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Veröffentlicht von:Friedhelm Edelmann Geändert vor über 10 Jahren
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Rechtsstaatsprinzip Öffentliches Wirtschaftsrecht I
Öffentliches Wirtschaftsrecht I Rechtsstaatsprinzip Ass.jur. N.Nolting-Lodde
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Rechtsstaat Recht vor Macht !
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Funktionenverschränkung
Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Funktionenverschränkung Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Rat Parlament Kommission EuGH BTag BRat Bundes-
regierung Bundes- gerichte Legislative Exekutive Judikative
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Vorrang des Gesetzes Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Verwaltung ist an gesetzte Normen gebunden ! Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Vorbehalt des Gesetzes
Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Europäische Union Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Vorbehalt des Gesetzes Rechtsschutz Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Rechtssicherheit Eingriffsvorbehalt Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Europäische Union Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Vorbehalt des Gesetzes Rechtsschutz Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Staatliche Eingriffe in Individual- rechte bedürfen gesetzlicher Ermächtigung Rechtssicherheit Eingriffsvorbehalt Verhältnismäßigkeit
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Vorbehalt des Gesetzes
Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Europäische Union Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Vorbehalt des Gesetzes Rechtsschutz Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Rechtssicherheit Eingriffsvorbehalt Verhältnismäßigkeit Totalvorbehalt
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Europäische Union Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Vorbehalt des Gesetzes Rechtsschutz Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Jegliches Verwaltungshandeln bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung Rechtssicherheit Eingriffsvorbehalt Verhältnismäßigkeit Totalvorbehalt
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Vorbehalt des Gesetzes
Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Europäische Union Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Vorbehalt des Gesetzes Rechtsschutz Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Rechtssicherheit Eingriffsvorbehalt Parlamentsvorbehalt Verhältnismäßigkeit Totalvorbehalt
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Europäische Union Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Vorbehalt des Gesetzes Rechtsschutz Grundrechtsrelevante Maßnahmen bedürfen formell-gesetzlicher Grundlage Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Rechtssicherheit Eingriffsvorbehalt Parlamentsvorbehalt Verhältnismäßigkeit Totalvorbehalt
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Grundrechte Garantie effektiven Rechtsschutzes gegen staatliche Maßnahmen (Art.19 IV GG) Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Europäische Union Grundrechte Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Grundrechte Grundrechtskatalog im Grundgesetz Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Rechtsnormen müssen Tatbestand und Rechtsfolge klar erkennen lassen ! Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Zulässig sind aber Generalklauseln Unbestimmte Rechtsbegriffe Ermessensermächtigungen Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Verwaltungsakte müssen klar Verständlich sein; ungenaue Formulierungen sind unzulässig. Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Vorhersehbarkeit Berechenbarkeit staatlichen Handelns Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Gestaltungsfreiheit bei
Rechtsstaatsprinzip Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Vorhersehbarkeit Aber: Gestaltungsfreiheit bei Zukunftsmaßnahmen Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Plangewährleistung nur
Rechtsstaatsprinzip Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Vorhersehbarkeit Daher: Plangewährleistung nur bei Vertrauensschutz ! Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung zulässig bei Begünstigungen: bei Belastungen abhängig von Vertrauensschutz Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Unechte Rückwirkung: in Vergangenheit begonnen, in Gegenwart andauernd, für Zukunft anders geregelt Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Grundsatz: zulässig wegen Gemeinwohl Ausnahme: Vertrauen Überwiegt Gemeinwohl Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Echte Rückwirkung: in Vergangenheit abgeschlossen, für Zukunft anders geregelt Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Echte Rückwirkung Grundsatz: unzulässig wegen Vertrauensschutzes Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Ausnahmen: Ersetzung nichtiger Norm Regelung zu erwarten Klarstellung des Rechts Neuregelung wegen Gemeinwohls zwingend Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Verhältnismäßigkeit Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Grundrechte Jedes staatliche Handeln muss verhältnismäßig sein Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Verhältnismäßigkeit Gesetzmäßigkeit Prüfungsfolge: Verfolgung eines legitimen Zwecks ? Mittel zur Zweckerreichung Geeignet ? Rechtsschutz Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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mit Mittel möglich sein
Rechtsstaatsprinzip Zweckerreichung muss mit Mittel möglich sein Gewaltenteilung Verhältnismäßigkeit Gesetzmäßigkeit Prüfungsfolge: Verfolgung eines legitimen Zwecks ? Mittel zur Zweckerreichung Geeignet ? Rechtsschutz Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Zweckerreichung nicht
Rechtsstaatsprinzip Milderes Mittel zur Zweckerreichung nicht vorhanden Gewaltenteilung Verhältnismäßigkeit Gesetzmäßigkeit Prüfungsfolge: Verfolgung eines legitimen Zwecks ? Mittel zur Zweckerreichung Geeignet ? Erforderlich Rechtsschutz Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Gemeinwohlvorteile überwiegen Individualnachteile Gewaltenteilung Verhältnismäßigkeit Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Prüfungsfolge: Verfolgung eines legitimen Zwecks ? Mittel zur Zweckerreichung Geeignet ? Erforderlich ? Angemessen ? Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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Gesetzgeber hat Beurteilungs-
Rechtsstaatsprinzip Gesetzgeber hat Beurteilungs- Prognosespielraum ! Gewaltenteilung Verhältnismäßigkeit Gesetzmäßigkeit Prüfungsfolge: Verfolgung eines legitimen Zwecks ? Mittel zur Zweckerreichung Geeignet ? Erforderlich ? Angemessen ? Rechtsschutz Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit
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