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(Computerkriminalität)

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Präsentation zum Thema: "(Computerkriminalität)"—  Präsentation transkript:

1 (Computerkriminalität)
Cybercrime (Computerkriminalität) Computerkriminalität ist im engeren Sinne die Bezeichnung für Straftaten besonders der Wirtschaftskriminalität, bei denen der Computer als Tatmittel oder als Gegenstand der deliktischen Handlungen eine wesentliche Rolle spielt.

2 Computersabotage Computersabotage ist das Stören einer fremden Datenverarbeitungsanlage, z.B. durch Verbreiten von Computerviren oder Computerwürmern.

3 Phishing Der Urheber einer Phishing-Attacke schickt seinem Opfer offiziell wirkende Schreiben als Maill, die es verleiten sollen, vertrauliche Informationen, vor allem Benutzernamen und Passwörter oder PIN und TAN von Online-Banking-Zugängen, im guten Glauben dem Täter preiszugeben.

4 Hacking Auch da unerlaubte Eindringen in fremde Computersysteme kann strafbar sein . Weiters ist Hacking nur dann gerichtlich strafbar, wenn Sich der Täter oder Täterin eines Vermögensvorteil verschaffen .Strafbar ist weiters das Umgehen von Zugangsbeschränkungen oder technischen Sperren . Der Strafnahmen beträgt bis zu 6 Monate .

5 Pornografie im Internet
Pornografie findet durch das moderne Kommunikationsmedium Internet weite Verbreitung. Das Internet ist durch Anonymität im Internet , Verfügbarkeit und zum Teil auch (vermeintlich) kostenlose Angebote zur Hauptverbreitungsart der Pornografie geworden.

6 Datenveränderung Jegliches rechtswidrige Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen fremder Daten ist nach dem deutschen Strafrecht eine Datenveränderung. Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

7 Urheberrechtsverletzung
Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das Urheberecht. Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten – meist elektronische– Medien. Diese Kopien werden von der Unterhaltungsindustrie häufig irreführend Raubkopie genannt

8 Nationalsozialistische Wiederbetätigung
Es ist Strafbar, Nationalsozialistische Verbrechen Zu leugnen, zu verharmlosen oder gutzuheißen. Der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahren Haft. Noch empfindlichere Strafen gibt es für die Gründung von nationalsozialistischen Verbindungen, das Anwerben von Mitgliedern für eine solche Verbindung oder auch nur für die Beteiligung daran. Diese Handlungen sind alle auch unter Verwendung des Internets möglich.

9 Ab welchem Alter kann man sich strafbar machen ?
Wenn du das 14. Lebensjahr vollendet hast, kannst du für strafbare Handlungen zur Verantwortung gezogen werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt allerdings das Jugendstrafrecht , welches geringere Strafausmaße vorsieht.


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