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Veröffentlicht von:Jutta Laug Geändert vor über 10 Jahren
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Die private Nutzung des Internetanschlusses am Arbeitsplatz
Stephan Karlstedt Ronald Müller
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Agenda Einleitung Risiken und Gefahren Vorbeugung
Haftung bei Schadensfällen Fazit Karlstedt, Müller
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Einleitung Bedeutung von Internet & E-Mail zugenommen -> Risiken
Zwar Regeln existent, aber manipulierbar -> Nutzung regeln, beschränken und überwachen, um bei Missbrauch Schuldigen zu bestrafen Dabei muss auf geltendes Recht geachtet werden Karlstedt, Müller
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Risiken und Gefahren Arbeitszeitausfall ( Moorhuhn)
Computerviren ( I Love You) Eigenmächtiges rechtsgeschäftliches Handeln (Online-Buchbestellung) Preisgabe vertraulicher Daten (Kennwörter) Durchführen strafbarer Aktionen (Raubkopien, verbotene Webseiten) Karlstedt, Müller
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Organisatorische Maßnahmen
Regeln aufstellen (Arbeitsvertrag, Betriebsordnung, spezielle Anweisungen) für private Internet-, -, oder Chatnutzung Bedingungen: klare Definition Gleichbehandlungsgrundsatz gegeben Karlstedt, Müller
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Technische Maßnahmen Sperrung Protokollierung Scanning
Zusatzinformationen Wichtig: Systeme müssen vor Manipulation und unbefugtem Zugriff geschützt sein Karlstedt, Müller
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Rechtliche Grundlagen (I)
Kontrolle der Internet - Aktivitäten der Mitarbeiter ist grundsätzlich zulässig jedoch Gesetze einhalten, die die Privatsphäre der Mitarbeiter wahren Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Telekommunikationsgesetz (TKG) Arbeitsrecht (OR) Karlstedt, Müller
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Rechtliche Grundlagen (II)
die Überwachung des Einzelnen sich auf konkrete Verdachtsmomente eines Missbrauchs stützen (§28 BDSG), vorher angekündigt bzw. angedroht werden (§33 BDSG), auf das nötige Mindestmaß beschränkt werden (z.B. Stichproben) (Art. 328 OR) und vertraulich erfolgen (§9 BDSG, §85 Abs. 1 TKG) Karlstedt, Müller
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Rechtliche Grundlagen (III)
anonymisierte, nicht personenbezogene Kontrollmöglichkeiten anonymisierte Statistiken des Internetverkehrs automatisierte Sperren und Scans von E - Mails Kontrolle unpersönliche Postfächer Karlstedt, Müller
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Haftung im Schadensfall
Hat der Arbeitgeber alles Mögliche getan, um den Missbrauch zu verhindern? Mitarbeiter handelt als Erfüllungsgehilfe des Unternehmens? eigensinnige, böswillige Handlung des Mitarbeiters? Karlstedt, Müller
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Haftung - Beispiel 1 In einem Unternehmen surft ein Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit auf kinderpornografischen Webseiten und sammelt davon sogar Bildmaterial auf seinen Dienst - PC. Einem anderen Mitarbeiter wird dies bekannt und er meldet den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft. Karlstedt, Müller
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Haftung - Beipiel 2 Der Arbeitgeber erlaubt seinen Mitarbeiten die private Nutzung des Internetanschlusses von 0,5h pro Tag. Dies darf aber nur nach der Arbeitszeit geschehen. Ein Mitarbeiter fängt sich beim privaten Surfen während der Arbeitszeit einen Computervirus ein, der das Firmennetzwerk befällt und einen erheblichen Schaden anrichtet. Karlstedt, Müller
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Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
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