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Veröffentlicht von:Waldo Altepeter Geändert vor über 10 Jahren
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Aktuelle Trends in der Arbeitnehmerüberlassung Potsdam – 4./5. Juni 2012
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I. Gesetzliche Neuregelungen II. Aktuelle Rechtsprechung III. Aktuelle Tarif-Tendenz
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I. Gesetzliche Neuregelungen
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Wesentliche Neuerungen: 1.Ausweitung der Erlaubnispflicht 2.Verbot der Dauerleihe 3.Konzernprivileg und Gelegenheitsüberlassung 4.Drehtürklausel 5.Rechte im Entleiherbetrieb 6.Mindestlohn
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II. Aktuelle Rechtsprechung
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Innerbetriebliche Stellungausschreibung bei Dauerleihe – BAG Beschl. v. 01.02.2011 – 1 ABR 79/09 Betriebsrat
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Innerbetriebliche Stellungausschreibung bei Kurzleihe – LAG Schleswig-Holst. Beschl. v. 28.02.2012 – 6 TaBV 43/11 Betriebsrat
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Konsultationsverfahren nach § 81 SGB IX – BAG Beschl. v. 23.06.2010 – 1 ABR 3/09 Betriebsrat
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Auskunft über Person des Leiharbeitnehmers – BAG Beschl. v. 09.03.2011 – 7 ABR 137/09 Betriebsrat
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Übernahme von JAV-Mitgliedern bei Leiharbeit– BAG Beschl. v. 17.02.2010 – 7 ABR 89/08 Betriebsrat
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III. Tarif-Tendenz
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Tarifeinigung Pilotbezirk Baden-Württemberg Metall- und Elektroindustrie unbeschränkte Leihe für 18 Monate unbeschränkte Leihe für 18 Monate nach 18 Monate Prüfpflicht Entleiher, ob Übernahme in Betracht kommt nach 18 Monate Prüfpflicht Entleiher, ob Übernahme in Betracht kommt nach 24 Monate Übernahmeangebot vorgeschrieben nach 24 Monate Übernahmeangebot vorgeschrieben
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Tarifeinigung Pilotbezirk Baden-Württemberg Ausnahme von der Übernahmepflicht bei sachlichen Gründen (Projekte, Vertretung pp.) Ausnahme von der Übernahmepflicht bei sachlichen Gründen (Projekte, Vertretung pp.) Abweichung von Grundregel durch BV (auch verschlechternd) ohne Zustimmung Tarifvertragsparteien Abweichung von Grundregel durch BV (auch verschlechternd) ohne Zustimmung Tarifvertragsparteien bestehende BVen haben Vorrang vor Tarif bestehende BVen haben Vorrang vor Tarif
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Branchenzuschläge Metall- und Elektronindustrie IGZ-DGB-Tarifvertrag Tarifverträge zwischen Zeitarbeits-Tarifpartnern Tarifverträge zwischen Zeitarbeits-Tarifpartnern gestaffelt nach Entleihzeiträumen gestaffelt nach Entleihzeiträumen 6 Wochen bis 9 Monate: 15 bis 50 % Zuschlag 6 Wochen bis 9 Monate: 15 bis 50 % Zuschlag
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