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Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge (Kap )

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Präsentation zum Thema: "Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge (Kap )"—  Präsentation transkript:

1 Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge (Kap. 9.1.2.1.1)
Bescheinigung erforderlich für Fahrzeuge: EX/II Fahrzeuge zur Beförderung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (Klasse 1) EX/III FL Fahrzeug zur Beförderung flüssiger Stoffe mit Flammpunkt ≤ 61 °C oder entzündbarer Gase in Tanks OX Fahrzeug zur Beförderung von Wasserstoffperoxid AT nicht den Fahrzeugen FL oder OX zugehöriges Fahrzeug zur Beförderung gefährlicher Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC Handelt es sich bei diesen Fahrzeugen um Anhänger oder Sattelanhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, so ist ggf. das besagte Zugfahrzeug der gleichen technischen Untersuchung zu unterziehen.

2 Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung (Kap. 9.1.2.1.4)
Die Gültigkeit der Zulassungsbescheinigungen endet spätestens ein Jahr nach dem Tage der technischen Untersuchung des Fahrzeugs, die der Erteilung der Bescheinigung vorausging. Wird jedoch die technische Untersuchung innerhalb eines Monats vor oder eines Monats nach diesem Tag durchgeführt, so beginnt der Zeitraum der nächsten Gültigkeit mit dem Tage des Ablaufs der vorhergehenden. Wenn das Datum der nächsten Prüfung des Tanks oder der Elemente des Batterie-Fahrzeugs innerhalb der nächsten 12 Monate nach der Untersuchung des Fahrzeugs liegt, ist die Geltungsdauer der Bescheinigung auf das Datum der nächsten Prüfung des Tanks oder der Elemente des Batterie-Fahrzeugs zu befristen.

3 Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung (Kap. 9.1.2.1.4)
Erfolgt die technische Untersuchung spätestens nach einem Monat nach Ablauf der Frist, darf das Fahrzeug innerhalb dieser Monatsfrist nicht für die Beförderung gefährlicher Güter weiterverwendet werden. Ungereinigte leere festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks, Batterie-Fahrzeuge, Tankcontainer, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter) und MEGC dürfen auch nach Ablauf der Fristen für die Prüfungen (nur Tankprüfung – nicht Bescheinigung der Zulassung) befördert werden, um sie der Prüfung zuzuführen.

4 _____ _____ _____ 0815/4711 Fahrzeugbau GmbH WMLT71ALB82374567
B-SG 284 Kaiser Wilhelm GmbH & Co KG, Parkstraße 378, Berlin Lastkraftwagen N4 _____ _____ _____ X Julius Caesar AG T01201 NRW 01 LI3721 2002 L4BH TU15, TE1 X

5 Nächste Tankprüfung: 07/2005
Berlin


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