Kommunaler Schutzschirm des Landes
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? Unterstützung finanzschwacher Kommunen durch Teilentschuldung Land Hessen stellt 3,2 Mrd. Euro zur Verfügung Unterteilung in: Entschuldungshilfe bis zu 2,8 Mrd. Euro und Zinsdiensthilfe bis zu 400 Mio. Euro
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? Entschuldungshilfe: Übernahme mit Tilgung von Investitions- und Kassenkrediten durch das Land Hessen. Für die Kreisstadt Homberg (Efze) ist dies ein festgestellter Betrag von 15.934.421 Euro Zinsdiensthilfe Für die übernommenen Investitions- und Kassenkredite müssen die Kommunen grundsätzlich Zinszahlungen leisten
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? Zinsdiensthilfe Hierfür können Zinsdiensthilfen beantragt werden Diese betragen in den ersten 15 Jahren bis zu 2 Prozentpunkte und ab dem 16. – 30. Jahr bis zu 1,5 Prozentpunkte
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? 106 Kommunen waren antragsberechtigt in Hessen 102 haben die freiwillige Teilnahme am Schutzschirm beantragt, dazu gehört auch der Antrag der Kreisstadt Homberg (Efze) Der Antrag musste bis zum 29. Juni 2012 (Ausschlussfrist) gestellt werden, um grundsätzlich am Schutzschirm teilnehmen zu können
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung den erforderlichen Grundsatzbeschluss am 29. März 2012 gefasst Der Antrag der Kreisstadt Homberg (Efze) wurde am 14. Juni 2012 – somit fristgerecht – gestellt Dieser Antrag dient als Grundlage der Verhandlungen zwischen der Kreisstadt Homberg (Efze) und dem Land Hessen über eine Vereinbarung
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? Mit dem Antrag mussten gleichzeitig Konsolidierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, mit der Angabe, bis wann die Kreisstadt Homberg (Efze) das Defizit abbauen will (Abbauzeitraum) Diese Vorschläge können bis zur Unterzeichnung der Vereinbarung noch abgeändert oder ergänzt werden
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? Ausgangspunkt für den Abbau des Defizits ist der durchschnittlichen Fehlbetrag der Haushaltsjahre 2010 und 2011 in Höhe von 2.879.584 Euro Ziel ist der Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), wonach die Einnahmen (Erträge) und Ausgaben (Aufwendungen) ausgeglichen sein sollen
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? Der Haushaltsausgleich soll ab dem Jahr 2013 schnellstmöglich erreicht werden, spätestens jedoch im Jahr 2020 Es ist beabsichtigt, den Haushaltsausgleich mit den bisher geplanten Konsolidierungsmaßnahmen bereits nach Abschluss des Jahres 2015 zu erreichen
Der kommunale Schutzschirm Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze) entscheidet selbst darüber, welche Konsolidierungs-maßnahmen umgesetzt werden sollen
Der kommunale Schutzschirm Die Kommunen sollen Ihre Haushalte über alle denkbaren Maßnahmen sowohl auf der Ausgabe- (Aufwand-) als auch der Einnahmeseite (Ertragseite) konsolidieren Folgende Konsolidierungsmaßnahmen wurden mit dem Antrag vorgeschlagen:
Konsolidierungsmaßnahmen Alle Bereiche der Verwaltung 10 %-Kürzung der Instandhaltungsaufwendungen von Fahrzeugen, Gebäuden, Außenanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen Zeitraum ab 2013 Einsparung voraussichtlich: 10 % von 1.105.000 Euro = 110.500 Euro / Jahr
Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen Gebäude Heizungsanlagen Dächer mit Regenrinnen Bodenbeläge Malerarbeiten Sanitäre Einrichtungen Holzfenster
Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen Fahrzeuge Inspektionen Hauptuntersuchungen Zusätzliche Wartungen und Inspektionen an feuerwehrtechnischen Geräten Verschleißmaterial (Glühbirnen, Wischerblätter, Frostschutz, Motoröl) Neue Reifen
Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen Außenanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen Wartung von Spreizer, Rettungsscheren, Hydraulik-, Atemschutzgeräten und Alarmsirenen Löschteiche Bachläufe (Hochwasservermeidung) Brücken Straßen, Wege, Plätze (Mährhythmus) Sport-, Spiel- und Bolzplätze
Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen Außenanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen Straßenbeleuchtung, Ampelanlagen und Verkehrsschilder Technische Geräte wie: Rasenmäher, Rasentraktoren, Motorsensen, Motorsägen, Heckenscheren, Kehrmaschine, Pumpen Stadtmauer und sonstige historische Anlagen Feld- und Wirtschaftswege, Steinablagerungsplätze und Heckenschnitt
Konsolidierungsmaßnahmen Bereich Brandschutz Zusammenlegung von mindestens zwei Einsatzabteilungen der Feuerwehr Zeitraum ab 2017 Entscheidender Faktor: Demografischer Wandel Einsparung voraussichtlich: 6.000 Euro jährlich ab 2017
Konsolidierungsmaßnahmen Bereich Heimat- und Kulturpflege Verringerung des Zuschusses an den - Verein Zeitraum ab 2014 Entscheidende Faktoren: Einahmensteigerung des Stadtmarketingvereins durch Veranstaltungen, Publikationen, Aktionen... Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt
Konsolidierungsmaßnahmen Verringerung des Zuschusses an den Stadtmarketingverein:
Konsolidierungsmaßnahmen Kindertagesstätten Erhöhung der Gebühren außerhalb der Kernzeit in Höhe von 10% Zeitraum ab 2013 Beachte: Kernzeit letztes Kindergartenjahr weiterhin kostenfrei für Eltern
Konsolidierungsmaßnahmen Frühzeit 7.00 – 7.30 9 Euro / Monat Kernzeit 7.30 – 12.30 90 Euro / Monat Nachmittagszeit 12.30 – 18.00 18 Euro / Stunde je Monat 10 Euro / Monat Gebühren unverändert, dafür Grundsteuerhebesatz + 5 % 20 Euro / Stunde je Monat + 10 % = 1,00 € Keine Änderung + 10 % = 2,00 €
Konsolidierungsmaßnahmen Kindertagesstätten Erhöhung der Gebühren außerhalb der Kernzeit in Höhe von 10% Zeitraum ab 2013 Entscheidende Faktoren: Drittelfinanzierung durch Eltern muss gesichert sein Mehreinnahmen voraussichtlich: 2013 – 5.000 Euro jährlich Ab 2014 – 12.000 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen Auszahlung von zusätzlichen 60.000 Euro / Jahr wegen Umsetzung Mindestverordnung (Konnexitätsprinzip laut Gerichtsurteil)
Konsolidierungsmaßnahmen Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa Erhöhung der Eintrittspreise um 10% Zeitraum ab 2014
Freibad Erleborn Eintritt aktuell Eintritt + 10% kostendeckender Eintritt Tageskarte Erwachsene 2,20 € 2,40 € 19,10 € 10er-Karte Erwachsene 20,00 € 22,00 € 173,53 € Saisonkarte Erwachsene 55,00 € 60,00 € 477,24 € Saisonkarte Familie 65,00 € 71,50 € 564,15 €
Bewegungsbad Hülsa Eintritt aktuell Eintritt + 10% kostendeckender Eintritt Tageskarte Erwachsene 2,20 € 2,40 € 18,25 € 10er-Karte Erwachsene 18,00 € 20,00 € 149,43 € Saisonkarte Erwachsene 60,00 € 66,00 € 498,83 € Saisonkarte Familie 120,00 € 132,00 € 996,93 €
Konsolidierungsmaßnahmen Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa Erhöhung der Eintrittspreise um 10% Zeitraum ab 2014 Mehreinnahmen voraussichtlich: 5.500 Euro jährlich Entscheidende Faktoren: Erhöhung des geringen Kostendeckungsgrades ( Freibad: 19,03 %; Bewegungsbad: 23,60 %; aus vorläufigem Rechnungsergebnis 2011 )
Konsolidierungsmaßnahmen Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa Verkürzung der personalüberwachten Öffnungszeiten (Kernzeiten) Verringerung des Schwimmbeckenvolumens im Freibad Eigenstromerzeugung Einstellung Sommerbetrieb der Sauna im Bewegungsbad Hülsa
Konsolidierungsmaßnahmen Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa Zeitraum ab 2014 Einsparungen voraussichtlich: 14.500 Euro jährlich Entscheidende Faktoren: Erhöhung des geringen Kostendeckungsgrades ( Freibad: 19,03 %; Bewegungsbad: 23,60 %; aus vorläufigem Rechnungsergebnis 2011 )
Konsolidierungsmaßnahmen Pachteinnahmen durch Windkraftanlagen Zeitraum ab 2014
Fünf Suchräume im Stadtgebiet Homberg (Efze)
Konsolidierungsmaßnahmen Pachteinnahmen durch Windkraftanlagen Zeitraum ab 2014 Mehrerträge voraussichtlich: 2014 – 200.000 Euro ab 2015 – 400.000 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen Friedhöfe Erhöhung der Grabnutzungsgebühren um jeweils 10% in den Jahren 2013 und 2014 Zeitraum ab 2013 Beachte: Veränderung der Bestattungsformen im Verhältnis Erd- zu Urnenbeisetzungen
Konsolidierungsmaßnahmen 2012 2013 2014 Reiheneinzelgrab 250 Euro 275 Euro 300 Euro Urnenreihengrab 190 Euro 210 Euro 230 Euro Wahleinzelgrab 480 Euro 530 Euro 580 Euro Wahldoppelgrab 950 Euro 1.050 Euro 1.150 Euro Urnenwahlgrab 380 Euro 420 Euro 460 Euro
Konsolidierungsmaßnahmen Friedhöfe Erhöhung der Grabnutzungsgebühren um jeweils 10% in den Jahren 2013 und 2014 Zeitraum ab 2013 Mehrerträge voraussichtlich: 2013 – 5.500 Euro jährlich Ab 2014 – 11.550 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen Friedhöfe Verringerung der Friedhofs(pflege)leistungen durch den Bauhof um 10 % Zeitraum ab 2013 Jährlicher Aufwand in 2012 270.000 Euro Einsparungen voraussichtlich 27.000 Euro Beachte: Grabaushub durch Maschinen anstatt per Hand, Anzahl der Grabreihen optimieren, neu: Friedpark
Konsolidierungsmaßnahmen Finanzwirtschaft Erhöhung der Steuerzuweisungserträge durch Orientierungsdaten des Innenministeriums Zeitraum ab 2013 Mehrerträge voraussichtlich: 2013 – 419.400 Euro 2014 – 780.900 Euro ab 2015 – 1.136.500 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Konsolidierungsmaßnahmen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Konsolidierungsmaßnahmen Schlüsselzuweisungen
Konsolidierungsmaßnahmen 2013 2014 2015 Einkommen-steuer + 263.200 € + 237.300 € + 227.520 € Umsatzsteuer + 11.200 € + 11.500 € + 11.700 € Schlüssel-zuweisungen + 145.000 € + 112.700 € + 116.400 € Gesamt (Vergleich zu Vorjahr) + 419.400 € + 361.500 € + 355.620 €
Konsolidierungsmaßnahmen Steuern Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B um 45 %-Punkte von 305 % auf 350 % Zeitraum: 2013 und 2014 Mehrerträge voraussichtlich: 205.650 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen Steuern Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B um 50 %-Punkte von 350 % auf 400 % Zeitraum ab 2015 Mehrerträge voraussichtlich: 434.150 Euro jährlich
Beispielrechnung für ein Ein- / Zweifamilienhaus Angenommener Grundsteuermessbetrag: 70 Euro 305 % 2012 350 % 2013 400 % 2015 Haus 213,50 Euro 245,00 Euro 280,00 Euro Mehraufwand pro Jahr (Vergleich zu Vorjahr) 31,50 Euro 66,50 Euro
Vergleich von Grundsteuerhebesätzen Stadt / Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Homberg (Efze) 305 % Borken 350 % Felsberg 400 % Frielendorf 300 % Fritzlar 320 % Knüllwald 330 % Melsungen 290 % Schwalmstadt 295 % 310 %
Konsolidierungsmaßnahmen Steuern Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze um 30 %-Punkte von 350 % auf 380 % Zeitraum ab 2013 Mehrerträge voraussichtlich: 385.500 Euro jährlich Beachte: Von jedem Euro Gewerbesteuer gehen rund 30 Cent als Gewerbesteuerumlage an das Land Hessen
Vergleich von Gewerbesteuerhebesätzen Stadt / Gemeinde Gewerbesteuer Homberg (Efze) 350 % Borken 400 % Felsberg 380 % Frielendorf 320 % Fritzlar 360 % Knüllwald Melsungen 340 % Schwalmstadt
Konsolidierungsmaßnahmen Finanzwirtschaft Verringerung der Kreisumlage um 1%-Punkt Zeitraum ab 2015
Kreis- und Schulumlage
Kreis- und Schulumlage Bezahlung der Umlagen durch: Anteil Einkommensteuer 4.050.000 € Anteil Umsatzsteuer 448.000 € Grundsteuer A 100.000 € Grundsteuer B 1.295.000 € Konzessionsabgaben 400.000 € Ausgleich Familienleistungen 330.000 € Kindergartengebühren 247.000 € Summe: 6.870.000 €
Konsolidierungsmaßnahmen Finanzwirtschaft Verringerung der Kreisumlage um 1%-Punkt Zeitraum ab 2015 Einsparung voraussichtlich: 125.800 Euro jährlich Entscheidende Faktoren: Bezahlung der Grundsicherungskosten („Sozialhilfe“) geht vom Landkreis auf den Bund über. Dadurch entsteht nach der mittelfristigen Ergebnisplanung beim Landkreis insbesondere ab 2015 ein Überschuss von über 10 Mio. € / Jahr.
Konsolidierungsmaßnahmen Finanzwirtschaft Einsparung von Kreditzinsen von maximal 2% auf die vom Land Hessen übernommenen Kredite in Höhe von rund 15,9 Mio. Euro Zeitraum ab 2013 Einsparung voraussichtlich: 95.000 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen Finanzwirtschaft Einführung einer Konzessionsabgabe für Frischwasser Es kann eine Abgabe vom Wasserverband dafür verlangt werden, dass die Stadt dem Wasserverband das Recht einräumt, im öffentlichen Verkehrsraum Wasserversorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Zeitraum ab 2014 Mehrerträge voraussichtlich: 110.000 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen Zusammenfassung Mehrerträge und Einsparungen: 2013 – 1.313.550 Euro 2014 – 2.028.100 Euro 2015 – 2.948.000 Euro 2016 – 2.948.000 Euro 2017 – 2.954.000 Euro 2018 – 2.964.000 Euro
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? Über die tatsächliche Teilnahme am Schutzschirm entscheidet die Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2012. Bei Teilnahme am Schutzschirm wird eine Einzelvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Haushaltskonsolidierung geschlossen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit