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Veröffentlicht von:Adelric Ehmann Geändert vor über 11 Jahren
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Die Kläranlage im Netz der Rechtsvorschriften
Zulauf: Satzung, Bescheide für Indirekteinleiter Fremdwasseranteil,andere Störeinflüsse, PSM ? Wasserschutzgebiet KA, Abwasserbehandlung nach S.d.T Definition nach § 3 Nr.11 WHG Mit 12 Kriterien gem. Anlage 1 Klärschlamm Klärschlamm-VO. Ablauf mit Vorgaben gem. Wasserrechtsbescheid Parameter, EK, Abwasserabgabe, AbwV,Anhang 1 Gewässer WRRL + Folge-RLn, WHG, BW-Plan, Maßnahmenprogramm
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Begleitende Rechtsvorschriften
Badegewässerrichtlinie (Hess. Badegew.-VO) Vogelschutzrichtlinie ( B.NatSchG.,Hess. NaturschG Natura 2000 VO, S. 17 MP) Fauna-Flora-Habitat-RL ( BNatschG, HENatG) Trinkwasserrichtlinie, (TrinkwasserV) Seveso-Richtlinie ( StörfallV) UVP Richtlinie (UVPG) Klärschlammrichlinie (Klärschlammverordnung) Kommunalabwasserrichtlinie ((AbwV, KomAbwV) PSM Richtlinie ( PflSchG, PflSchMV) IVU Richtlinie ( WHG, BImSchG, HWG) Nitratrichtlinie (DüV, VawS bzl.Düngelagerstätten)
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Kosten der Wasserdienstleistungen
Kostendeckende Wasserpreise i.V.m. einer verursachergesrechten Tarifgestaltung (Art. 9 WRRL, HKAG) Kostendeckungsprinzip Äquivalenzprinzip (Angemessenheit, Verhältnismäßigkei) Gleichheitsgrundsatz (Leistungs-/Verursachergerechtigkeit) Die Finanzierungsprogramme für Abwasseranlagen sind abgelaufen, neue Programme sind nicht in Sicht
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WHG neu, Abwasserbeseitigung §§ 54-61
§ 54 Abs 1 definiert den Abwasserbegriff Abs 2: definiert die Abwasserbeseitigung § 55 enthält Grundsätze der Abwasserbeseitigung Ortsnahe Versickerung oder Einleitung von NW Bisherige MW-Kanäle werden nicht angetastet Abs.3: Beseitigung flüssiger Stoffe auf dem Abwasserpfad möglich § 56: Abwasserbeseitigungspflicht durch juristische Personen des öffentlichen Rechts
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WHG neu, Abwasserbeseitigung
§ 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer entspricht dem alten § 7a § 58 Einleitung von Abwasser in öffentl. Abwasseranlagen Abs.1: Genehmigungspflicht für Indirekteinleiter, wie §7a alt Abs.2: Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung - Anforderungen nach AbwV werden eingehalten - Direkteinleitung nicht gefährdet - Anlagen und Einrichtungen müssen S.d.T. sichersellen Abs.3: Umsetzung des S.d.T. in angemessenen Fristen Abs.4: Gleiche Vorbehalte wie bei anderen Erlaubnissen
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WHG neu, Abwasserbeseitigung
§ 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Abs.1: Gleichstellung mit Einl. In öffentl. Abwasseranlagen Abs.2: Vertragliche Regelung kann Bescheid ersetzen § 60 Abwasseranlagen Abs. 1: Anforderungen an Errichtung und Betrieb Abs.2: Anforderungen an die Nachrüstung Abs.3: UVP Pflicht für größere Anlagen Abs.4 Anzeige oder Genehmigung für kleinere Anlage (Ländersache)
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WHG neu, Abwasserbeseitigung
§ 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Pflicht zur Eigenkontrolle der Direkt- und Indirekteinleiter Pflicht zur Dokumentation Ermächtigung für eine Rechtsverordnung ( EKVO ) Die Bundesverordnung wird zu gegebener Zeit die Landesverordnung ersetzen
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Maßnahmen nach BW-Plan/ Maßnahmenprogramm/Auswahl
Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen (P) Ertüchtigung gewerblicher Einleitungen Qualifizierte Entwässerung im Trenn-und Mischsystem ( Fremdwasser, Kanalsanierung) Ertüchtigung der Misch-und Niederschlagswasserbeh. (Leitfaden, ATV 153) ( Energieoptimierung, Mess-und Regeltechnik, Co-Vergärung)
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Zukunftsperspektiven
Gefährliche Stoffe, Arzneimittel ( UQNV) Konsequenzen für weitergehende Reinigung ?! Neue EKVO ?? Neue Grundwasser-VO Neue VUmwS Neue Abwasserverordnung, Pilotvorhaben laufen
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