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Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)

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Präsentation zum Thema: "Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)"—  Präsentation transkript:

1 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
Das Gefahrgutbeförderungsgesetz regelt in allgemeiner Form in Deutschland den Gefahrguttransport mit verschiedenen Verkehrsträgern und dient als Basis für weitere allgemeingültige oder verkehrsträgerspezifische Verordnungen. Gesetz: Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG Verordnungen: Verkehrsträger- Gefahrgutverordnung Straße-Eisenbahn GGVSE bezogen Gefahrgutverordnung Binnenschiff GGVBinSch Gefahrgutverordnung See GGVSee beim Lufttransport gelten besondere Regelungen IATA-DGR Verkehrsträger- Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV übergreifend Gefahrgutausnahmeverordnung GGAV Richtlinien: z.B. GGVSE-Durchführungsrichtlinie RSE

2 GEFÄHRLICHE GÜTER GEFÄHRLICHE GÜTER
…..sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und andere Sachen ausgehen können.

3 GEFAHRGUTVORSCHRIFTEN
Gefahrgutvorschriften regeln … Welche gefährlichen Güter befördert werden dürfen. Wie gefährliche Güter verpackt und gekennzeichnet sein müssen. Wie Beförderungsmittel gebaut, ausgerüstet und geprüft sein müssen. Was bei der Be- und Entladung zu beachten ist.

4 BESONDERHEITEN BEI DER VERLADUNG
Begrenzung der beförderten Mengen Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit Reinigung des Fahrzeugs Keine beschädigten Versandstücke Motor aus Rauchverbot Erdung Tragbare Beleuchtungsgeräte Vorschriften bei loser Schüttung Zusammenladeverbote Trennung bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln

5 Ausnahmen von den GEFAHRGUTVORSCHRIFTEN !!!
=> Private Beförderungen => Kleinmengen-Transporte (z.B. Handwerker im Rahmen ihrer Haupttätigkeit) => Beförderungen in Notfällen und bei Unfällen => Unterschreiten von bestimmten Stoffkonzentrationen => Limited Quantity = LQ (Kleine Portionen doppelt verpackt) => Freimengen (1000 Gefahrgutpunkte je Beförderungseinheit)

6 Andere RECHTSBEREICHE
Straßenverkehrsordnung (STVO) Gefahrgutbeauftragten – Verordnung (GbV) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV)


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