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Gesundheits- und Sozialdirektion Das neue Erwachsenenschutzrecht Neue aufsichtsrechtliche Aufgaben Referat zum Thema Neues Erwachsenenschutz – Auswirkungen.

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Präsentation zum Thema: "Gesundheits- und Sozialdirektion Das neue Erwachsenenschutzrecht Neue aufsichtsrechtliche Aufgaben Referat zum Thema Neues Erwachsenenschutz – Auswirkungen."—  Präsentation transkript:

1 Gesundheits- und Sozialdirektion Das neue Erwachsenenschutzrecht Neue aufsichtsrechtliche Aufgaben Referat zum Thema Neues Erwachsenenschutz – Auswirkungen und Handhabung für Heime in Nidwalden 10. Juni 2013 Gesundheitsamt; Denise Bürkler, lic. phil. I 1

2 Gesundheits- und Sozialdirektion Inhalt Aufgabe / Funktion der GSD Aufsichtspflicht GSD / Heime Konzeptuelle Grundlagen Gesetzliche Bestimmungen / Dokumente 2

3 Gesundheits- und Sozialdirektion GSD KESB Pflegeheime Betr. Wohnen Pflegeheime Betr. Wohnen Aufgabe / Funktion GSD Aufsicht über Vollzug des Bundesgesetzes (EG ZGB) Alle Wohn- und Pflegeeinrichtungen mit urteilsunfähigen Personen sind einer Aufsicht zu unterstellen (387). nZGB Erwachsenenschutzrecht Schutzmassnahmen bei hilfsbedürftigen Erwachsenen eigene Vorsorge Massnahmen v. Gesetzes wegen Behördliche Massnahmen 3

4 Gesundheits- und Sozialdirektion Schweizerisches Zivilgesetzbuch 4

5 Gesundheits- und Sozialdirektion Aufsichtspflicht GSD / Heime Bewegungseinschränkende Massnahmen (beM) Welche generellen sowie individuellen bewegungseinschränkenden Massnahmen sind vorgesehen? Welche Mittel oder Massnahmen werden zur Vermeidung von beM eingesetzt? Wie ist der Entscheidungsprozess bei beM gestaltet? (Verantwortlichkeiten, Informationspflicht, Überprüfung, Notfall usw.) Nach welchen Entscheidungskriterien wird bei beM die Verhältnismässigkeit beurteilt? (Urteilsfähigkeit, Handlungsalternativen Grundrecht, Nutzen usw.) Liegt für die Anwendung von bewegungseinschränkenden Massnahmen eine verbindliche Handlungsanleitung vor? (inkl. regelmässige Überprüfung von beM) Liegt eine rechtskonforme Dokumentation vor? (Protokoll, Einsichtsrecht, Beschwerderecht, Aufklärungspflicht, schriftlicher Betreuungsvertrag, schriftlicher Behandlungsplan, Melde- und Benachrichtigungspflicht an KESB / vertretungsberechtigte Personen) 5

6 Gesundheits- und Sozialdirektion Konzeptuelle Grundlagen Konzept Bewegungseinschränkende Massnahmen (beM) Definition beM Massnahmen zur Vorbeugung von beM Aus- und Weiterbildung von MA Angaben über die Anwendung von beM Entscheidungsgrundlagen Dokumentation Information Einbindung ins Qualitätsmanagement Erarbeitung der Konzeptstruktur Konzept Bewegungseinschränkende Massnahmen durch die GSD 6

7 Gesundheits- und Sozialdirektion Gesetzliche Bestimmungen / Dokumente Gesetzliche Bestimmungen bei urteilsunfähigen Personen Schriftlicher Betreuungsvertrag (382) Schriftlicher Behandlungsplan (377) Meldepflicht / Kontaktförderung (386) Informationspflicht betroffene und vertretungsberechtigte Personen (383/385) Einschränkung der Bewegungsfreiheit (383) Protokollpflicht beM (384) Einsichtsrecht (384) Beschwerderecht (385) Ziel: Eine einheitliche Erarbeitung der notwendigen, heiminternen Merkblättern, Reglemente oder ähnliches durch eine Arbeitsgruppe. 7


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