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Reife- und Diplomprüfung an den HTL

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Präsentation zum Thema: "Reife- und Diplomprüfung an den HTL"—  Präsentation transkript:

1 Reife- und Diplomprüfung an den HTL
Oktober 2012

2 Allgemeines Rechtsgrundlagen SchUG-Novelle BGBl. I Nr. 52/2010
Verordnung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden höheren Schulen (PrO BHS, BA) BGBl. II Nr. 177/2012 vom 30. Mai 2012 i.d.F. BGBl. Nr. 265/2012 vom 06. August 2012 SchUG-Novelle BGBl. I Nr. 73/2012  „Optionenmodell“ Inkrafttreten: Schulversuche ab Haupttermin 2013 mit SGA-Beschluss ab Haupttermin 2015 („Option“) verbindlich für alle HTL ab Haupttermin 2016

3 Struktur der Reife- und Diplomprüfung
RDP – HTL Variante 1 AM Schwer-punktfach standardi-siert D Wahlfach Diplomarbeit inkl. Präsentation Fach-theorie Englisch BBS-RD-Team 2010

4 Struktur der Reife- und Diplomprüfung
RDP – HTL Variante 2 AM Schwer-punktfach standardi-siert E Wahlfach Diplomarbeit inkl. Präsentation Fach-theorie Deutsch BBS-RD-Team 2010

5 Struktur der Reife- und Diplomprüfung
RDP – HTL Variante 3 AM D Schwer-punktfach standardi-siert E Wahlfach Diplomarbeit inkl. Präsentation Fach-theorie BBS-RD-Team 2010

6 Diplomarbeit 1 SchUG Grundlage: PrO-BHS, BA Grundlage
Die Hauptprüfung besteht aus 1. einer abschließenden Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion), die selbständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen ist (in höheren Schulen auf vorwissenschaftlichem Niveau; mit Abschluss- oder Diplomcharakter) PrO-BHS, BA Grundlage § 3. (1) Die Diplomarbeit umfasst die Bearbeitung einer Themenstellung, die nach Maßgabe des 4. Abschnittes dem Bildungsziel der jeweiligen Schulart (Form, Fachrichtung) zu entsprechen hat. § 24. Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst die fachtheoretischen und die fachpraktischen Pflichtgegenstände der jeweiligen Fachrichtung oder des jeweiligen Ausbildungszweiges oder des jeweiligen Ausbildungs-schwerpunktes.

7 Diplomarbeit 2 Diplomarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion für alle Prüfungskandidaten/innen außerhalb des Unterrichts, im letzten Jahrgang Teamarbeit (2 - 5 Kandidaten/innen), nur in begründeten Ausnahmefällen als Einzelarbeit Abgabetermin: zentral durch BMUKK vorgegeben Termin der Präsentation/Diskussion: LSR/SSR Umsetzungsrichtlinie: „Diplomarbeiten an BHS und Bildungsanstalten“ BMUKK Sektion II, 2011 DA-Richtlinie 2011

8 Diplomarbeit 3 Aufgabenstellung
Einvernehmen zwischen der Prüfer/in und Prüfungskandidat/in spätestens in den ersten vier Wochen des vorletzten Semesters Nach Möglichkeit sollen Themen für bis zu fünf Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten einem übergeordneten komplexen Aufgabenbereich oder Projekt zuordenbar sein, wobei die Eigenständigkeit der Bearbeitung der einzelnen Themen dadurch nicht beeinträchtigt werden darf.

9 Diplomarbeit 4 Betreuung und Dokumentation (§9)
§ 9. (1) Die schriftliche Arbeit ist als selbstständige Arbeit außerhalb der Unterrichtszeit zu bearbeiten und anzufertigen, wobei Ergebnisse des Unterrichts mit einbezogen werden dürfen. In der letzten Schulstufe hat eine kontinuierliche Betreuung zu erfolgen, die unter Beobachtung des Arbeitsfortschrittes vorzunehmen ist. Die Betreuung umfasst die Bereiche Aufbau der Arbeit, Arbeits- methodik, Selbstorganisation, Zeitplan, Struktur und Schwerpunkt- setzung der Arbeit, organisatorische Belange sowie die Anforderungen im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion, wobei die Selbstständigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigt werden darf.

10 Diplomarbeit 5 Betreuung und Dokumentation (§9)
(2) Die Erstellung der Arbeit ist in einem von der Prüfungskandidatin oder vom Prüfungskandidaten zu erstellenden Begleitprotokoll zu dokumentieren, welches jedenfalls den Arbeitsablauf sowie die verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen anzuführen hat. Das Begleitprotokoll ist der schriftlichen Arbeit beizulegen. (3) Im Rahmen der Betreuung sind von der Prüferin oder vom Prüfer die für die Dokumentation der Arbeit erforderlichen Aufzeich- nungen, insbesondere Vermerke über die Durchführung von Gesprächen im Zuge der Betreuung der Arbeit, zu führen. Die Aufzeichnungen sind dem Prüfungsprotokoll anzuschließen.

11 Diplomarbeit 6 Abgabe (§ 10)
Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Diplomarbeit hat bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Klausurprüfung sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form zu erfolgen.

12 Klausurprüfungen 1 Einheitliche (zentrale) Aufgabenstellungen durch BMUKK in den Prüfungsgebieten Angewandte Mathematik Deutsch Englisch Prüfungstermine: zentrale Vorgabe durch BMUKK AM: Lehrplanbezug durch Fachrichtungcluster

13 Klausurprüfungen 2 Leistungsbeurteilung der standardisierten Prüfungsgebiete durch den/die Prüfer/in nach vorgegebenem Korrekturschema Stichprobenartige Kontrollen durch BIFIE Kompensationsprüfungen Zulassung nur auf Antrag mündlich Prüfung zentral vorgegebene Aufgabenstellungen und Termine

14 Klausurprüfungen 3 Klausurprüfung aus „Fachtheorie“
Schriftlich, Arbeitszeit 5 Stunden Das Prüfungsgebiet „Fachtheorie“ umfasst einen oder zwei fachtheoretische Pflichtgegenstände (Zuteilungsgegenstände) im Gesamtausmaß von mindestens vier Wochenstunden in der vorletzten und letzten Schulstufe. Bekanntgabe innerhalb der ersten drei Wochen des Schuljahres (Anschlag in der Schule). Aufgabenstellung: Vorschlag durch Prüfer/in und Genehmigung durch Schulbehörde I. Instanz

15 Mündliche Prüfungen 1 Schwerpunktfach
Das Prüfungsgebiet „Schwerpunktfach“ gemäß Abs. 1 Z 2 umfasst einen oder zwei fachtheoretische Pflichtgegenstände (Zuteilungsgegenstände) im Gesamtausmaß von mindestens vier Wochenstunden in der vorletzten und letzten Schulstufe. Bekanntgabe innerhalb der ersten drei Wochen des Schuljahres (Anschlag in der Schule).

16 Mündliche Prüfungen 2 Wahlfach
Das Prüfungsgebiet „Wahlfach“ gemäß Abs. 1 Z 3 umfasst nach Wahl der Prüfungskandidat/in einen der nachstehend genannten lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände: 1. „Religion“ oder 2. „Geschichte und politische Bildung“ oder 3. „Geografie, Geschichte und politische Bildung“ oder 4. „Naturwissenschaften“ oder 5. „Wirtschaft und Recht“ oder 6. „Wirtschaftsrecht“ oder 7. fachtheoretische Unterrichtsgegenstände, im Gesamtausmaß von mindestens vier Wochenstunden in der vorletzten und letzten Schulstufe vorgesehen sind (ausgenommen Zuteilungsgegenstände)

17 Mündliche Prüfungen 3 Deutsch oder Englisch
komplementär zur jeweiligen standardisierten Klausurprüfung Termin: LSR/SSR Keine „zentralen“ Vorgaben

18 Mündliche Prüfungen 4 Kompensationsprüfungen
wenn eine Klausurprüfung mit „Nicht genügend“ beurteilt wurde Termin: LSR/SSR Anmeldung durch den Kandidaten / die Kandidatin

19 Mündliche Prüfungen 5 Aufgabenstellungen
Festlegung von Themenbereichen für jedes Prüfungsgebiet durch (Fach)lehrerkonferenzen Kundmachung bis Ende November Prüfungsvorgang: verdeckte Vorlage aller Themenbereiche Kandidat/in zieht zwei Themenbereiche und wählt davon einen Themenbereich aus Kandidat/in bekommt zum gewählten Themenbereich eine (ihm unbekannte) Aufgabenstellung, die zu bearbeiten ist.

20 Mündliche Prüfungen 6 Kompetenzorientierte Aufgabenstellung
§ 22. (1) Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte, von einer Problemstellung ausgehende Aufgabenstellung … schriftlich vorzulegen. Gliederung in voneinander unabhängige Aufgaben möglich mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen Reflexion und Problemlösung Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung ist erforderlichenfalls begleitendes Material beizustellen und sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen.

21 Mündliche Prüfungen 6 Kompetenzorientierte Aufgabenstellung
(2) In den Prüfungsgebieten „Deutsch“ und „Slowenisch“ haben die Aufgabenstellungen von einem Text auszugehen. (3) In den fremdsprachigen Prüfungsgebieten haben die Aufgabenstellungen je eine monologische und eine dialogische Aufgabe zu enthalten.

22 Zulassung zur RDP die letzte lehrplanmäßig vorgesehene Schulstufe muss positiv abgeschlossen sein (kein NGD, Pflichtpraktikum muss absolviert worden sein) Bei einem NGD Möglichkeit der „vorgezogenen“ Wiederholungsprüfung im Haupttermin, jedoch vor Antritt zur Klausurprüfung auf Antrag des Schülers Vorgezogene WHP positiv: bleibt im Haupttermin Vorgezogene WHP negativ: einmalige Wiederholung der WHP zum WHP–Termin (Herbst) auf Antrag des Schülers möglich

23 Prüfungskommission 1 Vorsitz: LSI /schulischer oder externer Experte
Mitglieder: Schulleiter/AV/Lehrer KV/JV oder – wenn es aufgrund der Anforderungen des Prüfungsgebietes erforderlich ist – ein fachkundiger Lehrer Prüfer des Prüfungsgebietes Beisitzer: für mündliche Prüfungsgebiete und Kompensationsprüfungen Varianten: Bei mündlichen Prüfungen: 2 Lehrer als Prüfer möglich (gemeinsam eine Stimme, kein Beisitzer)

24 Prüfungskommission 2 Beispiel 1 mündliche Prüfung

25 Prüfungskommission 3 Beispiel 2 mündliche Prüfung

26 Prüfungskommission 4 Beispiel 3 Klausurprüfung

27 Prüfungskommission 5 Beispiel 4 Diplomarbeit

28 Prüfungskommission 6 Beispiel 5 Kompensationsprüfung

29 Kommissionsbeschlüsse
jede Kommission hat 3 Stimmen Vorsitzender stimmt nicht mit Stimmenthaltung ist unzulässig Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder ist erforderlich eine Kompensationsprüfung kann für die Beurteilung des Klausurprüfungsgebietes bestenfalls zu einem „Befriedigend“ führen

30 Prüfungstermine Abgabe der abschließenden Arbeit: innerhalb des 2. Semesters der letzten Schulstufe 4 Wochen vor Beginn der Klausurprüfung (zentral durch BMUKK) Klausurprüfung (standardisiert): durch BMUKK Fachklausur: LSR/SSR Kompensationsprüfungen (standardisiert): durch BMUKK Kompensationsprüfungen (nicht standardisiert): LSR/SSR Präsentation und Diskussion der abschließenden Arbeit: LSR/SSR Mündliche Prüfungsgebiete: LSR/SSR Zeit zwischen dem Ende der Klausurprüfungen und dem Anfang der mündlichen Prüfungen: mindestens 2 Wochen

31 Beurteilung Kompetenzorientierung
SchUG , LB-VO: Inhaltlich – didaktische Würdigung (Durchführung der Aufgabe, Eigenständigkeit, Transfer auf Neues) „Wesentliche Teile“ deutlich hervorheben (Bildungsstandards) Kompetenzbasierter Lehrplanbezug: wichtig ist das nachhaltig und kumulativ erreichte Kompetenzniveau Beachtung der Handlungsdimension Korrekte Anwendung der Definition der Beurteilungs-stufen (Noten)

32 welche Fragen sind offen geblieben ?

33 Danke für Ihre Aufmerksamkeit !


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