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Gesetz über die Arbeitsverhältnisse 1.1.2003. Manteltarifvertrag Branchentarifvertrag Firmentarifvertrag Allgemeine Regelungen (Akte) des Arbeitgebers.

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Präsentation zum Thema: "Gesetz über die Arbeitsverhältnisse 1.1.2003. Manteltarifvertrag Branchentarifvertrag Firmentarifvertrag Allgemeine Regelungen (Akte) des Arbeitgebers."—  Präsentation transkript:

1 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse 1.1.2003

2 Manteltarifvertrag Branchentarifvertrag Firmentarifvertrag Allgemeine Regelungen (Akte) des Arbeitgebers

3 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse Gesetz über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Gesetz über die Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung Arbeitsverfassungsgesetz Gesetz über öffentliche Bedienstete Streikgesetz Gesetz über die Repräsentativität der Gewerkschaften

4 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse Mindeststandards Arbeitsvertrag AN- und AG-Pflichten Besonderheiten des Arbeitsvertrags Auflösung/Beendigung des Arbeitsvertrags Arbeitsentgelt Jahresurlaub, Pausen, Ruhezeiten AN-Schutz, Geltendmachung der AN-Rechte

5 Arbeitsvertrag Verbindliche Bestandteile Vertragsänderung Befristete Beschäftigung AG-Wechsel

6 AUFLÖSUNG/BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGS Modalitäten Kündigung Ordentliche und außerordentliche Kündigung Abfertigung Kündigungsfristen Kündigungsschutz

7 ARBEITSENTGELT Lohn Zulagen Urlaubsgeld Abfertigung bei Renteneintritt Lohnfortzahlung

8 ARBEITSZEIT Begriffsbestimmung Vollarbeitszeit Überstunden Überstundenverbot Verteilung der Arbeitszeit (Arbeitszeitlage) Nachtarbeit

9 PAUSEN UND RUHEZEITEN Arbeitspausen Tages- und Wochenruhezeiten Jahresurlaub

10 ARBEITNEHMER- PFLICHTEN Disziplinarmaßnahmen Anhörungsrecht Rolle der Gewerkschaft Entscheidung über die Disziplinarhaftung Schadenshaftung Pauschalschadenersatz

11 BESONDERER ARBEIT- NEHMERSCHUTZ Mutter- und Elternschutz Jugendschutz Behindertenschutz Schutz älterer ArbeitnehmerInnen

12 GELTENDMACHUNG DER AN-RECHTE Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber Gerichtsschutz Schiedsgericht

13 ROLLE DER GEWERKSCHAFT NACH MASSGABE DES ARBEITSGESETZES Begutachtung der Allgemeinen Regelungen – Artikel 8 Unterrichtungs- und Beratungsrecht bei Betriebsüberlassungen – Artikel 74 Unterrichtungs- und Anhörungsrecht bei Kündigungen – Artikel 84 Widerspruch bei Kündigung – Artikel 85 Beratungsrecht – Artikel 97, 103

14 ROLLE DER GEWERKSCHAFT NACH MASSGABE DES ARBEITSGESETZES Verteilung der Arbeitszeit – Artikel 147 Beratungsrecht bei Nachtarbeit – Artikel 152 Disziplinarverfahren – Artikel 179 Tätigkeit und Schutz der gewerkschaftlichen Vertrauensleute - Artikel 207 – 210


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