Wie entstehen Tarifverträge ?

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 Präsentation transkript:

Wie entstehen Tarifverträge ? - Und für wen gelten sie?-

Ein Vertag (fast) wie jeder andere! Vertragspartner Wie bei jedem anderen Vertrag werden mindestens zwei Vertragspartner benötigt. KFZ Kaufvertrag Käufer und Verkäufer Mietvertrag Mieter und Vermieter Kreditvertrag Kreditnehmer Kreditgeber Interessen Wie bei jedem anderen Vertrag haben die Vertragspartner unterschiedliche Interessen. Der Käufer möchte möglichst wenig Geld für ein möglichst gutes Auto bezahlen. Der Verkäufer möchte möglichst viel Geld für sein Auto bekommen. Der Mieter möchte langfristig zu festgelegten Konditionen mieten. Der Vermieter möchte kurzfristig Mieten erhöhen können. Der Kreditnehmer möchte niedrige Zinsen, der Kreditgeber möchte hohe Zinsen. Vertragsfreiheit Wie bei jedem anderen Vertrag kann kein Vertragspartner gezwungen werden einen Vertrag abzuschließen. Dem Verkäufer wird zu wenig Geld für sein KFZ geboten, er behält sein KFZ. Dem Mieter sind die Mietzeiten zu kurz, er sucht sich eine andere Wohnung. Der Kreditgeber erhält den geforderten Zins nicht, er gibt kein Geld.

Vertragspartner Arbeitgeberseite Ein Betrieb Verträge gelten nur für einen Betrieb! Bsp.: Arbeit und Leben, VW Eine Branche Verträge gelten für eine Branche! Bsp.: Metall und Elektroindustrie Eine Fläche Verträge gelten für ein Gebiet! Bsp.: Öffentlicher Dienst (Kommunen in den alten Bundesländern)

Vertragspartner Arbeitnehmer Eine Gewerkschaft Ist der Idealfall. Gewerkschaftspolitisches Nachkriegsmodell „Ein Betrieb eine Gewerkschaft“! Ist nur noch selten anzutreffen. Tarifgemeinschaften Mehrere DGB Gewerkschaften oder DGB Gewerkschaften mit anderen Gewerkschaften stellen gemeinsame Forderungen auf, verhandeln und kämpfen gemeinsam. Bsp.: ver.di und GEW beim Internationalen Bund. Bsp.: ver.di, GEW, GdP und Beamtenbund im öffentlichen Dienst. Konkurrierende Gewerkschaften Mehrere Gewerkschaften versuchen eigene Tarifvertrage in einem Betrieb, in einer Branche oder in der Fläche abzuschließen. Bsp. GdL, Transnet und Beamtenbund bei der Bahn. Bsp.: ver.di und Marburger Bund in den Krankenhäusern.

Stichwort Tarifvertragsgesetz Es dürfen nur Arbeitgeber/Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften Tarifverträge abschließen.

Stichwort Tarifvertragsgesetz Jede Seite verhandelt nur für seine Mitglieder. Die Tarifverträge sind auch nur für die Mitglieder verbindlich.

Stichwort Tarifvertragsgesetz Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall verhandelt mit der IG Metall einen Tarifvertrag. Die Betriebe, die Mitglieder dieses Verbandes sind, müssen den Tarifvertrag anwenden. Die Betriebe, die nicht im Verband organisiert sind müssen das nicht. IG Metall Mitglieder, die in so einem Betrieb arbeiten, haben keinen Anspruch auf den Tarifvertrag.

Stichwort Tarifvertragsgesetz Ver.di verhandelt mit den Kommunen einen Tarifvertrag. Dieser Vertrag gilt nur für die ver.di Mitglieder. Nichtorganisierte haben keinen Anspruch auf tarifliche Leistungen.

Schritte zum Tarifvertrag - Interessenskonflikte vorausgesetzt- Verhandeln Zunächst werden die Forderungen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber verhandelt. Intern werden Argumente ausgetauscht. Oft begleitet von Warnstreiks um die Arbeitgeber von der Ernsthaftigkeit der Gewerkschaftsforderungen zu überzeugen. Beide Seiten versuchen in der Öffentlichkeit ihre Position als die Richtige darzustellen. Schlichten Kommt es zu keiner Einigung, kann, bevor die Arbeitgeber und/oder die Gewerkschaft das Scheitern erklärt , ein unabhängiger Schlichter beauftragt werden, eine Lösung/Kompromiss zu finden. Gelingt dies nicht, sind die Verhandlungen gescheitert und es darf gestreikt werden. Streiken Streiken darf jede/r. Es ist ein Grundrecht. Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist nicht nötig. Aber, nur Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikunterstützung. Insbesondere dort, wo durch Streiks große materielle Belastungen auf die Arbeitgeber zukommen, können Streiks mitunter schnell zu Tarifabschlüssen führen. In anderen Bereichen, insbesondere im öffentlichen Dienst, sind oft lange Streiks notwendig

Stichwort Nachwirkung Zwischen der Kündigung eines Tarifvertrages und dem Abschluss eines neuen Tarifvertrages besteht die sogenannte Nachwirkung. Das bedeutet, alle tarifvertraglichen Leistungen, die gekündigt sind, finden weiterhin Anwendung! Problem: Falls ein Vertragspartner keinen Vertrag mehr abschließen will, ist es juristisch strittig, ob die Nachwirkung unbegrenzt weiter gilt.

Probleme der Gewerkschaften und ihrer Mitglieder Dem Tarifvertragsgesetz steht das Recht der Vertragsfreiheit entgegen. Zwar gelten Tarifverträge nur für Gewerk-schaftsmitglieder, aber die Arbeitgeber wenden diese Verträge auf alle Beschäftigten an. Unorganisierte kassieren die Lohnerhöhung, leisten aber keinen Beitrag zum Erfolg von Tarifverhandlungen.

Abschlüsse im Vergleich Je höher der Organisationsgrad, um so besser die Tarifergebnisse: Bsp.: Metall- und Elektroindustrie Bsp.: Lokomotivführer Bsp.: Chemische Industrie Gerade im öffentlichen Dienst ist der Organisationsgrad gering, mit der logischen Folge, dass die Abschlüsse eher bescheiden sind. Bsp.: Landesbedienstete

Teufelskreis Geringer Organisationsgrad führt zu bescheidenen Abschlüssen. Folge 1: Mitglieder sind unzufrieden und treten aus! Folge 2: Unorganisierte sehen sich in ihrer Meinung bestärkt, dass Gewerkschaften nichts erreichen und treten nicht ein! Folge 3: Die nächsten Tarifverhandlungen werden noch schwieriger! Ein paradiesischer Zustand für die Arbeitgeber!

Stichwort Verhandlungsmacht Gewerkschaften ohne Mitglieder gibt es nicht. Gewerkschaften mit wenig Mitgliedern haben schlechte Möglichkeiten gute Tarifabschlüsse zu erreichen! Je mehr Menschen sich in Gewerkschaften organisieren, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit gute Abschlüsse zu erzielen! Mehr Mitglieder = mehr Macht = mehr Erfolg !