Grundkurs Verfassungsrecht II Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger

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Grundkurs Verfassungsrecht II Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Dr. Ekkehart Reimer

Staatsorganisationsrecht Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Überblick über den Stoff Staatsorganisationsrecht Organe und ihre Kompetenzen Gesetzgebungsverfahren verfassungsgerichtliches Verfahren Grundrechte Allgemeine Grundrechtslehren Besonderheiten einzelner Grundrechte .

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Terminplan 17.10.2005 Fall 1 24.10.2005 Fall 2 31.10.2005 entfällt 7.11.2005 Fall 3 14.11.2005 1. Klausur 21.11.2005 Fall 4 28.11.2005 Rückgabe Hausarbeit 5.12.2005 Fall 5 12.12.2005 Fall 6 19.12.2005 Fall 7 9.1.2006 2. Klausur 16.1.2006 Rückgabe 1. Klausur 23.1.2006 Fall 8 30.1.2006 Fall 9 6.2.2006 Fall 10 13.2.2006 Rückgabe 2. Klausur .

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Organisatorisches Wichtig: bitte bis Ende dieser Woche in AG-Listen eintragen (JurSem, Eingangsbereich) bitte bis Ende nächster Woche zur Teilnahme an der Anfängerübung anmelden. Formulare sind an der Pforte des JurSem erhältlich Abgabe der Formulare bei mir oder bei Frau Zdunek, JurSem, EG, Zimmer 006 täglich von 9-12 Uhr oder von 14-16 Uhr .

1. Wäre der Organisationserlass verfassungsmäßig? Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 1: Was macht die neue Bundeskanzlerin? 1. Wäre der Organisationserlass verfassungsmäßig? formelle Verfassungsmäßigkeit, insbesondere: Organkompetenz der Bundeskanzlerin materielle Verfassungsmäßigkeit 2. Könnte die D-Fraktion mit Aussicht auf Erfolg gegen den Organisationserlass vorgehen? Verfassungsprozessrecht .

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit „ZVF-Formel“, Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Organisationserlasses I. Formelle Verfassungsmäßigkeit „ZVF-Formel“, hier v.a. Zuständigkeit problematisch. ausdrückliche Zuweisung der Organisationsgewalt? Art. 64 Abs. 1 GG anders z.B. Art.. 45 Abs. 3 LV BW! konkludente Zuweisung der Organisationsgewalt? Organisationsgewalt BK plus Organisationsgewalt („Zugriffsrecht“) BT? ► .

Kernproblem Organisationsgewalt („Zugriffsrecht“) BT? Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Organisationserlasses Kernproblem Organisationsgewalt („Zugriffsrecht“) BT? Beide Organisationsgewalten können nebeneinander bestehen Grds. hat Parlament umfassendes ZugriffsR (h.M.) Aber: „Kernbereich der Exekutive“? Begründung: Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG) Reichweite des Kernbereichs? materielles Kabinettsbildungsrecht (Art. 64 GG) vs. Budgetrecht des Parlaments (Art. 110 GG) gewaltenübergreifende Bedeutung (str.) .

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit (Forts.) Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Organisationserlasses I. Formelle Verfassungsmäßigkeit (Forts.) ausdrückliche Zuweisung der Organisationsgewalt (–) konkludente Zuweisung der Organisationsgewalt (+) (–) wenn (+), dann normal weiter; wenn (–), hilfsgutachtlich: Konkurrierende Organisationsgewalt oder Exklusivkompetenz des Parlaments? Exklusivkompetenz nur (+), wenn Vorbehalt des Gesetzes (VdG) eingreift ► .

Vorbehalt des Gesetzes für Organisationsakte der BReg? Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Organisationserlasses Vorbehalt des Gesetzes für Organisationsakte der BReg? Begründung des VdG: Art.20 Abs. 2 Satz 1 GG Art. 20 Abs. 3 GG Demokratieprinzip Rechtsstaatsprinzip Art. 2 Abs. 1 GG Wesentlichkeitstheorie: VdG mutiert zum allgemeinen VdP .

Vorbehalt des Gesetzes für Organisationsakte der BReg? (Forts.) Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Organisationserlasses Vorbehalt des Gesetzes für Organisationsakte der BReg? (Forts.) Existenz eines sog. institutionellen VdG? „Richtigkeit durch Verfahren“ keine Flucht des BT aus seiner originären Verantwortung vs. Flexibilität und Eigenverantwortung des BK actus contrarius müsste wieder ein Parlamentsakt sein wenn (+): Ist die Zusammenlegung „wesentlich“? (P) Maßstab? Grundrechte (–), Staatsstrukturprinzipien (Art. 20 Abs. 1-3 GG)? wohl auch (–). .

II. Materielle Verfassungsmäßigkeit Art. 62 GG? Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Organisationserlasses II. Materielle Verfassungsmäßigkeit Art. 62 GG? Art. 96 Abs. 2 Satz 4 GG? Prinzip der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG)? Rechtsstaatsprinzip? Richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) III. Ergebnis: Der Organisationserlass ist ... formell verfassungsmäßig (a.A bei guter Begründung vertretbar) materiell ebenfalls verfassungsmäßig. .

statthafte Verfahrensart: Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Frage 2: Rechtsschutz der D-Fraktion Vorüberlegung I. Zulässigkeit statthafte Verfahrensart: Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG Beteiligten- und Prozessfähigkeit Antragsgegenstand Antragsbefugnis Konkretisierung durch § 64 BVerfG, („unmittelbar gefährdet ist“) II. Begründetheit: s. oben Frage 1 III. Ergebnis .