Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer und Schäfer.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Kapitalmarktinformationshaftung
Advertisements

Neues Recht im Direktmarketing. Seite 2Direkt Marketing Center Frankfurt, Sandra Haidt Erweiterte Informationspflicht die Ansprache zum Zwecke der Werbung.
Agenda Einleitung Risiken und Gefahren Vorbeugung
Referat (Francois Chales de Beaulieu & Andreas Hartig) Anwendungsbereich & Adressatenkreis WpÜG, europäische Rechtsvereinheitlichung Seminar WpÜG – Prof.
Versammlung und PETS 2004 Neckarwestheim
Die Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft sind:
Anforderungen an einen Teletutor / E-Teacher. Didaktisch Steuerung der Interaktionsebenen zwischen den Lernern Unterstützung von Einzellernern Unterstützung.
Schulinformationssystem
Virtual Communities in der Finanzbranche Die Börsenaufsicht (BAFIN, Handelsüberwachung und Marktsteuerung) Potsdam Gruppe 5: Köhler und Hager.
Virtual Communities in der Finanzbranche Die Börsenaufsicht - Nutzen für die börsliche Marktaufsicht durch Beobachtung von Communities Maßnahmen.
Pressmann/SchulzGruppe P3 Virtual Communities in der Finanzbranche Online Communities im Wertpapierhandel Potsdam Gruppe 3: Pressmann/Schulz.
Susanne Robra-Bissantz · Christoph Lattemann Virtual Communities in der Finanzbranche Exkursion und Teleseminar der Universitäten Potsdam und.
Virtual Communities in der Finanzbranche Communities
Versicherungsvermittler
Datenschutz? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Direkt-Marketing, auch bekannt als Direkt-Mailing
Akzeptierende Jugendarbeit mit rechtsextremen Jugendlichen
Die Kapitalanlagevermittlung richtig dokumentieren
Wie wir in Zukunft leben und arbeiten wollen. Meine Forderungen an: Arbeit, Bildung und Mitwirkung in meiner Werkstatt Zukunftskonferenz für Werkstatträte.
Fragen des Urheberrechts bei Fernsehmitschnitten und Online-Filmen
Anja Meyer Sächsisches Landesjugendamt
BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
Indizierung von Trägermedien und Rechtsfolgen
Prospekthaftung im Internet-Zeitalter
Inhalt Was sind "neue Medien"?
Offsite –Optimierung bzw. wo Sie noch gefunden werden
Zweck des Datenschutzgesetzes
§ 11 börsennotierte AG und Kapitalmarktrecht (WpHG)
„Bring Dich ein!“ Schnelle Hilfe im Alltag
§ 12 Unternehmensübernahmen und WpÜG
FACTLINE – Community an der FH Online-Präsentation und Diskussion am Dienstag, den um 19h Thema: Wie soll unsere Plattform in Zukunft aussehen,
Grundzüge der Umweltpolitik
Vereine Fit für die Zukunft 08. April Ziel des Projektes Anpassung der Infrastrukturen der Vereine aufgrund des demographischen / gesellschaftlichen.
Innovative Kommunikation Der Begriff Innovative Kommunikation ist oft in einem Satz mit dem Schlagwort Web 2.0 zu finden. Doch was bedeutet das alles?
Mobbing Folgen, Symptomen und die rechtliche Situation
Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht
Eine Präsentation von Julia Sassen und Yvonne Tebben
Virtueller Klassenraum
Modul 1 Suchumgebung (1): Internet
Vernetzung für die offene Jugendarbeit Regional, lokal, national.
RINGIER Präsentation – 29. November 2006 Print2Mobile, Communities, Mobile Communities 29. November 2006.
 Zweck: Information der Öffentlichkeit über strafgesetzwidrige Veröffentlichung  Rehabilitation des Geschädigten  Publizistische Wiedergutmachung.
(Computerkriminalität)
…im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen
DAX 8.000? Kein Grund für Höhenangst! Hans-Jörg Naumer Global Head of Capital Markets & Thematic Research Mai 2013 Nur für Vertriebspartner und professionelle.
Banken Thomas Kutschera.
Gold – Spekulativer kurzfristiger Kauf Allerdings mit klaren Bedingungen.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT AUSNÜTZEN DER KENNTNIS VERTRAU- LICHER TATSACHEN (ART.161) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
Vorgehen in der Klausur insb. Anspruchsgrundlagen
Steueroasen Daniela Ziegler.
1 STRAFRECHT BT KURSMANIPULATION (ART.161 BIS ) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Überblick.
Rechtliche Rahmenfaktoren der Netzwerksicherheit
Vorlesung „Strafrecht II“ Sommersemester 2015 Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie.
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping,
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr
Funktion der Arbeitspapiere
……bereitgestellt von einer SBV
Diskussion What can we do? Schritt 3 Aktivität 3 WeDO For the Wellbeing and Dignity of Older People Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen.
Hon.-Prof. Dr. Irene Welser 1 Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen 3. Einheit WS 2015/16 Hon.-Prof. Dr. Irene Welser Partner CHSH.
Workshop Social Media Social Media in der Verwaltung des Kantons Luzern Philipp Berger, Kommunikationsbeauftragter ZID 30. Oktober 2013.
Modul 3 E-Government – Rechtliches
Bekämpfung der Geldwäsche aus Sicht der Staatsanwaltschaft Zagreb,
Wann wird aus fehlerhafter Ad-hoc-Publizität eine Marktmanipulation?
Drogenmissbrauch.
Sexting Sexting erklärt.
Social Business & Compliance
 Präsentation transkript:

Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer und Schäfer

Virtual Community (1) Reichwald, Erben, Fremuth u.a., Mobile Communities

Personengemeinschaft  regelmäßige Kommunikation Virtual Community (2) Web-Plattform technische Infrastruktur (Web-Site mit Diensten & Tools  Chats, Foren, „Schwarze Bretter“) nur Basis, noch keine Community (Gemeinschaft) Kommunikationsraum durch Angebot & Nutzung der Dienste & Tools entstehen Kommunikationsräume (Vielfalt an Komm.formen) Personengemeinschaft  regelmäßige Kommunikation Stabilität, Langfristigkeit

Überblick über das WpHG Regulierung Wertpapierhandel Kontrolle von Dienstleistungsunternehmen, die Wertpapiere handeln Kontrolle von Finanztermingeschäften Verbot des Insiderhandels  §§ 13,14 WpHG Pflicht zur Ad-hoc Publizität  § 15 WpHG Verbot der Kursmanipulation  § 20a WpHG

Insiderhandel (1) Insiderinformation § 13 Abs. 1 WpHG eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände die sich auf Emittenten von Insiderpapieren (§ 12 WpHG) o. auf Insiderpapiere selbst beziehen die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- o. Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen

Insiderhandel (2) Verbotstatbestände § 14 Abs.1 WpHG Erwerb o. Veräußerung von Insiderpapieren unter Verwendung von Insiderinformationen einem anderen Insiderinformationen unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen einem anderen aufgrund von Insiderinformationen den Erwerb o. die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen o. einem anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten

bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe o. Geldstrafe, wer Insiderhandel (3) Strafvorschriften § 38 WpHG bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe o. Geldstrafe, wer entgegen § 14 I Nr.1 WpHG ein Insiderpapier erwirbt o. veräußert (gilt für alle Insider) als Primärinsider Insiderinformationen weitergibt o. eine Kauf/ Verkaufsempfehlung für Insiderpapiere gibt (Vorsatz) NEU: Strafbarkeit des Versuchs

keine Legaldefinition im Gesetz Beispiele: Insiderhandel (3.1.) Primärinsider: keine Legaldefinition im Gesetz Beispiele: Organmitglieder u. persönlich haftende Gesellschafter des Emittenten, Anteilseigner, wenn Insiderinformationen aufgrund einer bestehenden Beteiligung erlangt werden Insider aufgrund Beruf, Tätigkeit o. Aufgabe (bestimmungsgemäße Kenntnis)

Insiderhandel (3.2.) Sekundärinsider: alle Personen, die auf sonstige Weise eine Insiderinformation erlangt haben Beispiel: Putzfrau, die Papiere auf dem Schreibtisch eines Insiders liest Taxifahrer, der ein Gespräch mithört

bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe o. Geldstrafe, wer Insiderhandel (3) Strafvorschriften § 38 WpHG bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe o. Geldstrafe, wer entgegen § 14 I Nr.1 WpHG ein Insiderpapier erwirbt o. veräußert (gilt für alle Insider) als Primärinsider Insiderinformationen weitergibt o. eine Kauf/ Verkaufsempfehlung für Insiderpapiere gibt (Vorsatz) NEU: Strafbarkeit des Versuchs

Geldbuße bis 200.000€ für Insiderhandel (4) Ordnungswidrigkeiten § 39 WpHG Geldbuße bis 200.000€ für Weitergabe von Insiderinformationen o. Kauf/ Verkaufsempfehlung für Insiderpapiere (Primärinsider ohne Vorsatz und für alle Sekundärinsider)

Beispiel Insiderhandel Eine Reinigungskraft findet im Papierkorb den Entwurf der Aktennotiz eines Vorstandes mit einer vertraulich gekennzeichneten Insiderinformation. Durch Lesen der Information wird sie zur Sekundärinsiderin. Sie handelt ordnungswidrig, wenn sie die Aktien der dort genannten Gesellschaft einem anderen zum Erwerb empfiehlt oder ihn hierzu verleitet. Kauft sie Aktien, macht sie sich strafbar.

Insiderüberwachung der BaFin (1) Sichten von Informationen Ad-hoc-Mitteilungen Übernahmeangebote Presseauswertungen Hinweise von Externen Handelsüberwachungsstellen Staatsanwaltschaften/ Polizei Anleger/ Medien Marktanalyse Prüfen der Markt- u. Meldedaten Kursverlauf Geschäfte von Instituten u. Anlegern Prüfen der Information Kursrelevanz Insiderinformation

Insiderüberwachung der BaFin (2) Insideruntersuchung Feststellen von Verbindungen zwischen Insidern und Geschäften Identifizieren der Insider Abfragen auffälliger Geschäfte und deren Auftraggeber  Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Unterstützung bei Durchsuchen und Vernehmungen Anfragen bei ausländischen Aufsichtsbehörden

Problem der Abgrenzung zwischen Insiderhandel und Diskussion Problem der Abgrenzung zwischen Insiderhandel und Kurs- und Marktpreismanipulation