Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Verwaltungsprozessrecht
Advertisements

IV. 2. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges
IV. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Fall 2 „Der Taxiunternehmer“
Sozialverwaltung Verwaltungsrecht
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
II. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Grundlagen des öffentlichen Baurechts
Fall 7 „Das geschlossene Mirage“
Fall 10 „Ökostrom“.
Deutsches und Brandenburgisches UVP-Recht – im Überblick
Bescheid – Widerspruch
Das Rechtsdienstleistungsgesetz
Schulrecht - Ebenen Gesetze: BayEUG Schulfinanzierungsgesetz
Exkurs: Rechtsöffnungsbegehren
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Rechtsschutz und Verbandsklage
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 18. Juni 2013
Examensrepetitorium Zivilprozessrecht
Genehmigungsverfahren § 10 BImSchG
Falsch stehender Grenzstein
Das gerichtliche Mahnverfahren
Examensklausurenkurs Frühjahrssemester 2014 Öffentliches Recht
Genehmigungsverfahren
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
Der Scheidungsverbund
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Grobschema zur Rechtmäßigkeit des VA
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
Deutsches Kartellrecht
RA/Lehrbeauftragter, LL.M.
Vorüberlegung zum Prüfungsaufbau: Zulässigkeit Begründetheit Ergebnis
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Ρ. ri x ecker.recht Ein eigenwilliges Künstlerhaus Was ist die genaue Fragestellung? (1.) Ist die Versagung der Baugenehmigung (Wofür?: Antrag des K auf.
Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene.
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier SS.
Die Konsolidierung der Wohnungsbauhilfe
Teil 4 Der Scheidungsverbund. I. Zweck des Verbunds von Scheidungs- und Folgesachen Definition in § 137 Abs. 1 FamFG: Über Scheidungs- und Folgesachen.
Verwaltungsrecht – Fall 2
Verwaltungsrecht – Fall 6
Ρ. ri x ecker.recht Die Exzellenzinitiative Vorüberlegung: Was ist die Fragestellung? Landesregierung beantragt beim BVerfG „festzustellen“, das das „Gesetz.
Ρ. ri x ecker.recht Erziehung zur Mündigkeit Vorüberlegung: Worum geht es?  T (15 Jahre) erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die (behördlichen?) und gerichtlichen.
Ρ. ri x ecker.recht Geschwindigkeitsmessungen A.Zulässigkeit der Klage I.Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 VwGO) [behaupten!] II.Statthafte.
Ρ. ri x ecker.recht Die Unterstützung eines Hotelneubaus Probleme des Falles: Zulässigkeit einer Feststellungsklage Nichtigkeit und Unwirksamkeit eines.
Ρ. ri x ecker.recht Eine verbösernde Rückforderung Probleme des Falles: Verwaltungsprozessrechtliche Bedeutung einer „Verböserung“ Anspruchsgrundlage für.
Tutorium: Kommunalrecht Gerrit Hoss.
RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 7. Stunde Alcan-Fall (EuGH, Urteil vom Rs. C-24/95 (Land Rheinland-Pfalz/Alcan.
RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 6. Stunde Verwaltungsrecht Öffentliches Recht und Privatrecht Das gesamte Recht unterteilt.
Klausur in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene – Lösungsvorschlag –
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht.
Anhörung des Beteiligten § 28 VwVfG Dr. Lothar Gellert Grundschema: I. Voraussetzungen 1.Erlass eines VA 2.am Verfahren Beteiligter 3.VA greift in die.
Fortsetzungsfeststellungsklage
Schneeverwehungen Vorgehen der Klausurbearbeitung:
Allgemeines Verwaltungsrecht
Einheit 12: Der Folgenbeseitigungsanspruch
Einheit 11: Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch
Rep.-Kurs Öffentliches Recht
RiBVerwG Helmut Petz Sommersemester 2018
Praxisorientierte Ringvorlesung im Asylrecht
 Präsentation transkript:

Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier SS 2005 Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier SS 2005

Lösung Fall 11 II. Begründetheit I. Sachentscheidungsvoraussetzungen 1. Verwaltungsrechtsweg, § 40 I 1 VwGO  Verwaltungsverfahrensrecht, öffentliches Baurecht 2. Statthafte Klageart  Anfechtungsklage, § 42 I Var. 1 VwGO 3. Klagebefugnis, § 42 II VwGO 4. Widerspruchsverfahren, § 68 ff. VwGO 5. Klagegegner, § 78 I Nr. 1 VwGO 6. Beteiligten- und Prozessfähigkeit 7. Klagefrist

3. Materielle Rechtmäßigkeit der Rücknahme II. Begründetheit Die Anfechtungsklage ist gem. § 113 I 1 VwGO begründet, soweit der angefochtene Ver-waltungsakt rechtswidrig und K dadurch in seinen Rechten verletzt ist. 1. Ermächtigungsgrundlage § 48 LVwVfG, wenn Verwaltungsakt rechtswidrig. a) Formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (+) b) Materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (–)  Nichtigkeit des BPlans wirkt ex tunc.  keine Genehmigungsfähigkeit nach § 35 BauGB 2. Formelle Rechtmäßigkeit der Rücknahme a) Zuständigkeit  Problem: Zuständigkeit der Erlassbehörde für die Rücknahme während des Widerspruchsverfahrens? b) Anhörung, § 28 LVwVfG (+) c) Ergebnis

(f) strittig: Rechtsbehelf des Dritten begründet? 3. Materielle Rechtmäßigkeit der Rücknahme a) Tatbestandsvoraussetzungen (1) rechtswidriger Verwaltungsakt (2) begünstigender Verwaltungsakt: § 48 III VwVfG (3) § 48 IV VwVfG? Streit zum Fristbeginn hier irrelevant. § 50 VwVfG: (a) begünstigender Verwaltungsakt (b) von einem Dritten angefochten (c) während des Vorverfahrens (d) Abhilfe durch Aufhebung (e) ungeschrieben: Rechtsbehelf des Dritten zulässig?  Widerspruchsbefugnis des N?  Widerspruchsfrist?

Lösung Fall 12 (f) strittig: Rechtsbehelf des Dritten begründet? e. A.: Zulässigkeit genügt + Verweis des § 50 VwVfG auf § 49 VwVfG + Vergleich mit § 72 VwGO a. A.: Zulässigkeit und Begründetheit + Vertrauensschutz des Begünstigten + Parallelwertung zu § 72 VwGO h. M.: Zulässigkeit und nicht offensichtlich unbegründet + Vertrauensschutz nicht zu weit eingeschränkt + keine zu weite Prüfungspflicht der Behörde + ratio des § 50 VwVfG b) Rechtsfolge des § 48 I 1 LVwVfG  Ermessen: Vertrauen des Begünstigten auch bei Anwendung des § 50 LVwVfG zu berücksichtigen. 4. Ergebnis

Lösung Fall 12 e. A.: ein Verpflichtungsantrag I. Sachentscheidungsvoraussetzungen 1. Verwaltungsrechtsweg, § 40 I 1 VwGO 2. Statthafte Klageart: Verpflichtungsklage? Problem: Zweitbescheid oder wiederholende Verfügung? Problem: Neben Verpflichtungsantrag noch Antrag auf Wiederauf- greifen des Verfahrens erforderlich? e. A.: ein Verpflichtungsantrag Arg.: Es wird kein neues Verfahren durchgeführt, sondern das abgeschlossene Verfahren wird in den Zustand vor Er- lass der abschließenden Entscheidung zurückversetzt.

II. Begründetheit e. A.: ein Verpflichtungsantrag h. M.: zwei Anträge e. A.: zwei Verpflichtungsklagen BVerwG: Der Kläger muss nur eine Verpflichtungsklage erheben auf Erlass des begehrten VA. Das Wiederauf- greifen ist (nur) als Vorfrage zu behandeln: einheitliche Versagungsgegenklage. 3. Klagebefugnis, § 42 II VwGO (+) 4. Widerspruchsverfahren, § 68 ff. VwGO (+) 5. Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen (+)

Lösungsskizze Fall 13 II. Begründetheit 1. Zulässigkeit des Antrags nach § 51 VwVfG a) Antrag bei der sachlich zuständigen Behörde b) Unanfechtbarer Verwaltungsakt c) Antragsbefugnis d) Geltendmachung eines Wiederaufgreifensgrundes, § 51 I VwVfG e) Frist, § 51 III VwVfG f) Unverschuldetes Unterlassen im früheren Verfahren, § 51 II VwVfG 2. Begründetheit, § 51 I VwVfG a) Unanwendbarkeit des § 51 I VwVfG? b) § 51 I Nr. 1 VwVfG? Problem: Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung 3. Rücknahme nach § 48 f. VwVfG?

Lösungsskizze Fall 13 II. Begründetheit I. Sachentscheidungsvoraussetzungen 1. Verwaltungsrechtsweg, § 40 I 1 VwGO Problem: öffentlich-rechtliche Streitigkeit?  Qualifizierung des Vertrags? ...§ 54 S. 1 VwVfG: GegenstandsTh. 2. Statthafte Klageart  allgemeine Leistungsklage, Arg.: Gleichordnungsverhältnis 3. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog (str.)  möglicher Anspruch aus § 54 LVwVfG 4. Richtiger Kläger/Beklagter 5. Beteiligten- und Prozessfähigkeit 6. Rechtsschutzbedürfnis  Anspruch leichter durch VA geltend zu machen?

(1) Austauschvertrag i. S. v. § 56 I LVwVfG II. Begründetheit Die Klage ist begründet, wenn der Stadt S der geltend gemachte Anspruch zusteht. Die setzt die Wirksamkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages voraus. 1. Spezielle Nichtigkeitsgründe des § 59 II LVwVfG a) Anwendbarkeit Subordinationsrechtlicher Vertrag? e. A.: ...wenn der Vertragsinhalt auch als VA hätte ergehen können Arg.: Wortlaut. h. M.: Es kommt nur auf ein generelles Über-/Unterordnungsverhältnis an: Verhältnis der vertragsschließenden Parteien. Arg.: Bürger soll geschützt werden. b) Nichtigkeit gem. § 59 II Nr. 1 LVwVfG c) Nichtigkeit gem. § 59 II Nr. 4 LVwVfG (1) Austauschvertrag i. S. v. § 56 I LVwVfG

(1) Austauschvertrag i. S. v. § 56 I LVwVfG Problem: hinkender/kupierter Austauschvertrag (2) § 56 II LVwVfG? (3) § 56 I LVwVfG: (a) Bestimmter Zweck (b) Erfüllung öffentlicher Aufgaben (c) Angemessenheit (d) Sachlicher Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung d) Ergebnis 2. Nichtigkeit gem. § 59 I VwVfG i. V. m. § 134 BGB a) Anwendbarkeit des § 134 BGB b) Auslegung: „Verstoß gegen ein Verbotsgesetz“ b) Auslegung: „Verstoß gegen ein Verbotsgesetz“

b) Auslegung: „Verstoß gegen ein Verbotsgesetz“  qualifizierter Rechtsverstoß, sonst wäre § 59 II VwVfG überflüssig.  Sinn und Zweck der die Rechtswidrigkeit begründenden Rechtsnorm und Erheblichkeit des Rechtsverstoßes sowie öffentliches Interesse an der Einhaltung der Vorschrift. (Abwägung) * Regelung der Sondernutzungsgebühr in § 47 LStrG? * Vertragsformverbot? (Beamtenrecht, Prüfungsrecht, Wehrrecht, Abgabenrecht, Baurecht [§ 2 III BauGB a. E.]) c) Ergebnis 3. Folgen der Nichtigkeit, § 59 III VwVfG III. Gesamtergebnis

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Mitarbeit!

Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier SS 2005