Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Rechtliche Rahmenfaktoren der Netzwerksicherheit

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Rechtliche Rahmenfaktoren der Netzwerksicherheit"—  Präsentation transkript:

1 Rechtliche Rahmenfaktoren der Netzwerksicherheit
Daniel Spichale, Rechtliche Rahmenfaktoren der Netzwerksicherheit

2 Inhalt Datenschutz Datenschutzrechtliche Anforderungen
Risikofrüherkennung Haftung Rechtliche Aspekte bei WLAN Netzwerken Quellen

3 Datenschutz Vertraulichkeit und Unversehrtheit von Daten sowie der Technik Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)‏ BDSG §9 Satz 1: Alle Datenverarbeitenden Stellen haben durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen die Gewährleistung der Datenschutzrechtlichen Anforderungen sicherzustellen

4 Datenschutzrechtliche Anforderungen
Zugangskontrolle: Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf Computer haben, auf denen personenbezogene Daten verarbeitet werden Beispiel: Server gehören in einen abgeschlossenen Raum Zugriffskontrolle: Benutzer haben nur Zugriff auf jene Daten auf die sie Zugriff haben dürfen Beispiel: Authentifizierung, NTFS-Berechtigungen

5 Datenschutzrechtliche Anforderungen
Datenträgerkontrolle: Verwendung beweglicher Datenträger beschränken Beispiel: Sanctuary Device Control, Devicepro Datenschutzbeauftragter: Unternehmen, die mindestens 10 mit Personendatenverarbeitung betraute Personen beschäftigen

6 Risikofrüherkennung KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich): Vorstand einer AG und Geschäftsführung einer GmbH ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Entwicklungen zu treffen, die den Fortbestand der Gesellschaft konkret gefährden Risikoanalyse Sicherheitskonzept Praktische Durchführung und Einhaltung

7 Haftung § 7 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Das Unternehmen haftet unbegrenzt für alle Schäden, die es Dritten durch unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten zufügt. Bußgelder von bis zu € Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren gegen die Verantwortlichen (die haftende/n Person/en)‏

8 Rechtliche Aspekte bei WLAN Netzwerken
„schwarzsurfen“ in einem ungesicherten WLAN ist nicht strafbar Betreiber des WLANS = Dienstanbieter §9 Teledienstgesetz: Diensteanbieter sind grundsätzlich nicht für die Inhalte verantwortlich, die sie für ihre Kunden durch die Netze leiten. Das Knacken einer Verschlüsselung (auch WEP) oder das Ausspähen personenbezogener Daten ist nach § 202a STGB strafbar: Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, macht sich strafbar.

9 Quellen www.it-recht-kanzlei.de http://dejure.org/gesetze/StGB


Herunterladen ppt "Rechtliche Rahmenfaktoren der Netzwerksicherheit"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen