Rechtlicher Rahmen für die Arbeit

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 Präsentation transkript:

Rechtlicher Rahmen für die Arbeit 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Rechtlicher Rahmen für die Arbeit

Gesetzlicher Stufenbau 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Gesetzlicher Stufenbau Gesetze Arbeitszeitgesetzt Angestelltengesetz Kollektiv-vertrag Betriebs-verein-barung Einzel-vertrag Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und WKO Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Unternehmen Vereinbarung zwischen AN und Unterenehmen

Gesetzlicher Stufenbau 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Gesetzlicher Stufenbau Es gilt immer die höhere Stufe (z.B. Gesetz überlagert Kollektivvertrag, Kollektivvertrag überlagert Betriebsvereinbarung…) Ausnahme 1: Eine Veränderung auf der niedrigeren Stufe bedeutet eine Besserstellung z.B.: Kollektivvertrag Mindestgehalt von € 1.460,- Im Dienstvertrag € 1.860,-   € 1.260,- 

Personalwesen - Kutschera 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Beispiel Ausnahme 2: ausdrücklich im Gesetz aufgeführt § 7 (2) AZG: Unbeschadet der nach Abs. 1 erster Satz zulässigen Überstunden können durch Kollektivvertrag bis zu fünf weitere Überstunden, für Arbeitnehmer im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe, ….zugelassen werden. Dabei kann das Ausmaß der wöchentlichen Überstunden abweichend von Abs. 1 zweiter Satz festgelegt werden.

Kollektivvertrag Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Kollektivvertrag Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber

Personalwesen - Kutschera 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Die Gewerkschaft Interessensvertretung der Arbeiter und Angestellten Keine Pflichtmitgliedschaft Organisiert in Dachverband ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund) Ist in Teilgewerkschaften gegliedert Z.B: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) Ist sozialdemokratisch geprägt

Die Wirtschaftskammer 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Die Wirtschaftskammer Interessensvertretung der Selbständigen und Unternehmer (Pflichtmitgliedschaft) Erhält Kammerumlage der Unternehmen Servicestelle für Unternehmen Ist in Sparten – Fachgruppen/Gremien/Innungen gegliedert Sparten: Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Bank und Versicherung, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Information und Consulting Ist konservativ/ÖVP-lastig

Personalwesen - Kutschera 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Kollektivvertrag Wichtigste Regelung im Arbeitsrecht Politisches Instrument Immer auf Verhandlungsbasis Abhängigkeit von Konjunktur Zentrale Aufgabe der Sozialpartnerschaft (Stillhalteabkommen zwischen ÖGB, AK, WKO und Landwirschaftskammer)

Kollektivvertrag = Tarifvertrag 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Kollektivvertrag = Tarifvertrag Ausgehandelt zwischen Gewerkschaft und WKO Geltungsbereich: für eine Sparte/für ein Gebiet Sparten = Unternehmensgegenstand: Handel, Metallverarbeitung,.. Inhalt: Regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen Hier wird gehandelt, gefeilscht, gedroht… bis zum Streik Zentraler Punkt: Höhe der Lohnsteigerung

Personalwesen - Kutschera 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Kollektivvertrag II Geregelt im KV Für wen er gilt und wo er gilt (Branche, Gebiet) Welche Pflichten haben die Beteiligten Arbeitszeit/Überstunden/Urlaub/Karenz Kündigung/Abfertigung Gehalt – Gehaltsordnung (Einstufungstabellen nach Dienstalter und Verwendung)

Kollektivvertrag in der Praxis 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Kollektivvertrag in der Praxis KV-Verhandlungen: Metaller starten Herbstlohnrunde Das große Feilschen beginnt. Heute, Donnerstag 11:00 Uhr, wird mit den Verhandlungen zu den Metaller-Kollektivverträgen die Herbstlohnrunde eingeläutet. Für die Gewerkschaften haben die Abschlüsse der sechs Metaller-Industrieverbände Vorbildcharakter für alle anderen Branchen, die Arbeitgeber sehen das nicht so… …Der größte Fachverband, die Maschinen- und Metallwarenindustrie, hat schon zu Wochenbeginn ein großes Wehklagen über die schlechte Auftragslage angestimmt. "Uns geht es schlecht„… www.DiePresse.at, 25.09.2014

Metaller-KV: "Zeichen stehen auf Streik" 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Metaller-KV: "Zeichen stehen auf Streik" Ohne Ergebnis blieb auch die dritte Runde der Kollektivvertrags-Verhandlungen. Die Industrie will die Löhne nur unter der Inflationsrate anheben. In der Maschinen- und Metallwarenindustrie stehen die Zeichen auf Sturm. Die Verhandlungen für einen Kollektivvertrag (KV) 2015 sind Dienstagnacht abgebrochen worden, nun folgen Betriebs-versammlungen. Die Gewerkschaften sind empört, dass die Industrie den Mindestlohn nicht anheben will und die Ist-Löhne unter der Inflationsrate bleiben sollen. Dies führe zu einem Reallohnverlust. www.DiePresse.at, 15.10.2014

"Noch verkraftbar": 2,1 Prozent mehr Lohn für Metaller 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera "Noch verkraftbar": 2,1 Prozent mehr Lohn für Metaller Elfstündiger Verhandlungsmarathon bringt Lösung. Angesichts einer Inflation von 1,7 Prozent ist das ein Reallohnplus von 0,4 Prozentpunkten. Ein elfstündiger Verhandlungsmarathon in Runde Vier der Metaller-Herbstlohnrunde bringt den rund 120.000 Mitarbeitern in der Maschinen- und Metallwarenindustrie ein Plus von 2,1 Prozent auf dem Gehaltszettel. Der neue Kollektivvertrag (KV) gilt ab November für ein Jahr. FMMI-Obmann Christian Knill hält den Abschluss für "gerade noch verkraftbar", wie er in der Nacht auf Mittwoch sagte. www.DiePresse.at 29.10.2014

Betriebsvereinbarung 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Betriebsvereinbarung Zwei Partner: Unternehmensleitung – Betriebsrat Kann MA nur günstiger stellen als im Kollektivvertrag vorgesehen. Was vereinbart werden muss: Akkordarbeit Einführung einer betrieblichen Disziplinarordnung Einführung von detaillierten Personalfragebögen Einführung von Kontrollsystemen

Personalwesen - Kutschera 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Betriebsrat Mitbestimmung der AN im Unternehmen Arbeiter bis Ende 19 Jhdt. rechtlos Gründung erster Gewerkschaften – für ganzen Staat oder für ganze Branchen Auf Unternehmensebene: Betriebsrat

Betriebsrat II – gesetzliche Mitbestimmung (nur zur Übersicht) 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Betriebsrat II – gesetzliche Mitbestimmung (nur zur Übersicht) Geregelt im Arbeitsverfassungsgesetz Ab 5 Mitarbeitern  1 BR kann gewählt werden Bei 100 MA  4 BR können gewählt werden Information, Mitbestimmung Info über Kündigungen (Motivkündigungen, sozial ungerechtfertigt) Zustimmung zu Entgeltänderungen, Arbeitszeitänderungen Information über wirtschaftliche Lage Personalvertreter sitzt in Aufsichtsrat von AG

Betriebsrat III – in den Medien 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Betriebsrat III – in den Medien Opel: Ein unrettbares Werk im Todeskampf 10.12.2012 | 17:24 |   (Die Presse) Die Tochter des US-Autokonzerns GM macht die Drohung wahr und schließt im Jahr 2016 das Autowerk in Bochum mit knapp 3400 Mitarbeitern. Die Belegschaft und der Betriebsrat wollen das nicht hinnehmen.

Betriebsrat IV – Machtzentrale 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Betriebsrat IV – Machtzentrale Hannover - Klaus Volkert ist wieder frei: Der in der VW-Affäre um Lustreisen und Schmiergeldzahlungen verurteilte Ex-Betriebsratschef ist vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Etwa ein Jahr und neun Monate nach Antritt seiner Strafe kam Volkert auf freien Fuß. Das Landgericht Braunschweig hatte den heute 68-Jährigen wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Volkert hatte zu Unrecht Sonderbonuszahlungen von fast zwei Millionen Euro kassiert. Quelle: Spielgel Online, Freitag, 02.09.2011 – 16:19 Uhr

Personalwesen - Kutschera 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Arbeitsvertrag Abgeschlossen zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeiter Muss entweder schriftlich vorliegen (kein Anrecht auf vollständigen, schriftlichen Vertrag) Kann auch als Dienstzettel geschehen

Personalwesen - Kutschera 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Dienstzettel Jede AN hat ein Recht auf den Dienstzettel Inhalt Name/Anschrift von AG und AN Beginn/Ende des Arbeitsverhältnisses Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin1) Arbeitsort Einstufung Verwendung Anfangsbezug, Fälligkeit des Entgelts, Urlaubsausmaß, Vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit, geltender Kollektivvertrag1) 1) oder Verweis auf die gesetzliche Regelung

Beendigung des Dienstverhältnisses 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Beendigung des Dienstverhältnisses Befristete Arbeitsverträge enden mit: - Vertragsablauf Klarerer Termin, Verbot von Kettenverträgen Unbefristete Arbeitsverträge enden mit: - Kündigung durch Arbeitsnehmer Kündigung durch Arbeitsgeber Kündigungsfristen (im Kollektivvertrag geregelt) früher: Abfertigung (bei Kündigung durch AG) - Entlassung

Beispiel Kündigungsfrist 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Beispiel Kündigungsfrist Kündigungstermin (z.B.: zum Monatsletzten) Arbeitsverhältnis endet per Monatsletzten Kündigungsfrist (z.B.: 1 Monat) 1 Monat vor Kündigungstermin muss Kündigung ausgesprochen werden Genaue Fristen stehen im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag

Entlassung (vulgo: Fristlose) 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Entlassung (vulgo: Fristlose) Nur bei triftigen Gründen gerechtfertigt längere Zeit Arbeitsverweigerung Diebstahl – Unterschlagung Eigenes Unternehmen ohne Genehmigung Strafbare Handlung die Vertrauenswürdigkeit einschränkt Unmittelbar aussprechen (selber Tag) Falls ungerechtfertigt – wie Kündigung d.h. Entgeltfortzahlung, etc.

Mitarbeitermotivation 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera Mitarbeitermotivation