Reifeprüfung 2015.

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 Präsentation transkript:

Reifeprüfung 2015

VWA Termine – vorletzte Schulstufe Themenfindung: erstes Semester, freie Wahl der Betreuerin/des Betreuers Festlegung des Themas: spätestens am Ende des 1. Semesters der vorletzten Schulstufe Vorlage des Themas inkl. Erwartungshorizont bei der Schulbehörde 1. Instanz: Ende März der vorletzten Schulstufe Genehmigung durch die Schulbehörde 1. Instanz: Ende April bei Ablehnung: Vorlage eines neuen Themas innerhalb einer Nachfrist (ev.14 Tage, Festlegung der 1. Instanz) Erste Besprechung nach der Genehmigung

VWA Termine – letzte Schulstufe Abgabe der VWA: Ende der ersten Unterrichtswoche des 2. Semesters, 2 Kopien + digital + Schülerbegleitprotokoll Korrektur und Beschreibung: Innerhalb von drei Wochen nach der Abgabe der VWA, Software zur Plagiatskontrolle, Möglichkeit der Einsichtnahme durch Dir + KV, Weiterleitung an Vorsitzende/n

VWA Termine – letzte Schulstufe Abschließende Besprechung zwischen Betreuer/in und Kandidat/in im Hinblick auf Präsentation und Diskussion der VWA Terminvereinbarung für Präsentation mit Vorsitzende/r/m: Termin ev. noch vor Klausurbeginn, Bekanntgabe spätestens 2 Wochen vor Beginn der Präsentation Präsentation und Diskussion: Beurteilung

VWA Umfang und Inhalt Umfang: 40 000 – 60 000 Zeichen incl. Leerzeichen, exklusive Vorwort, Inhalts- Literatur- Bild- und Abkürzungsverzeichnis Abstract: 1000 – 1500 Zeichen (incl. Leerzeichen), in deutscher oder englischer Sprache Einbeziehung weiterer, nicht im Lehrplan vorgesehener Bereiche möglich im Einvernehmen mit Betreuer/in Abfassen in einer von Schüler/in besuchten lebenden Fremdsprache möglich Teamarbeit bei klar abgegrenzten Teilen grundsätzlich möglich

VWA Betreuung Ein/e fachkundige/r Lehrer/in hat bis zu 3, maximal jedoch 5 VWA pro RP-Jahrgang zu betreuen. Kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe; vor Beginn der Arbeit muss mindestens ein Orientierungsgespräch stattfinden. Die letzte Besprechung erfolgt nach der Korrektur und hat bilanzierenden Charakter, Ausblick auf Präsentation und Diskussion Der/die Kandidat/in führt ein Begleitprotokoll, das der VWA beizulegen ist. Aufzeichnungen des/der Lehrer/in zum Entwicklungsprozess und zu den wesentlichen Meilensteinen der VWA , insbesondere Vermerke über die Durchführung von Gesprächen

VWA Präsentation und Diskussion Dauer: 10 bis 15 Minuten (keine Vorbereitungszeit!) Nachweis von inhaltlicher Vertrautheit, initiative Mitgestaltung des Gesprächs und Diskursfähigkeit Präsentations- und Diskussionskompetenz fließen gleichermaßen in die Beurteilung ein. Aufzeichnungen der Lehrerin/des Lehrers sind dem RP-Protokoll anzufügen

VWA Beurteilung Der/die Prüfer/in erstellt kriterienorientierte Beschreibung (Gutachten). Beurteilung wird nach der Präsentation und Diskussion festgelegt. Bei negativer Beurteilung der Abschließenden Arbeit (VWA) Wiederholung in einem nächsten Termin mit neuer Aufgabenstellung. Innerhalb von 2 Wochen Festlegung einer neuen Themenstellung; Zustimmung der Schulbehörde 1. Instanz ebenso innerhalb von 2 Wochen Positive Beurteilung bleibt auch bei Wiederholung der 8. Klasse erhalten. Keine Beurteilung bei vorgetäuschten Leistungen; Wiederholung mit neuer Aufgabenstellung in einem nächsten Termin, höchstens 3 Mal.

VWA Beurteilungskriterien (bmukk), relevante (Teil)Kompetenzen Schriftliche Arbeit: Selbstkompetenz Inhaltliche Kompetenz Informationskompetenz Sprachliche Kompetenz Gestaltungskompetenz (Formale Kriterien) Präsentation: Strukturelle und inhaltliche Kompetenz Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz Diskussion Diskursfähigkeit

Zulassung zur Klausurprüfung/mündl. Prüfung Berechtigung zum Antreten zur Klausurprüfung/mündl. Prüfung Positives Jahreszeugnis Keine Jahresprüfung mehr im Rahmen der Reifeprüfung ein Nicht genügend: Schüler/in kann Antrag zum Antreten zur Wiederholungs- prüfung zwischen Beurteilungskonferenz und Klausurbeginn stellen. Bei negativer Beurteilung einmalige Wiederholung im Herbst auf Antrag möglich zwei Nicht genügend: Wiederholungsprüfung im Herbst, beide müssen positiv absolviert werden; sonst Wiederholung der Klasse

Klausurprüfung Prüfungsgebiete 3 oder 4 Klausuren Bei 3 Klausuren je eine aus den (standardisierten) Prüfungsgebieten: - Deutsch - Lebende Fremdsprache (mind. 10 Wochenstunden) - Mathematik Bei 4 Klausuren: - analog zu 3 Klausuren + - entweder eine weitere lebende Fremdsprache oder Latein oder Griechisch oder eine Klausur aus den nicht standardisierten Prüfungsgebieten: DG, Ph, BIUK, SpK, …

Klausurprüfung Erstellung der Aufgaben Aufgaben der standardisierten Prüfungsgebiete sowie die Termine dafür werden bundeseinheitlich gestellt bzw. festgelegt. Nicht standardisierte Klausuren: - Erstellung durch den/die Fachprofessor/in - Vorlage bei Schulbehörde 1. Instanz - Kompetenzorientierte Aufgabenstellung - Erwartungshorizont und darauf abgestimmter Korrekturvorschlag Individuelle Lösungen bei Prüfungskandidat/inn/en mit körperlicher Behinderung

Klausurprüfung Durchführung der Klausurprüfung Maßnahmen gegen die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel sind zu setzen. Prüfungskandidat/innen, die den Prüfungsverlauf stören und Anweisungen der Aufsicht nicht befolgen sind von der (weiteren) Ablegung der Prüfung auszuschließen.

Klausurprüfung Beurteilung Korrektur + Beurteilungsvorschlag spätestens eine Woche nach der Klausur Klausurarbeiten + Beurteilungsvorschläge + Erwartungshorizont + Beurteilungskriterien + Beurteilungsschlüssel an Vorsitzende/n Beurteilungskonferenz: Festlegung der Beurteilungen Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen; - Fortsetzen der Klausur im selben Prüfungstermin und Antreten zur mündlichen Prüfung möglich; - Wiederholung der nicht beurteilten Prüfung(en) in einem nächsten Termin.

Mündliche Kompensationsprüfung Durchführung und Beurteilung Bekanntgabe von negativen Beurteilungen spätestens eine Woche vor der Kompensationsprüfung Spätestens drei Tage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung kann der Kandidat/die Kandidatin den Antrag zur Ablegung der mündlichen Kompensationsprüfung im selben Termin stellen. Aufgabenstellungen analog zu den Bestimmungen der standardisierten bzw. nicht standardisierten Klausuren; sie beziehen sich auf die Kompetenzen der vorangegangenen negativ beurteilten Klausur. Bei standardisierten Kompensationsprüfungen erfolgt die Übermittlung der Aufgabenpakete voraussichtlich an zwei vorgegebenen Tagen. Vorbereitungszeit: mindestens 30 Minuten Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten Gesamtbeurteilung: nicht besser als „Befriedigend“

standardisierten Klausuren Beurteilung der standardisierten Klausuren

Beurteilung Deutsch Für jeden der beiden Texte (= Kompensationsbereiche) - Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher Sicht - Aufgabenerfüllung aus textstruktureller Sicht - Aufgabenerfüllung in Bezug auf Stil und Ausdruck Über beide Performanzen (= Kompetenzbereich 3) - Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit Jeder der 3 Kompetenzbereiche muss positiv sein.

Beurteilung Lebende Fremdsprachen Kompetenzbereich 1: Lesen und Hören Kompetenzbereich 2: Sprache im Kontext mit Schreiben Beide Kompetenzbereiche müssen positiv sein. Lesen, Hören, Sprache im Kontext: - Vorgegebene Anzahl von gewichteten Items, die richtig gelöst werden müssen, damit das Wesentliche überwiegend erfüllt ist. Schreiben: Analytischer Beurteilungsraster mit 4 Kriterien - Erfüllung der Aufgabenstellung/Aufbau und Layout/Spektrum sprachlicher Mittel/ Sprachrichtigkeit

Beurteilung Latein (vierjährig bzw. sechsjährig) / Griechisch Kompetenzbereich 1: Übersetzungstext Kompetenzbereich 2: Interpretationstext Beide Kompetenzbereiche müssen positiv sein. Der Übersetzungstext ist stärker zu gewichten als der Interpretationstext, und zwar im Verhältnis 60 : 40 Übersetzungstext: - Sinnäquivalenz, Lexik, Morphologie, Syntax, sprachliche Qualität der Zielsprache Interpretationstext: - Interpretationskompetenz

Beurteilung Mathematik Grundkompetenzen (= das Wesentliche) - 1. Teil:Typ-1-Aufgaben (vollständig richtig  Befriedigend, das Wesentliche überwiegend erfüllt (ev. 66%)  Genügend) - Ausgewiesene Typ-1-Aufgabenteile in den Typ-2-Aufgaben (zur Erreichung eines Genügend bzw. Befriedigend) Vernetzung von Grundkompetenzen - Typ-2-Aufgaben (ohne Typ-1-Aufgabenteile) Notengebend für (Befriedigend) Gut und Sehr gut Kein Ausgleich zwischen Grundkompetenzen und Vernetzung

Mündliche Prüfung Prüfungsgebiete 2 oder 3 mündliche Teilprüfungen aus der Liste der Prüfungsgebiete (PG) PG entsprechend einem wissensorientierten, (schulautonomen) Pflicht-gegenstand bzw. (schulautonomen) Wahlpflichtgegenstand (WPG), der im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden in der Oberstufe mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurde. 2 Teilprüfungen: insgesamt mindestens 10 Wochenstunden 3 Teilprüfungen: insgesamt mindestens 15 Wochenstunden Haben 2 PG zusammen weniger als 10 Wochenstunden, ist eine Kombination aus Pflicht- und dazugehörigem WPG möglich (analog für 3 PG mit weniger als 15 Wochenstunden).

Mündliche Prüfung Aufgabenstellung, Durchführung Empfehlung: Die Fachkonferenz ermittelt pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe mindestens 3, jedoch insgesamt maximal 24 Themenbereiche. Diese unterliegen der Zustimmung durch die Fachkonferenz. Empfehlung: Bei einem Viertel der Themen können klassenspezifische Elemente berücksichtigt werden, auch hier Genehmigung durch die Fachkonferenz Jede/r Prüfungskandidat/in zieht aus dem vollständigen Themenpool zwei Themenbereiche und legt einen zurück. Zu jedem Themenbereich hat Prüfer/in bei mehr als einem/er Kandidaten/in mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen zu formulieren. Eine Aufgabenstellung im gewählten Themenbereich (auch aus mehreren Aufgaben bestehend) ist den Kandidat/innen samt den erforderlichen Hilfsmitteln zur Beantwortung vorzulegen.

Mündliche Prüfung Durchführung und Beurteilung Vorbereitungszeit: mind. 20 Minuten in den lebenden Fremdsprachen mind. 15 Minuten Prüfungsdauer: 10 bis 20 Minuten Nachzuweisen sind: - Kenntnis des Themenbereichs (Reproduktion) - Einsicht in Zusammenhänge (Transfer) - Eigenständigkeit im Denken und in der Anwendung der Lernziele (Reflexion) Kommission: Vors., Dir., KV, Prüfer + Beisitzer Prüfer/in und (fachkompetente/r) Beisitzer/in oder die zwei Prüfer/innen erstellen gemeinsamen Beurteilungsvorschlag; haben gemeinsam ein Stimmrecht.