Bereich Markt und Integration Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Für eine effektive und effiziente Arbeitsmarkt-politik: Instrumentenreform SGB III.
Advertisements

Schule – und was dann? Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda Lars.
Fachforum 1: Modelle des Wiedereinstiegs/ Beispiel power_m
Qualifizierung während Kurzarbeit
Ich-AG und andere Kleingründungen
SOFI Zugänge und Übergangsprozesse zur Facharbeit Bettina Kohlrausch.
Kaufmännische Assistenten für Wirtschafts- Informatik
Themen: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Aktion Erstausbildung junger Erwachsener Anträge zur Sitzung.
Zukunft des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg
ARGE Leipzig Finanzierung von Produktions-schulen mittels SGB II – Fachtagung des Bundesverbandes Produktionsschulen.
Arbeitsgelegenheiten nach SGB II
Aus- und Weiterbilden als Beruf
Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 1980
Schichtarbeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II
Aufgabe und Rolle der beruflichen Weiterbildung in Krisenzeiten Bamberg 24. September 2009.
Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Susann Kasperski Juliane Schmidt
Auszüge aus dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter.
Die Individualförderungen 2013: Referentin: Irene Sacherer.
Arbeitsmarktservice Wien
Die Individualförderungen 2012:
Gemeinnützige Arbeit als Resozialisierungsinstrument
VCB-Fachtagung Bad Steben 21. Januar 2004Förderung der beruflichen Qualifizierung – Perspektiven 2004 Vortrag Hans-Uwe Stern Bundesagentur für Arbeit.
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Wirtschaftspolitische Aspekte im Handlungsfeld der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen.
Stand: 27.Februar 2009 Konjunkturelles Kurzarbeitergeld einschl. der Qualifizierung von Beschäftigten während der Kurzarbeit Nutzungshinweise zur Titelfolie:
Agentur für Arbeit Ravensburg
Agentur für Arbeit Rheine –
SBB Stand 04/ Weiterbildungsstipendium. 2 Das Programm ist auf junge Leute in der beruflichen Startphase angelegt, um sie zu Weiterbildung und Aufstieg.
EGZ-Förderungsmöglichkeiten
Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Aktueller Sachstand
Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds in Niedersachsen Vortrag im Rahmen der Veranstaltung "Instrumente.
Allgemeines zu Produktionsschulen
Erwachsenenweiterbildung
Aktuelle Trends in der Arbeitnehmerüberlassung Potsdam – 4./5. Juni 2012.
Prospektive Analyse für die Seniorenwirtschaft in der DG ESF
Initiative Jugend und Chancen – Integration Fördern Informationsveranstaltung am 16. Mai 2008.
Seite 1 Die Reform des Berufsbildungsgesetzes gewerkschaftliche Positionen und Stellungnahmen Berlin, Oktober 2003.
„Nicht geliebt aber viel genutzt
Stufenpflegschaftsabend 2 Jahrgangsstufe 1
Beschäftigungssicherung durch Kurzarbeit
Erläuterung der Schnittstellenproblematik aus juristischer Sicht
Das Eingliederungs- management der Bewährungshilfe
Umsetzungsergebnisse zum NRW-Förderinstrument Bildungsscheck Veranstaltung: Berufliche Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten am 28. November 2007.
Herzlich Willkommen in der Oldenburger Jugendwerkstatt
Gemeinsam etwas wagen, gemeinsam etwas unternehmen.
1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi.
Trends und Perspektiven
Information zu Bildungsförderung 1. Sonderprogramm WeGebAU 2
Zertifizierung einer Teilqualifikation durch die IHK
Das neue Mindestlohngesetz
Unsere Förderungen für Unternehmen
Enquetekommission Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft – berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung.
Instrumente und Förderungen
Das Recht der Ausbildungsverhältnisse
Von aktiver zu aktivierender Arbeitsmarktpolitik – Die Hartz-Arbeitsmarktreformen.
Europäischer Sozialfonds Perspektiven in Bayern – Perspektiven in Europa.
Modul 3 Förderinstrumente zur Finanzierung der beruflichen Bildung
Auftaktveranstaltung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
Pia Schmitt, Fachtag Flüchtlingsarbeit 02. Juli 2015
bfw-Unternehmensgruppe
Arbeitsfähigkeit und Wohnungslosigkeit BAWO Fachtagung 7. Mai 2009 Mag. Ulrike Oberauer, AK Salzburg.
BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: „Bild/Logo einfügen“ > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn: Menüreiter: „Bild/Logo.
Angebote zur Integration von Flüchtlingen in Unternehmen und Praxisbeispiele.
Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld & Qualifizierung Regionalkonferenz Rostock am
Jobcenter Weimarer Land Erfurt – Erfahrungsaustausch Integrationsberater LAP der Region Mittelthüringen.
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
 Präsentation transkript:

Bereich Markt und Integration Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung

Seite 2 Gliederung Grundsätzliches Fördervoraussetzungen und -umfang Sonderprogramme Alternativen Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI,

Seite 3 Grundsätzliches Förderungsmöglichkeiten bestehen für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und Beschäftigte Weiterbildungsförderung ist eine Ermessensleistung Maßnahme- und Trägerzulassung ist erforderlich; Ausnahme: Erwerb schulischer Abschlüsse in der Beschäftigtenförderung Antragstellung und Beratungspflicht vor Seminarbeginn Vorschriften sind in SGB III und SGB II nahezu identisch Neutralitätspflicht Bildungsgutschein Bildungszielplanung Budget für Förderung der beruflichen Weiterbildung ist Bestandteil des Eingliederungstitels Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI,

Seite 4 Fördervoraussetzungen und -umfang I Begriff der Notwendigkeit  Berufliche Eingliederung bei Arbeitslosigkeit  Abwendung drohender Arbeitslosigkeit  Fehlender Berufsabschluss Abgrenzung zur Erstausbildung: Arbeitsnehmer ohne Berufsabschluss benötigen mindestens drei Jahre berufliche Tätigkeit Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI,

Seite 5 Fördervoraussetzungen und -umfang II Ungelernte (Geringqualifizierte): Kein Abschluss einer mindestens zweijährigen Ausbildung Wieder Ungelernte:  Berufsabschluss liegt vor  Mindestens vier Jahre an- oder ungelernte Beschäftigung (es gelten auch Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege)  Negative Eingliederungsprognose im erlernten Beruf Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI,

Seite 6 Fördervoraussetzungen und -umfang III Umschulung = erwachsenengerecht verkürzte Ausbildung  Verkürzung um mindestens 1 / 3  Nicht verkürzbare Ausbildungen:  Förderung von 2 / 3, wenn Finanzierung des dritten Drittels institutionell sichergestellt ist  Mögliche Formen: Überbetrieblich, betrieblich, Externenprüfung  Nach § 131b SGB III kann für Maßnahmebeginntermine vom bis die komplette dreijährige Umschulung zum Altenpfleger/in gefördert werden – soweit keine Verkürzungstatbestände bestehen. Aufstiegsfortbildung nur im Einzelfall Ausschluss von Hochschulausbildungen Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI,

Seite 7 Fördervoraussetzungen und -umfang IV SGB III: Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (Besondere Budgets) SGB II: Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft Gemeinsam:  Lehrgangskosten  Fahrtkosten  Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung  Kinderbetreuungskosten  Stützunterricht bei betrieblicher Umschulung Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI,

Seite 8 Sonderprogramme I (Stille Reserve/Arbeitnehmer) Eigenes Budget im SGB III für besondere Personenkreise Es gelten die Vorschriften der Weiterbildungsförderung Beschäftigte: Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) Geringqualifizierte, Berufsrückkehrer/innen, Wiedereinsteiger/innen (mind. 1 Jahr unterbrochen): Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) Arbeitsentgeltzuschuss möglich (Budget kein Problem; in 2012 nur 2/3 verbraucht) Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI,

Seite 9 Sonderprogramme II: WeGebAU (für Beschäftigte) Ziel: Anschubfinanzierung und Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen Geringqualifizierte:  Bei Erwerb eines Berufsabschlusses oder einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation ist unabhängig von der Betriebsgröße ein Arbeitsentgeltzuschuss möglich  Wenn diese zusätzlich Anfallen auch Fahr- und Kinderbetreuungskosten sowie Kosten der Unterkunft und Verpflegung Beschäftigte in Unternehmen unter 250 Mitarbeitern:  Ab 45 Jahre: Lehrgangskosten bis zu 75 Prozent bei Anpassungsqualifizierung  Unter 45 Jahre: Lehrgangskosten bis zu 50 Prozent bei Anpassungsqualifizierung  Altersunabhängig: Mindestumfang vier Wochen oder 160 Unterrichtsstunden Im Wegebau II keine Zertifizierung der Schulen notwendig Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 50 % (Bruttogehalt + SV) 2012 gab es 210 Umschulungen zur Altenpfleger/in in Baden-Württemberg Beschäftigte sind auch Menschen, die einen Arbeitsvertrag für die Zukunft haben. Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI,

Seite 10 Sonderprogramme III: IFlaS Personenkreis:  Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Geringqualifizierte  Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Berufsrückkehrer/innen und Wiedereinsteiger/innen Für Geringqualifizierte muss das Qualifizierungsziel auf einen Berufsabschluss ausgerichtet sein Für Berufsrückkehrer/innen und Wiedereinsteiger/innen sind auch Anpassungsqualifizierungen möglich Arbeitsentgeltzuschuss kommt ebenfalls in Betracht Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI,

Seite 11 Alternativen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung  Höchstdauer von acht Wochen zur Kenntnisvermittlung  Einkaufsmaßnahmen oder Gutscheinvariante Zustimmung zur eigenfinanzierten Weiterbildung  Bei Arbeitslosigkeit Weitergewährung Arbeitslosengeld  Berufliche Weiterbildung  Kein qualifizierter Abschluss  Abbruchsbereitschaft und -möglichkeit  Nur im SGB III Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI,