Vorsorge mit dem DOCUPASS
Vorsorge Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können. Abraham Lincoln
Neues Erwachsenenschutzrecht
Neues Erwachsenenschutzrecht Inkrafttreten: 1.1.2013 Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»: 5 Reformziele: Selbstbestimmungsrecht und gesetzliche Verankerung des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung Solidarität in der Familie Mehr Schutz für Heimbewohner/innen Professionalisierung der Fachbehörden Neue Terminologie (Erwachsenenschutz) und Massgeschneiderte behördliche Massnahmen
EhepartnerIn und eingetragene Partner Vertretungsrecht für: Personensorge Rechtshandlungen für Unterhaltsbedarf Verwaltung von Einkommen und Vermögen Zu erledigende Post öffnen Kein Vertretungsrecht für: Weiterreichende Handlungen (Hausverkauf) Höchstpersönliche Rechte (Scheidung einreichen) Urkunde über die Befugnisse vom KESB
Verlust der Urteilsfähigkeit Bedeutet: - Nicht mehr vernunftgemäss Denken können - Nicht mehr vernunftgemäss handeln können Muss vom Arzt bestätigt werden Möglich ist Urteilsunfähigkeit für ein bestimmtes Geschäft oder in einem bestimmten Zeitabschnitt Muss immer an einer bestimmten Handlung gemessen werden.
Vorsorgedokumente
Vorsorgeauftrag 360 ff. ZGB GRUNDSATZ: Im Vorsorgeauftrag werden Vertretungspersonen für bestimmte Bereiche festgelegt. GÜLTIGKEIT VORSORGEVOLLMACHTEN (bisher): Vor 1.1.2013 erteilte Vorsorgevollmachten bleiben gültig. Ab 1.1.2013 gelten die Formvorschriften des Vorsorgeauftrages. Vorsorgevollmachten, die ihnen nicht entsprechen, erlangen keine Gültigkeit.
Vorsorgeauftrag Natürliche Person(en) einsetzen Art 360 ZGB Es kann eine Vertretung ernannt werden, für einen bestimmten Bereich oder umfassend für alle drei Bereiche. Juristische Person(en) einsetzen Art 360 ZGB Vereine, Stiftungen, Gesellschaften etc. können als Vertretung eingesetzt werden. FORMVORSCHRIFTEN (analog Testament): Komplette Handschriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung Registrieren
Vorsorgeauftrag PERSONENSORGE: Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Vorkehrungen / Weisungen zu Pflege und Betreuung VERMÖGENSSORGE: finanzielle Angelegenheiten besorgen Verwaltung Vermögen und Einkünfte RECHTSVERKEHR: Vertragswesen, Vertretung
Was gehört in den Vorsorgeauftrag? Wen beauftrage ich? (Name und Adresse) Will ich eine Stellvertretung ernennen? Die Aufgaben? - Personensorge (evt. für Patientenverfügung) - Vermögenssorge Rechtsverkehr Werteerklärung Entschädigung
Vorsorgeauftrag Registrieren Beim Zivilstandsamt Persönlich vorbeigehen Registrieren lassen Hinterlegungsort angeben Kosten: Fr. 75.-- Ergänzungen, Widerruf, Ersatz Jederzeit möglich Aufbewahren In der Wohnung, beim Notar, Kopie an VP
www.evita.ch Elektronische Hinterlegung
Der Vorsorgeauftrag tritt in Kraft Aufgabe der Erwachsenenschutzbehörde Erfährt die Erwachsenenschutzbehörde, dass eine Person urteilsunfähig geworden ist und liegt ein Vorsorgeauftrag vor, so prüft diese (Art 363 ZGB) ob Dieser gültig errichtet worden ist; Die Voraussetzungen für eine Wirksamkeit eingetreten ist; Die beauftragte Person für ihre Aufgabe geeignet ist; Weitere Massnahmen des Erwachsenenschutzes erforderlich sind.
Patientenverfügung Damit im Ernstfall alles geregelt ist… Art.372 ZGB Bedeutung Mit der Patientenverfügung können sie Ihren persönlichen willen in Bezug auf medizinische Behandlungen festhalten. Sie können festlegen, was Ihnen in einer lebensbedrohlichen Situation wichtig ist, welchen Behandlungen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen. (Schmerzlinderung, Lebensverlängernde Massnahmen, Einblick in die Krankengeschichte Festhalten was nach dem Tod mit ihrem Körper geschehen soll (rituell-religöse Handlungen Handlungen, Autopsie, Organspende, der Wissenschaft zur Verfügung stellen. ÄrztInnen und Angehörige erhalten mit einer Patientenverfügung wertvolle Informationen über Ihren Willen und Ihre Wünsche in schwierigen Situationen. Die Patientenverfügung erleichtert Ärzten schwierige Entscheide zu treffen und entlastet auch die Angehörgien. In Kraft tritt die Patientenverfügung im Falle einer Urteilsunfähigkeit 372 ZGB
Vertretungsberechtigte Personen Art. 378 ZGB Die in der Patientenverfügung oder in einem Vorsorgeauftrag bezeichnete Person; Der Beistand, die Beiständin mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen Ehegatte oder eingetragene/r Partner/in im gemeinsamen Haushalt Die Person, die im gleichen Haushalt lebt (regelmässig und persönlich Beistand leistet) Die Nachkommen (regelmässig und persönlich Beistand leisten) Die Eltern (regelmässig und persönlich Beistand leisten) Die Geschwister (regelmässig und persönlich Beistand leisten)
Patientenverfügung 370 ff.ZGB Vorbemerkungen: Jede ärztliche Behandlung erfordert die konkrete Einwilligung des aufgeklärten und urteilsfähigen Patienten. Dies bedeutet: Eingriffe ohne Aufklärung sind widerrechtlich Eingriffe ohne Einwilligung sind widerrechtlich Weil urteilsunfähige Personen nicht einwilligen können, braucht es für sie eine «Ersatzlösung» Entweder Eine Patientenverfügung Eine Personenvertretung
Patientenverfügung 370 ff. ZGB GRUNDSATZ: In der PV sind Informationen enthalten, die für Ärzte, Ärztinnen und medizinisches Personal wichtig sind. INHALT: Anordnungen zu medizinischen Behandlungen Vertretung in medizinischen Angelegenheiten Patientengeheimnis Sterbebegleitung, Sterbeort Organspende Werteerklärung, Aktualisierungsseite
Anordnung zu medizinischen Massnahmen Künstliche Beatmung Reanimation Künstliche Wasser- und Nahrungszufuhr. Sauerstoffzufuhr Medikation, Transfusion Dialyse Beratung durch Hausarzt!
Meine persönliche Werthaltung Was soll erreicht, was soll vermieden werden? Wie wichtig ist für mich Lebensdauer? Was bedeutet für mich Lebensqualität? Mit welchen Einschränkungen kann ich leben, mit welchen nicht? Erfahrungen Krankheit, Sterben, Tod und wie haben mich diese geprägt? Persönliche, religiöse und spirituelle Überzeugung
Verfassen einer Patientenverfügung Angabe zu Ihrer Identität (Name, Geburtsdatum) Formulare können benützt werden Ihr Wille muss klar ersichtlich sein Mit einem Datum versehen Unterschreiben Für eine Patientenverfügung besteht keine rechtliche Formpflicht, ausser dass die Identität der Verfasser der Verfasserin klar aus der Verfügung hervorgehen muss, das Dokument muss datiert und eigenhändig unterschrieben sein. PV muss nicht beglaubigt werden
Registrieren Versicherungs- Ausweis Krankenkasse
Aufbewahren Beim Hausarzt In der Wohnung Im Pflegeheim Bei Familienangehörigen Ausweis auf sich tragen
Überprüfen Überprüfung: Alle zwei Jahre empfohlen (Mit Unterschrift bestätigen) Wenn sich die gesundheitliche Situation verändert Widerruf, Ergänzung und Ersatz: Jederzeit möglich Information: Vertretungsperson Familienangehörige, Hausarzt, Heim etc.
Kostenlose Beratung für Menschen ab 60 Jahre Persönliche Beratung Termin vereinbaren, Tel. 031 359 03 03 Kostenlose Beratung für Menschen ab 60 Jahre
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!