aktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung
Beschäftigung und Vergütung in Sportvereinen
Beschäftigung und Vergütung in Sportvereinen
Projekt: Planung und Erstellung einer Webseite Ziel ist die Erstellung einer Webseite, die den Anforderungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) entspricht.
Rechtsanwalt Mediator (DAA) Lehrbeauftragter Mentaltrainer
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Stiften: schwer, aber nicht schwierig.
Steuerliche Behandlung von Einkünften aus Schiedsrichtertätigkeit
Steuern und Abgaben für Vereine
Pflichten des Arbeitnehmers
Interne Revision/ Datenschutz
Wie.
Rechtliches Statement
Aktuelles aus der Praxis der Stiftungsbehörde
Vereins- und Verbandsrecht Beiträge
Herzlich Willkommen! Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Helfern bei Veranstaltungen und Festen Mag. Christian Rendl.
Das neue Mindestlohngesetz
Steuerliche Möglichkeiten nutzen
Rechtsform der Netzwerke für berufliche Fortbildung
Geringfügige Beschäftigte
Zurechnung/Verantwortlichkeit Zurechnungskriterien:  Wesentlichkeit des Beitrags:  Unmittelbarkeit/zeitliche Nähe  Selbständigkeit  Steuerbarkeit des.
Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht
GEMEINSAM FÜR UNSERE KINDER
TV Sottrum e.V Jahre Entwicklung Fit für die Zukunft?
Vereinsrecht – ein Überblick
1 Aktuelles Vereinsrecht RA Michael Röcken
(7) Die Mitglieder in den Organen der Studierendenschaft üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Das legislative Organ kann eine angemessene Aufwandsentschädigung.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Der Kassenprüfer.
1 Lerneinheit 6 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
Rechtliche Grundlagen von Erwerbung und Beschaffung von Dr. jur. Eric W. Steinhauer.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Haftung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine.
Satzung LandFrauenverein Vorsfelde und Umgebung § 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Vorsfelde und Umgebung.
Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vom Gesetz zur Technischen Regel Manfred Scherbaum,
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: September 2014 Mindestlohngesetz.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Pauschaler Aufwandsersatz an Vorstandsmitglieder.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Reisekosten neu ab
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Zuwendungsbestätigungen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Aufwandsersatz an Sportler.
Vergütungen an Vereinsvorstände
für gemeinnützige Vereine
Modul 4 – Recht und Regeln finanzielle Regelungen
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
Mustersammlungen Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Vereinsförderung und –beratung des Landessportbund Hessen e.V.
Aufwandsersatz für Übungsleiter und ehrenamtliche Mitarbeiter
Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
für gemeinnützige Vereine
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
Bezahlter Sportler § 67 a Absatz 3 Nr. 1 und 2 Abgabenordnung
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Einnahmen aus nebenberuflicher / ehrenamtlicher Tätigkeit
 Präsentation transkript:

Quellenangaben : Der Verein , Kapitel 5.2.5 ( Haufe Index : 951054 ) EHRENAMT , AUFWENDUNGS- VERGÜTUNGEN ( Anlage 2 zum Protokoll vom 04.04.2009 ) Quellenangaben : Der Verein , Kapitel 5.2.5 ( Haufe Index : 951054 )

Gliederung Der ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter Arten der Vergütungen 2.1 Der Begriff des Aufwendungsersatzes 2.2 Die Ehrenamtspauschale 3. Zusammenfassung

1. Der Ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter

2. Arten der Vergütung

2.1 Aufwendungsersatz § 670 BGB Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrages Auf- wendungen , die er den Umständen nach für erforderlich halten darf , so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet .

Was gehört zum Aufwendungsersatz ? - Porto - Telefon - Fax - Internet - Fahrtkosten - Verpflegungs – und Übernach- tungskosten - uäm.

Wer kann Aufwendungsersatz erhalten ? - Grundsätzlich : alle beauftragten Organmitglieder - Einzelheiten sind in der Satzung zu regeln

Welche Regelungen sind in einer Satzung möglich ?

1. Möglichkeit Keine Regelung Folge : 1. alle Organmitglieder haben Anspruch auf Aufwendungsersatz . 2. für den Verein kann dies teuer werden .

2. Möglichkeit Die Organmitglieder erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit weder eine Vergütung noch einen Aufwendungsersatz gem. § 670 BGB . Rechtlich zulässig ?

3. Möglichkeit Siehe § 21 der Satzung des TGLD

Pauschalvergütungen Zulässig , wenn der Freibetrag von € 256.– nicht überschritten wird .

2.2 Die Ehrenamtspauschale Rechtsgrundlage : § 3 , 26a EStG Höhe : € 500.-- jährlich

Wer kann diese Pauschale erhalten?

Wann kann die Ehrenamtspauschale gezahlt werden ? Ab dem Zeitpunkt , wo eine Satzungsänderung im Vereinsregister eingetragen ist

Satzungsbeispiel Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden .