Chemie- kalienrecht Gewerberecht Abfallrecht Wasserrecht Umweltrecht Sprengstoffrecht Strahlenschutz- recht Verkehrsrecht Zivilrecht Gefahrgutrecht.

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 Präsentation transkript:

Chemie- kalienrecht Gewerberecht Abfallrecht Wasserrecht Umweltrecht Sprengstoffrecht Strahlenschutz- recht Verkehrsrecht Zivilrecht Gefahrgutrecht

AbfVerbrGebV Gewerbeordnung ChemVerbotsV AbfVerbrG DruckBehV EfbV GefStoffVO VwVwS BetrSichV KrW-/AbfG BImSchG AltölV VbF TgV ChemG WHG GSG TRGS StörfallV NachwV 1.SprengV 2.SprengV MPG SprengG KostV AtomG StrlSchV RöV StVO StVG GüKBillBG StVZO GüKG BGB HGB StGB OWiG LuftSiG LuftVG RSE GGAV ADR LuftVZO Tunnel- regelungen GbV GGVSE POGb GGVSee SÜFV SÜG GGBefG GGKostV GGVBinSch GGKontrollV

Gewerberecht Abfallrecht Wasserrecht Verkehrsrecht Zivilrecht AbfVerbrGebV Gewerbeordnung ChemVerbotsV AbfVerbrG Chemie- kalienrecht DruckBehV EfbV GefStoffVO Gewerberecht Abfallrecht VwVwS BetrSichV KrW-/AbfG BImSchG Wasserrecht Umweltrecht AltölV VbF TgV ChemG WHG GSG TRGS StörfallV NachwV Sprengstoffrecht 1.SprengV 2.SprengV MPG Strahlenschutz- recht SprengG KostV AtomG StrlSchV RöV StVO StVG GüKBillBG StVZO GüKG Verkehrsrecht BGB Zivilrecht HGB StGB OWiG LuftSiG LuftVG RSE GGAV ADR GbV LuftVZO Tunnel- regelungen Gefahrgutrecht GbV GGVSE POGb GGVSee SÜFV SÜG GGBefG GGKostV GGVBinSch GGKontrollV

Ein Beispiel: das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Der Geltungsbereich des WHG erstreckt sich auf: oberirdische Gewässer (Flüsse, Seen usw.), auf Küstengewässer und auf das Grundwasser. Die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt. Jeder wassergefährdende Stoff wird gemäß seines (Wasser-)Gefährdungs-potentials in eine der drei folgenden Wassergefährdungsklassen eingestuft: WGK 1 - schwach wassergefährdend WGK 2 - wassergefährdend WGK 3 - stark wassergefährdend

Wasserhaushaltsgesetz ( WHG ) Die Einstufung eines Stoffes in Wassergefährdungsklassen kann erfolgen durch : Nennung des Stoffes in Anhang 1 oder 2 der VwVwS (siehe unten), WGK-Dokumentation nach Anhang 3 der VwVwS, Beschluss der „Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe“ (KBwS) zur Aufnahme in Anhang 1 oder 2 bei der nächsten VwVwS-Novelle.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Bei Be- und Entladungen wassergefährdender Stoffe muss unbedingt Folgendes beachtet werden: Be- und Entladevorgang müssen überwacht werden. Belastungsgrenzen müssen eingehalten werden (Füllstand, Betriebsdruck). Auf ordnungsgemäße Sicherheits-einrichtungen ist zu achten (Überfüllsicherung, Leckanzeigegerät, Entlüftung).