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Veröffentlicht von:Hedwig Alexa Bretz Geändert vor über 8 Jahren
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Gesetz über die Arbeitsverhältnisse 1.1.2003
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Manteltarifvertrag Branchentarifvertrag Firmentarifvertrag Allgemeine Regelungen (Akte) des Arbeitgebers
3
Gesetz über die Arbeitsverhältnisse Gesetz über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Gesetz über die Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung Arbeitsverfassungsgesetz Gesetz über öffentliche Bedienstete Streikgesetz Gesetz über die Repräsentativität der Gewerkschaften
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Gesetz über die Arbeitsverhältnisse Mindeststandards Arbeitsvertrag AN- und AG-Pflichten Besonderheiten des Arbeitsvertrags Auflösung/Beendigung des Arbeitsvertrags Arbeitsentgelt Jahresurlaub, Pausen, Ruhezeiten AN-Schutz, Geltendmachung der AN-Rechte
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Arbeitsvertrag Verbindliche Bestandteile Vertragsänderung Befristete Beschäftigung AG-Wechsel
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AUFLÖSUNG/BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGS Modalitäten Kündigung Ordentliche und außerordentliche Kündigung Abfertigung Kündigungsfristen Kündigungsschutz
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ARBEITSENTGELT Lohn Zulagen Urlaubsgeld Abfertigung bei Renteneintritt Lohnfortzahlung
8
ARBEITSZEIT Begriffsbestimmung Vollarbeitszeit Überstunden Überstundenverbot Verteilung der Arbeitszeit (Arbeitszeitlage) Nachtarbeit
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PAUSEN UND RUHEZEITEN Arbeitspausen Tages- und Wochenruhezeiten Jahresurlaub
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ARBEITNEHMER- PFLICHTEN Disziplinarmaßnahmen Anhörungsrecht Rolle der Gewerkschaft Entscheidung über die Disziplinarhaftung Schadenshaftung Pauschalschadenersatz
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BESONDERER ARBEIT- NEHMERSCHUTZ Mutter- und Elternschutz Jugendschutz Behindertenschutz Schutz älterer ArbeitnehmerInnen
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GELTENDMACHUNG DER AN-RECHTE Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber Gerichtsschutz Schiedsgericht
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ROLLE DER GEWERKSCHAFT NACH MASSGABE DES ARBEITSGESETZES Begutachtung der Allgemeinen Regelungen – Artikel 8 Unterrichtungs- und Beratungsrecht bei Betriebsüberlassungen – Artikel 74 Unterrichtungs- und Anhörungsrecht bei Kündigungen – Artikel 84 Widerspruch bei Kündigung – Artikel 85 Beratungsrecht – Artikel 97, 103
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ROLLE DER GEWERKSCHAFT NACH MASSGABE DES ARBEITSGESETZES Verteilung der Arbeitszeit – Artikel 147 Beratungsrecht bei Nachtarbeit – Artikel 152 Disziplinarverfahren – Artikel 179 Tätigkeit und Schutz der gewerkschaftlichen Vertrauensleute - Artikel 207 – 210
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