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Veröffentlicht von:Hermine Geschke Geändert vor über 10 Jahren
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Kindes- und Erwachsenen- schutzbehörde (KESB) des Familiengerichts Aarau Aufgaben / Abläufe / Kompetenzen
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Einleitung, Instruktion, Überwachung und Sicherstellung der erforderlichen Abklärungen Sichten der eingegangen Meldungen und Anträge Beurteilung des Gefährdungspotenzials
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Entscheid: Durchführung eigener Abklärungen (Augenschein, Befragungen) Entscheid: Erteilung + Instruktion Abklärungsaufträge an Dritte / Gutachten Beurteilung der eingegangen Abklärungsergebnisse
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Beurteilung des Gefährdungspotentials Eigene Abklärungen Anhörung der Betroffenen, sofern notwendige Zeit dazu vorhanden Entscheid / Verfügung von Sofortmassnahmen
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Durchführung von Erstgesprächen + Anhörungen Kontaktaufnahme, Erstgespräche und Anhörungen mit betroffenen Personen Gewährung rechtliches Gehör > Anhörung der Betroffenen vor Entscheidfällung
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Entscheidfindung und Verfügung von Massnahmen Aufgrund der vorliegenden Fakten Entscheidfindung und Verfügung der behördlichen Massnahmen Welche Massnahmen sind notwendig, angemessen und verhältnismässig
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Ernennung der Mandatsträgerin/ des Mandatsträgers Formulierung der konkreten massgeschneiderten Aufgaben der Mandatsträgerin/ des Mandatsträgers Festlegung Frist der Berichterstattung
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Festlegung der Mandatsträgersentschädigung Festlegung der Kostennoten
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Entscheidfindung und Verfügung von FU Durchführung von Verhandlungen bei Verlängerung von ärztlich angeordneten FU vor Ort Entscheid und Verfügung von Verlängerung des FU Entscheid/ Genehmigung von stationären und ambulanten Nachsorgemassnahmen nach FU
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Bearbeiten von Massnahmen von Gesetzes wegen Hinterlegung und Herausgabe von Patientenverfügungen Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen Überprüfung der Eignung vorsorgebeauftragter Personen und deren Instruktion Überprüfung und Genehmigung bewegungseinschränkender Massnahmen
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Überprüfung der Eignung von Mandatsträgerin/Mandatsträger bei betroffenen schutzbedürftigen Personen die unter altem Recht unter erstreckte elterliche Sorge gestellt wurden. Überprüfung und Beurteilung der unter altem Recht verfügten Massnahmen > Überführung ins neue Recht
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Genehmigung zustimmungspflichtiger Geschäfte Genehmigung aller zustimmungspflichtiger Geschäfte gemäss Art. 416 ZGB
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Instruktion und Beratung Aufsicht und Controlling Instruktion und Beratung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger Aufsicht und Controlling über die verfügten laufenden Massnahmen Abklärungen/ Entscheid zu Beschwerden gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
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Weitere Aufgaben Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und Behörden Pikettdienst gesamtkantonal
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Besondere Herausforderungen Echte Interdisziplinarität der Fachbehörde erfordert klare Ablaufprozesse und klare Strukturen betreffs Aufgaben und Kompetenzen Kommunikation / Umgang mit betroffenen Schutzbedürftigen ist Neuland für Gerichtswesen
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